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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §24 Abs3;Rechtssatz
Die Anordnung der Nachschulung gemäß § 24 Abs. 3 FSG 1997 setzt die (rechtmäßige) Entziehung der Lenkberechtigung voraus. Im Zusammenhang mit einem Lenkverbot gemäß § 32 Abs. 1 FSG 1997 kommt die Anordnung einer Nachschulung von vornherein nicht in Betracht, weil § 24 Abs. 3 FSG 1997 in der Aufzählung der nach § 32 Abs. 1 FSG 1997 anzuwendenden Bestimmungen nicht genannt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002110237.X02Im RIS seit
24.06.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008