RS Vwgh 2003/4/29 2002/11/0237

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Veröffentlicht am 29.04.2003
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90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs3;
FSG 1997 §32 Abs1;

Rechtssatz

Die Anordnung der Nachschulung gemäß § 24 Abs. 3 FSG 1997 setzt die (rechtmäßige) Entziehung der Lenkberechtigung voraus. Im Zusammenhang mit einem Lenkverbot gemäß § 32 Abs. 1 FSG 1997 kommt die Anordnung einer Nachschulung von vornherein nicht in Betracht, weil § 24 Abs. 3 FSG 1997 in der Aufzählung der nach § 32 Abs. 1 FSG 1997 anzuwendenden Bestimmungen nicht genannt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002110237.X02

Im RIS seit

24.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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