Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/01 Sicherheitsrecht90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §32 Abs1 Z1;FSG 1997 §7 Abs3 Z1;SPG 1991 §83 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: In einem Verfahren betreffend Entziehung der Lenkberechtigung gemäß § 24 Abs 1 Z 1 iVm § 7 Abs 3 Z 1 FSG 1997 und Lenkverbot gemäß § 32 Abs 1 Z 1 FSG 1997 hat der Bf bereits im erstinstanzlichen Verfahren vorgebracht, i... mehr lesen...
Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 8. Mai 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe Anderen fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz, sich oder Dritte durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, weggenommen bzw. wegzunehmen versucht, wobei der Wert der weggenommenen Gegenstände den Betrag von EUR 2.000,-- überstiegen habe, und zwar in insgesamt 7 Angriffen zwischen dem 11. und 15. Oktober 2002, wobei es bei einem Angriff zu Einbruch und Einsteigen in ei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §66;FSG 1997 §30 Abs1;FSG 1997 §32 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/19/1825 E 27. Juni 1997 RS 2
(Hier betreffend Lenkverbot nach § 32 Abs 1 FSG 1997 sowie
Ausspruch nach § 30 Abs 1 FSG 1997) Stammrechtssatz Berufungsentscheidunge... mehr lesen...
In Erledigung der Vorstellung gegen ihren Mandatsbescheid vom 10. Oktober 2001 entzog die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 30. Oktober 2001 die Lenkberechtigung für die Klasse B auf die Dauer von vier Monaten, gerechnet ab 6. Oktober 2001 (Spruchpunkt I und II), verbot ihm für den gleichen Zeitraum das Lenken von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (Spruchpunkt III), ordnete an, dass sich der Beschwerdeführer innerhalb offener Entziehungsdauer... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 14. September 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, am 27. August 2001 um 21.45 Uhr im Gemeindegebiet von W. auf der B 129 an einer näher bezeichneten Stelle einen nach dem Kennzeichen bezeichneten PKW gelenkt zu haben, wobei er unzulässigerweise ein Kraftfahrzeug ohne eine von der Behörde erteilte gültige Lenkberechtigung gelenkt und sich überdies in einem durch Alkohol beeinträchtigen Zustand befunden habe (... mehr lesen...
In Erledigung der Vorstellung des Beschwerdeführers gegen ihren Mandatsbescheid vom 28. September 2000 entzog die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 18. Oktober 2000 die Lenkberechtigung für die Klassen B, C, E, F und G wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit und sprach aus, dass für die Dauer von vier Monaten, gerechnet ab 24. September 2000 (dem Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheines des Beschwerdeführers) keine neue Lenkberechtigung... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §26 Abs8;FSG 1997 §26;FSG 1997 §32 Abs1;FSG 1997 §32;FSG 1997 §8;
Rechtssatz: Die Anordnung der Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens ist im § 26 Abs. 8 FSG 1997 für die dort genannten Entziehungsfälle zwingend vorgesehen (Hinweis E 20.2.2001, 2000/11/0157). Da § 32 Abs 1 FSG 1997 ohne Einschränkung auf § 26 FSG 1997 verweist, hatte die belBeh ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs2;FSG 1997 §26;FSG 1997 §32 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörde hat nach § 32 Abs. 1 FSG 1997 ua. die Bestimmung des § 26 FSG 1997 - und zwar zur Gänze - anzuwenden. Dieser in § 32 Abs. 1 FSG 1997 enthaltene Verweis auf § 26 FSG 1997 ist so zu verstehen, dass bei Vorliegen der in § 26 Abs. 2 FSG 1997 umschriebenen Voraus... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 24. September 2001 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 7 Abs. 1 und 3 Z. 1, § 24 Abs. 1 Z. 1, § 3 Abs. 1 Z. 2 und § 26 Abs. 2 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen A1, B, C, E, F und G für die Dauer von vier Monaten, gerechnet ab der am 10. September 2001 erfolgten vorläufigen Abnahme des Führerscheines, entzogen. Weiters wurde ihm gemäß § 32 Abs. 1 Z. 1 FSG das Lenken von vierrädrigen Leichtkraft... mehr lesen...
In Erledigung der Vorstellung des Beschwerdeführers gegen ihren Mandatsbescheid vom 8. Februar 2001 entzog die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn mit Bescheid vom 21. Februar 2001 dem Beschwerdeführer die ihm von der Bundespolizeidirektion Salzburg am 15. Mai 1998 erteilte Lenkberechtigung für die Klassen A, B und F wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit gemäß §§ 7 Abs. 1 und 3 Z. 1, 24 Abs. 1 Z. 1, 25 Abs. 1 und 26 Abs. 1 erster Satz FSG (Spruchpunkt I) und sprach gleichzeitig a... mehr lesen...
In Erledigung der Vorstellung des Beschwerdeführers gegen ihren Mandatsbescheid vom 14. Dezember 2000 entzog die Bundespolizeidirektion Graz mit mündlich verkündetem Bescheid vom 1. Februar 2001 dem Beschwerdeführer die für die Gruppe B erteilte Lenkberechtigung gemäß § 26 Abs. 2 FSG auf die Dauer von vier Monaten, gerechnet vom Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheines (das ist der 30. November 2000) an, verbot ihm gleichzeitig das Lenken von Motorfahrrädern bzw. vierrädrigen Le... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Februar 1998 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A, B, C, E, F und G wegen Verkehrsunzuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. eine Zeit von 33 Monaten, gerechnet ab 4. Juli 1995, festgesetzt. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 23. Mai 2002 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 30 FSG das Recht aberkannt, von dem (am 23.... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs3;FSG 1997 §32 Abs1;
Rechtssatz: Die Anordnung der Nachschulung gemäß § 24 Abs. 3 FSG 1997 setzt die (rechtmäßige) Entziehung der Lenkberechtigung voraus. Im Zusammenhang mit einem Lenkverbot gemäß § 32 Abs. 1 FSG 1997 kommt die Anordnung einer Nachschulung von vornherein nicht in Betracht, weil § 24 Abs. 3 FSG 1997 in der Aufzählung der nach § 32 Abs. 1 FSG 19... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 19. Juli 2000 wurde dem Beschwerdeführer unter Spruchpunkt 1 wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung gemäß § 32 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Z. 3 FSG das Lenken eines Motorfahrrades, eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges und eines Invalidenkraftfahrzeuges verboten. Unter Spruchpunkt 2 wurde gemäß § 3 Abs. 2 FSG ausgesprochen, dass für die Dauer der ärztlich festgestellten Nichteignung zum Lenken eines Motorfahrrades, eines vie... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 3 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen AL und B für die Dauer von sechs Monaten ab der (am 16. Oktober 2000 erfolgten) Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides vom 4. Oktober 2000 entzogen. Gemäß § 32 Abs. 1 Z. 1 FSG wurde ihm für diese Dauer das Lenken von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen verboten. Gemäß § 24 Abs. 3 FSG ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §32 Abs1 Z1;FSG 1997 §7 Abs3 Z1;FSG 1997 §7 Abs5;
Rechtssatz: Ausführungen zur Rechtmäßigkeit der Dauer der Entziehung im Beschwerdefall: Die belangte Behörde hat mit Recht zum Nachteil des Beschwerdeführers berücksichtigt, dass er am 23. Jänner 2000 in vollem Bewusstsein einer schweren Alkoholisierung ein Kraftfahrzeug gelenkt h... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1, § 25 Abs. 1 und 3 und § 32 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 Z. 6 und Abs. 5 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen A (Untergruppe AL) und B für die Dauer von 20 Monaten, gerechnet ab der am 27. September 2000 erfolgten Zustellung des Mandatsbescheides, entzogen und das Lenken von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen für diese Dauer verboten. ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §32 Abs1 Z1;FSG 1997 §7 Abs3 Z6;FSG 1997 §7 Abs5;StGB §297 Abs1 Fall1;StGB §88 Abs1;StGB §88 Abs4;StGB §94 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass gegen die von der belangten Behörde festgesetzte Entziehungsdauer von zwanzig Monaten, gerechnet ab der Zustellung des Mandatsbescheides, und d... mehr lesen...