Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 TKG 2003 §12a Abs2 TKG 2003 §9 Abs2 TKG 2003 § 12a gültig von 27.11.2015 bis 31.10.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 TKG 2003 § 12a gültig von 22.11.2011 bis 26.11.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2011 TKG 2003 §... mehr lesen...
1 Die Erstmitbeteiligte (iF auch: Antragstellerin) ist Bereitstellerin eines öffentlichen Kommunikationsnetzes und Erbringerin öffentlicher Kommunikationsdienste. Die Zweitmitbeteiligte (iF auch: Ö) ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eigentümerin bzw. Betreiberin von Hochspannungsmasten, darunter des verfahrensgegenständlichen Hochspannungsmastes Nr. 760150A an einem Standort in B. 2 Die Mitbeteiligten hatten am 21. Juni 2002 ein „Generalübereinkommen“ über di... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003TKG 2003 §12a Abs2TKG 2003 §9 Abs2
Rechtssatz: Wie insbesondere § 9 Abs. 2 und § 12a Abs. 2 TKG 2003 deutlich machen, soll die behördliche Anordnung der Mitbenutzung die mangels Einigung der Parteien nicht zustande gekommene Vereinbarung ersetzen. Das TKG 2003 geht also vom Primat der privatautonomen Gestaltung aus (vgl. etwa VwGH 18.3.2004, 2002/03/0247), der Regulierungs... mehr lesen...
1 Die Erstmitbeteiligte (im Folgenden auch: W) vertreibt Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, welche sie auf der Website „www.b.com“ bewirbt. 2 Die Zweitmitbeteiligte (im Folgenden auch: H) ist Inhaberin einer Bestätigung nach § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kommunikationsdienste, einschließlich Internetzugangsdienste. 3 Mit Schreiben vom 15. März 2019 forderte die W die H auf, deren Kunden keinen Zugang mehr zur unter der Domain... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E1320600020/08 Urheberrecht40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §56EURallgTKG 2003UrhG §81 Abs1a32015R2120 EU-NetzneutralitätsV Art3 Abs3 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2020/03/0011 E 06.11.2020Ro 2020/03/0012 E 06.11.2020Ro 2020/03/0013 E 06.11.2020Ro 2020/03/0015 E 06.11.2020Ro 2020/03/0018 E 06.11.2020
Rechtssatz: Das TKG 2003 ent... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 7. April 2015, Z 9/14-22, hatte die belangte Behörde (iF auch: TKK) gemäß §§ 48 Abs. 1 und 50 Abs. 1 iVm §§ 117 Z 7 und 121 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) mit Wirksamkeit ab 1. November 2013 für die Zusammenschaltung der Kommunikationsnetze der Revisionswerberin und der Mitbeteiligten in Ergänzung des Zusammenschaltungsvertrags vom 19. Mai 2003 nähere Bedingungen für Festnetzzusammenschaltungsentgelte festgelegt. Diese Regelungen wurden mit ein... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §36;TKG 2003 §37 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2014/03/0032 E 20. Dezember 2016 RS 1 Stammrechtssatz Die Auferlegung, Änderung oder Aufhebung spezifischer Verpflichtungen ist nach der vom TKG 2003 vorgegebenen Konzeption stets das Ergebnis einer Analyse des konkreten Marktes (Hinweis E vom 16. Dezember 2015, 2013/03/0138, 0139, 0143). ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13206000001 Verwaltungsrecht allgemein91/01 Fernmeldewesen
Norm: 32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art8;EURallg;TKG 2003 §1;TKG 2003 §34 Abs1;TKG 2003 §36;TKG 2003 §37;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/03/0138 E 16. Dezember 2015 VwSlg 19264 A/2015 RS 2 Stammrechtssatz Ausgehend von der Feststellung, dass ein Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügt... mehr lesen...
Index: E6J001 Verwaltungsrecht allgemein91/01 Fernmeldewesen
Norm: 62007CJ0424 Kommission / Deutschland;62015CJ0028 Koninklijke KPN VORAB;TKG 2003 §36;TKG 2003 §37 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/03/0138 E 16. Dezember 2015 VwSlg 19264 A/2015 RS 3 Stammrechtssatz Das gesetzliche Gebot, "geeignete spezifische Verpflichtungen" aufzuerlegen (§ 37 Abs 1 TKG 2003), erfordert eine gesamthafte Prüfun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §68 Abs1;TKG 2003 §36;TKG 2003 §37;TKG 2003 §50;VwGG §42 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Kommt die Feststellung beträchtlicher Marktmacht für die Vergangenheit ebenso wenig in Betracht wie die rückwirkende Auferlegung spezifischer Verpflichtungen (vgl. VwGH 25.06.2008, 2007/03/0... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgeri... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 festgestellt, dass die Beschwerdeführerin auf dem Vorleistungsmarkt "Terminierung in das öffentliche Mobiltelefonnetz der Mobilkom Austria AG & Co KG" im Sinne des § 1 Z 15 Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 (TKMVO 2003) über beträchtliche Marktmacht verfügt (Spruchpunkt 1.). Weiters wurden der Beschwerdeführerin gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 folgende spezifische Verpflichtungen auferlegt... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3H E13206000E3L E13103020E3L E13206000E6J001 Verwaltungsrecht allgemein59/04 EU - EWR91/01 Fernmeldewesen
Norm: 11997E234 EG Art234;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Anh1 Pkt2;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art15 Abs1;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art15 Abs3;32003H0311 Produktmärkte Dienstmärkte Kommunikationssektor Anh Z16;61988CJ0322 Salvatore Grimaldi VORAB;E... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3H E13206000E3L E13103020E3L E13206000E5XC E13206000E6AE6J91/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Anh1 Pkt2;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art15 Abs1;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art15 Abs2;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art15 Abs3;32003H0311 Produktmärkte Dienstmärkte Kommunikationssektor Anh Z16;52002XC0711(02) Rechtsrahmen Kommunik... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates Linz, Finanzrechts- und Steueramt vom 17. Juli 1997 wurde gegenüber der Post und Telekom Austria AG als Gesamtrechtsnachfolgerin der Republik Österreich, Post und Telegrafenverwaltung, Post- und Telegrafendirektion für Oberösterreich und Salzburg, für den Zeitraum 1. April 1994 bis 30. April 1996 im Zusammenhang mit Bezügen an Dienstnehmer im Fernmeldebereich Kommunalsteuer in Höhe von S 22,080.078,-- (Bemessungsgrundlage S 736,002.600,--) festgesetzt sowi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2005/03/0025 B 3. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Die Antragstellerin macht geltend, dass durch den angefochtenen Bescheid zusätzliche Kosten auf sie zukämen, mit denen sie nicht habe rechnen können; diese Kosten würden eine erhebliche Gefährdu... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verw... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verw... mehr lesen...