Dr. Franz M. und Elisabeth K. waren Miteigentümer der Liegenschaft EZ Y des Grundbuches Litzlberg, Bezirksgericht Vöcklabruck. Mit Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 13. März 1993 schenkte und übergab Dr. Franz M. auf den Todesfall seine Miteigentumsanteile an dieser Liegenschaft je zur Hälfte an zwei seiner Kinder - die Beschwerdeführer - unter Vereinbarung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes zu deren Gunsten. Mit Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 26. Juli... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §13 Abs1;ErbStG §3 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/16/0268
2005/16/0269
2005/16/0270
Rechtssatz: "Geschenkgeber" im Sinn des § 13 Abs. 1 ErbStG ist bei dem zweiten Tatbestand des § 3 Abs. 1 Z. 3 ErbStG derjenige, in dessen Vermögen sich der bedungene Vertragspunkt belastend auswirkt (Hinweis E 9. A... mehr lesen...
Zum Sachverhalt wird auf das hg Erkenntnis vom 20. Dezember 2001, Zl 2001/16/0436, verwiesen. Beiden Beschwerdefällen lag ein Übergabsvertrag vom 21. Dezember 2000 zu Grunde, mit dem die nunmehrige Beschwerdeführerin als Übergeberin an ihren Sohn Gerhard W. als Übernehmer unter "Beitritt" des Lebensgefährten der Beschwerdeführerin, Helmut R., näher bezeichnete Liegenschaftsanteile übertrug. Weiters wurde in dem Übergabsvertrag für die Beschwerdeführerin und ihren Lebensgefährten Helmu... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §13 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/16/0206 E 9. August 2001 RS 4
(hier ohne Klammerausdruck im ersten Satz) Stammrechtssatz Die Bestimmung der Steuerschuldner im § 13 Abs 1 ErbStG - wonach bei einer Schenkung der Erwerber (das ist der Begünstigte, Hinweis E vom 31. Oktober 1991, 89/16/0082) und der Geschenkgeber Steuerschuldner sind - scheint ... mehr lesen...
Dem Beschwerdefall liegt eine vom Beschwerdeführer am 26. November 1998 mit seinen beiden Töchtern Anita B. und Friederike K. abgeschlossene Vereinbarung zu Grunde, mit der verschiedene gegenseitige Ansprüche vergleichsweise bereinigt wurden. In dieser Urkunde wurde unter anderem ausgeführt, im Konkurs des Wilfried B, des Ehemannes der Anita B., sei eine Bürgschaftsforderung des Beschwerdeführers gegen Wilfried B. mit S 500.000,-- "rechtskräftig" festgestellt worden, worüber der ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §13 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die Bestimmung der Steuerschuldner im § 13 Abs 1 ErbStG - wonach bei einer Schenkung der Erwerber (das ist der Begünstigte, Hinweis E vom 31. Oktober 1991, 89/16/0082) und der Geschenkgeber Steuerschuldner sind - scheint auf den hinsichtlich des Ersatztatbestandes des § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG in Betracht kommenden Personenkreis nicht ohne... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Erben nach der am 31. Jänner 1992 verstorbenen Anna W. Nach einer am 21. Februar 1992 erfolgten Schenkungsanzeige reichte Johann G. am 28. Dezember 1992 eine Abgabenerklärung ein, derzufolge ihm Anna W. vom "Frühjahr bis Herbst 1991" eine größere Anzahl von Sparbüchern mit einem Einlagenstand von zusammen S 3,001.471,02 geschenkt habe. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz schrieb Johann G. daraufhin mit Bescheid vom 22. Jänner 1993 Schenk... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §15;BAO §19 Abs1;BAO §6 Abs1;BAO §77 Abs1;BAO §78 Abs1;BAO §90 Abs1;ErbStG §13 Abs1;ErbStG §22 Abs2;ErbStG §3 Abs1;
Rechtssatz: Als Partei iSd § 90 Abs 1 BAO ist gemäß § 77 Abs1 BAO iVm § 78 Abs 1 BAO derjenige anzusehen, der nach den Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommt. Daraus folgt, daß bei einem Gesamtschu... mehr lesen...
Am 28. Mai 1987 verstarb der Ehegatte der Beschwerdeführerin. Da er eine letztwillige Verfügung nicht getroffen hatte, trat die gesetzliche Erbfolge ein, nach der die Beschwerdeführerin als erbliche Witwe und seine beiden Söhne zu je einem Drittel des Nachlasses erbberechtigt waren. Die von den drei Erben zu je einem Drittel abgegebenen bedingten Erbserklärungen wurden mit Beschluß vom 9. Juni 1987 vom Verlassenschaftsgericht angenommen. Im Zug der Verlassenschaftsabhandlung wurde am ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §550;ErbStG §12;ErbStG §13 Abs1;ErbStG §13 Abs2;ErbStG §2;
Rechtssatz: Erben können als primäre Schuldner nach § 13 Abs 1 ErbStG nicht gemeinsam zur Abgabenleistung herangezogen werden. Dies könnte nur unter Anwendung des Abs 2 des § 13 ErbStG erfolgen. Da die Erbschaftssteuer als Erbanfallsteuer und nicht als Nachlaßsteuer konz... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind testamentarische Erben nach der am 18. Februar 1985 verstorbenen Erna P. In den ausgesetzten Legaten verfügte die Erblasserin jeweils, daß die auf den jeweiligen Legatar entfallende Erbschaftssteuer aus ihrem Nachlaßvermögen zu entrichten sei. Die Höhe dieser Erbschaftssteuer wird von beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens mit S 17,563.045,-- angegeben. Strittig ist zwischen den Parteien allein die Frage, ob die auf die Legate entfallende... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §10;ErbStG §13 Abs1;ErbStG §20 Abs4;ErbStG §20 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0162
Rechtssatz: Die Anordnung des § 10 erster Satz ErbStG führt dazu, daß nur die Zuwendung und nicht die Zuwendung samt Steuer steuerbar ist; daraus ergibt sich letztlich eine mit dem Bereicherungsprinzip in Widerspru... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §10;ErbStG §13 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0162
Rechtssatz: Die besondere Bedeutung des § 10 ErbStG erhellt aus dem zweiten Satz, wonach im Schenkungssteuerfall die Übernahme der Schenkungssteuer durch den Geschenkgeber als weitere Schenkung anzusehen sei, im Erbschaftssteuerfall aber alleine ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z1;ErbStG §13 Abs1;ErbStG §2 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0162
Rechtssatz: Die Erbschaftssteuer ist KEINE Nachlaßsteuer, die den gesamten Nachlaß erfaßt, sondern eine Steuer, die für den einzelnen Erwerber von Todes wegen festgesetzt wird (Hinweis E 9.6.1964, 1833/62, VwSlg 3002 F/19... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §13 Abs1;ErbStG §14;ErbStG §15;ErbStG §16; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0162
Rechtssatz: Da nicht der Nachlaß, sondern der einzelne Erwerb besteuert wird, können Nachlaßteile letztlich von der Steuer ausgenommen sein. Eine derartige "Befreiung" kann sich nicht aus den Bestimmungen der §§ 14 bis 16 Er... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §10;ErbStG §13 Abs1;ErbStG §20 Abs7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0162
Rechtssatz: Im Gegensatz zur Schenkungssteuer hat der Gesetzgeber bei der Erbschaftssteuer davon abgesehen, daß die Erbschaftssteuer zum Erwerb hinzugerechnet werde. Bei Bemessung der Erbschaftssteuer durch den Erben kann die Abzu... mehr lesen...
Nach der von der belangten Behörde nicht in Zweifel gezogenen Darstellung in der Berufung des Beschwerdeführers gegen den erstinstanzlichen Bescheid (die Bescheide der Abgabenbehörde erster und zweiter Instanz lassen solche klaren und zusammenfassenden Darstellungen vermissen) liegt dem Abgabenfall folgender Sachverhalt zugrunde: Der Schwiegervater des Beschwerdeführers, S, bemühte sich, aus Anlaß des Erwerbs der Liegenschaft EZ nn KG. W bei der B-Bank W ("B") ein Darlehen zu erhalten... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §881;ErbStG §13 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z3;VwRallg;
Rechtssatz: Geschenknehmer ist der im Vertrag begünstigte Dritte und nicht etwa auch jemand, dem die Begünstigung letzten Endes zugute kommt. Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 ... mehr lesen...