Die Erstbeschwerdeführerin ist eine GmbH, an welcher der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer jeweils zu 50 % beteiligt sind. Der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer haben sich am Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin als (atypisch) stille Gesellschafter mit einer Einlage von je 250.000 S beteiligt; in der Vereinbarung über die stille Gesellschaft wurde festgehalten, daß sich die Verteilung von Gewinn und Verlust nach dem Verhältnis des bei der Erstbeschwerdeführerin eingezahlten St... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;BAO §115 Abs1;BAO §116;StPO 1975 §260;VwRallg;
Rechtssatz: Die materielle Rechtskraft des Schuldspruches des Strafurteiles äußert über die Bindung an die Tatsachenfeststellungen hinaus eine rechtliche Wirksamkeit nur in dem Umfang, daß die Abgabenbehörde im Hinblick auf die Tatbestandswirkung des U... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §243;BAO §260;BAO §85 Abs1;BAO;VwRallg;
Rechtssatz: Da die BAO eine Besprechung der Partei mit dem Sachbearbeiter der Berufungsbehörde nicht vorschreibt, wird mit dem Vorbringen der Partei, auf ihr telefonisches Ersuchen sei eine solche Besprechung abgelehnt worden, keine Verletzung von Verfahrensvorschrift... mehr lesen...
Mit einem in Rechtskraft erwachsenen Zahlungsauftrag des Kostenbeamten des Landesgerichtes Linz vom 30. Juli 1990 wurden dem Beschwerdeführer die im Zuge des Strafverfahrens 33 Vr 3119/85, 33 Hv 1/88 aufgelaufenen Kosten (Sachverständigen- und Zeugengebühren sowie Pauschalkosten) und Einhebungsgebühren im Betrag von insgesamt S 1,142.349,39 zur Zahlung vorgeschrieben. Mit seiner Eingabe vom 24. September 1990 beantragte der Beschwerdeführer - unter anderem -, ihm diese Gebühren und Ko... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;BAO §116 Abs1;FinStrG §53;GEG §9 Abs2;MRK Art6 Abs1;VwRallg;ZPO §268; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/18 94/16/0013 1 (hier: Diese Bindungswirkung besteht auch im Nachlaßve... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid gemäß § 224 Abs. 1 BAO vom 28. Februar 1991 wurde der mit der rechtskräftig gewordenen Strafverfügung des Zollamtes Wien vom 13. November 1987 wegen Abgabenhehlerei nach §§ 11 und 37 Abs. 1 lit. b FinStrG bestrafte Beschwerdeführer für die für den Schmuggler entstandene Eingangsabgabenschuld in der Höhe von S 73.080,-- (S 72.000,-- Einfuhrumsatzsteuer und S 1.080,-- AF-Beitrag) samt Säumniszuschlag in der Höhe von S 1.462,-- zur Haftung nach § 11 BAO herangezogen.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;FinStrG §37 Abs2;
Rechtssatz: Der Verkürzungsbetrag an Eingangsabgaben, die auf die verhehlten Sachen entfallen (§ 37 Abs 2 FinStrG), ist ein Betrag, den der Täter, wenn er ihn nicht kannte, so doch jederzeit feststellen konnte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993160011.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;FinStrG;
Rechtssatz: Die Haftung nach § 11 BAO setzt eine Entscheidung im gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren voraus, mit der der Verurteilte eines vorsätzlichen Finanzvergehens rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. Nach der Terminologie des Finanzstrafgesetzes bezieht sich das Wort "verurteilt" nur auf gerichtliche Entscheidun... mehr lesen...
Index: DE-32 Steuerrecht Deutschland32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;FinStrG §11;FinStrG §37;ReichsabgabenO §112;
Rechtssatz: Durch die Fassung der BAO, wonach bei vorsätzlichen Finanzvergehen - dazu gehört auch die Abgabenhehlerei - rechtskräftig verurteilte Täter haften, hat der Tatbestand gegenüber der Fassung der ReichsabgabenO 1919 keine Einschränkung erfahren. Im Gegenteil: Die Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 24. September 1987, GZ 12a Vr 870/87, Hv 16/87-113, wegen des Verbrechens gemäß §§ 12 StGB und 12 SGG sowie wegen des Vergehens des Schmuggels gemäß §§ 11, 35 Abs. 1 FinStrG schuldig gesprochen. Der Spruch: des (nach Zurückweisung einer vom Beschwerdeführer erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde durch den OGH mit Urteil des OLG Wien vom 3. März 1988, Zl. 26 Bl 47/88 bestätigten) Urteiles lautet ausz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der gemäß § 11 BAO zur Haftung für einen Verkürzungsbetrag von S 2,650.673,-- herangezogen worden war (vgl. dazu die näheren Ausführungen im hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 94/16/0013) beantragte am 16. Juli 1992 die Entlassung aus der Gesamtschuld gemäß § 237 Abs. 1 BAO, welcher Antrag vom Zollamt Wien abgewiesen wurde. Dagegen berief der Beschwerdeführer und begehrte nach Ergehen einer abweislichen Berufungsvorentscheidung die Entscheidung über die Berufun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;BAO §237 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwGG §58; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1994/12 S 1004-1005; mit Kritik an der Nichtvornahme einer
Sachentscheidung zum Streitpunkt BAO §237 Abs1
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994160014.X01 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;BAO §116 Abs1;FinStrG §53;MRK Art6 Abs1;VwRallg;ZPO §268;
Rechtssatz: Nach ständiger Judikatur des VwGH (die auch nach der Aufhebung des § 268 ZPO durch den Verfassungsgerichtshof weiterhin aufrechterhalten wird, Hinweis E 17.12.1992, 91/16/0132) entfaltet ein rechtskräfti... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 17. März 1993 wurde die Beschwerdeführerin "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der Fassung vor der Novelle LGBl. Nr. 40/1992" als Geschäftsführerin der X-Gesellschaft m.b.H. (im folgenden: GmbH) für die in der Zeit vom 1. Jänner 1988 bis 28. Februar 1991 entstandene Getränkesteuerschuld im Betrag von S 305.740,-- (einschließlich Nebe... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;BAO §198;BAO §207 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §238 Abs1;BAO §7;LAO Wr 1962 §146;LAO Wr 1962 §154 Abs1;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §184 Abs1;LAO Wr 1962 §5 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0009 E 20. April 1989 VwSlg 6396 F/1989; RS 2 Stammrechtssatz Zum Unterschied vom Abgabenbescheid iSd § 198... mehr lesen...
Mit Urteil des Kreisgerichtes Korneuburg vom 18. Juli 1989 wurde folgender Schuldspruch gefällt (vgl. OZ 119 der Verwaltungsakten): "OK, KP und FR sind schuldig, sie haben am 13.3.1988 I.) OK in Drasenhofen 1.) vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren, nämlich 40 Kartons Zigaretten verschiedener Marken, unter Verletzung einer zollrechtlichen Stellungs- und Erklärungspflicht dem Zollverfahren entzogen (Verkürzungsbetrag und somit Bemessungsgrundlage gemäß § 35 Abs. 4 FinStrG: S 7... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §11;FinStrG §15;FinStrG §16;FinStrG §17;FinStrG §18;FinStrG §19;ZollG 1988 §174 Abs3 lite; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/16/0108 92/16/0107
Rechtssatz: Beim Verfall gemäß § 17 FinStrG handelt es sich um eine Strafe, und zwar um eine sogenannte Nebenstrafe (Hinweis Do... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §11 impl;ZollG 1988 §178; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/16/0108 92/16/0107 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1181/56 E 3. Juli 1957 VwSlg 1679 F/1957 RS 2 Stammrechtssatz Die persönliche Zollschuld geht niemals auf die zollpflichtige Ware, geschweige denn mit deren He... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, vom 6. September 1990, Zl. T 28/90, wurde der Beschwerdeführer "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als Obmann des Vereines "XY" (im folgenden: Verein) für die in der Zeit von April 1984 bis Jänner 1986 entstandene Getränkesteuerschuld im Betrag von insgesamt S 50.891... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;BAO §198;BAO §207 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §238 Abs1;BAO §7;LAO Wr 1962 §146;LAO Wr 1962 §154 Abs1;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §184 Abs1;LAO Wr 1962 §5 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0009 E 20. April 1989 VwSlg 6396 F/1989; RS 2 Stammrechtssatz Zum Unterschied vom Abgabenbescheid iSd § 198... mehr lesen...
Mit zwei Haftungsbescheiden des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, vom 23. Juli 1990, wurde die Beschwerdeführerin "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als ehemalige Geschäftsführerin der Firma X & Y-Ges.m.b.H. (im folgenden: Ges.m.b.H.), für die in der Zeit vom 1. Juni 1985 bis 30. November 1986 entstandene Getränkesteuer... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;BAO §198;BAO §207 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §238 Abs1;BAO §7;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §146;LAO Wr 1962 §154 Abs1;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §184 Abs1;LAO Wr 1962 §5 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0009 E 20. April 1989 VwSlg 6396 F/1989; RS 2 Stammrechtssatz Zum Unterschied vom Abgabenbesche... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1985 - Die bloße Behauptung, der Fremdenverkehr sei stark rückgängig und hätten die letzten beiden schneearmen Winter, aber auch die Saisonen 1990/91 sowie 1991/92 beträchtliche Verluste nach sich gezogen, sowi... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs 2 VwGG unter anderem davon abhängig, daß nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für die Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist von den Beschwerdeführern durch ZIFFERNMÄßIGE ANGABEN über ihre Wirtschaftsverhältnisse zu konkretisieren (vgl den in der Sammlung der Entscheidungen... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Ein (in der Folge als N bezeichneter) gemeinnütziger Bauträger im Sinne des § 4 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) hatte auf Grund des Kaufvertrages vom (2./)3. Dezember 1980 von einem Landwirt das Eigentum an einer bestimmten unbebauten Liegenschaft in Niederösterreich erworben und in der betreffenden gemäß § 18 GrEStG dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) erstatteten Ab... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;KO §110 Abs3;KO §46;KO §66;
Rechtssatz: Anhängige steuerrechtliche Verfahren werden durch die Konkurseröffnung nicht unterbrochen (Hinweis OGH 21.1.1959, 6 Ob 343/58; E 11.1.1957, 2041, 2042/54). Das Konkursgericht hat zu entscheiden, ob eine Abgabenforderung eine Masseforderung ist oder nicht. Der vom Abgabenpflichtigen als krypti... mehr lesen...