Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Eignung eines Zeugnisses, das Vorliegen einer erheblichen Behinderung iSd § 8 Abs 5 lit c FamLAG als erwiesen anzunehmen oder zu verneinen, ist nicht nur die Feststellung von Art und Ausmaß des Leidens, sondern auch der konkreten Auswirkungen dieses Leidens auf die Berufsausbild... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, am 9. Dezember 1993 zugestellten Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin um erhöhte Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 5 lit. c und d FLAG für ihren Sohn, der die vierte Klasse einer berufsbildenden höheren Schule besuche, wegen Neurodermitis (atopisches Ekzem) im Instanzenzug abgewiesen. Maßnahmen, wie die Einhaltung einer entsprechenden Diät, führten zu einem Abheilen des Ekzems bzw. zum Abklingen des Juckreizes. Weder im Zeugnis des Amtsarztes noch in d... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs6;
Rechtssatz: Die in § 8 Abs 6 FamLAG erwähnten Zeugnisse als Nachweis für die Anspruchsvoraussetzungen sind Gutachten. Den im Gesetz erwähnten Sachverständigen (sachverständigen Stellen) kommt nicht die Befugnis zur Entscheidung über den Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe (Zuerkennung oder Versagung) zu. Dies folgt schon aus dem Fehlen entsprechende... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/13 90/14/0021 2 Stammrechtssatz Voraussetzung dafür, daß ein amtsärztliches Zeugnis oder eine diesem gleichzuhaltende Bestätigung einer Krankenanstalt bzw eines Schularztes im Sinn des § 8 Abs 6 FamLAG geeignet sind, das Vorliegen einer erheblichen Behinderung eine... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 20. Dezember 1988 (beim Finanzamt eingelangt am 10. Februar 1989) die erhöhte Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 4 FLAG für seine Tochter, weil diese erheblich behindert sei. Dem Antrag war ein ärztliches Zeugnis, ausgestellt am 30. Dezember 1988 vom Landeskrankenhaus G, Lungenabteilung, angeschlossen, in welchem als Leiden Asthma bronchiale und Neurodermitis bescheinigt wurden. "Eine leichte Beeinträchtigung der körperlichen Leistung" ... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/13/0094 1 Stammrechtssatz Die im § 8 Abs 6 FamLAG angeführten ärztlichen Zeugnisse unterliegen der freien Beweiswürdigung durch die Beihilfenbehörde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:19901... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6;
Rechtssatz: Voraussetzung dafür, daß ein amtsärztliches Zeugnis oder eine diesem gleichzuhaltende Bestätigung einer Krankenanstalt bzw eines Schularztes im Sinn des § 8 Abs 6 FamLAG geeignet sind, das Vorliegen einer erheblichen Behinderung eines Kindes im Sinn des § 8 Abs 5 FamLAG als erwiesen anzunehmen oder z... mehr lesen...
Mit Antrag vom 21. Dezember 1990 begehrte der Beschwerdeführer für seinen geborenen Sohn G die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe ab 1. Dezember 1987; dies mit der Begründung: , das Kind sei seit seinem dritten Lebensjahr erheblich behindert. Zum Beweis hiefür stützte sich der Beschwerdeführer auf ein ärztliches Zeugnis des Amtsarztes der Bezirkshauptmannschaft vom 19. Dezember 1990, welches (auszugsweise) folgenden Wortlaut hat: "G ... ist im Sinne des § 8 Abs. 5 des Familienl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §167 Abs2;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/13/0094 1 Stammrechtssatz Die im § 8 Abs 6 FamLAG angeführten ärztlichen Zeugnisse unterliegen der freien Beweiswürdigung durch die Beihilfenbehörde. European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §167 Abs1;FamLAG 1967 §8 Abs6;
Rechtssatz: Das Vorliegen eines amtsärztlichen Zeugnisses im Sinne des § 8 Abs 6 Satz 1 FamLAG bedeutet keinesfalls das Vorliegen einer vermuteten Tatsache im Sinn des § 167 Abs 1 BAO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992150026.X02 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte für sein am 23. Mai 1979 geborenes Kind K die erhöhte Familienbeihilfe, und zwar für die Zeit ab 1. August 1985. Zum Beweis für die erhebliche Behinderung legte der Beschwerdeführer ein vom Amtsarzt und von der Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie in Graz unterfertigtes ärztliches Zeugnis vor, das dem Kind eine Neurodermitis (Hautkrankheit) bescheinigt und bestätigt, daß es im schulpflichtigen Alter in der Schulbildung voraussichtlich dau... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Beachte Besprechung in:
AnwBl 10/1990, S 565;
ÖStZB 1990, 361;
Rechtssatz: Ein Kind, das in seinen Zeugnissen nur sehr gute Beurteilungen aufweist, unterliegt keiner wesentlichen Beeinträchtigung der Schulbildung iSd § 8 Abs 5 lit b FamLAG. European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Beachte Besprechung in:
AnwBl 10/1990, S 565;
ÖStZB 1990, 361;
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Kind gelähmt oder taubstumm ist, bedeutet nicht unbedingt, daß es erheblich behindert iSd § 8 Abs 4 und 5 FamLAG ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:199... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 361;
Rechtssatz: Da das FamLAG die Merkmale erheblicher Behinderung für unterschiedliche Altersstufen bzw Ausbildungsstufen eines Kindes unterschiedlich regelt, entspricht die Folge durchaus dem G, daß die erhebliche Behinderung nicht während aller im § 8 Abs 5... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 361;
Rechtssatz: Das Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich dauernd", das sich (ua) sowohl in lit a als auch in lit b des § 8 Abs 5 FamLAG findet, kann nur so verstanden werden, daß die in lit a normierten Voraussetzungen voraussichtlich dauernd im vorschulpflicht... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 361;
Rechtssatz: Nur bei Kindern im vorschulpflichtigen Alter kommt es darauf an, ob sie voraussichtlich dauernd einer besonderen Pflege oder eines besonderen Unterhaltsaufwandes bedürfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 361;
Rechtssatz: Die im § 8 Abs 6 FamLAG angeführten ärztlichen Zeugnisse unterliegen der freien Beweiswürdigung durch die Beihilfenbehörde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989130094.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;FamLAG 1967 §8 Abs5 litb;FamLAG 1967 §8 Abs6;
Rechtssatz: Zur Pflicht der Behörde, den gem § 8 Abs 5 lit b FamLAG wesentlichen Sachverhalt (hier: hinsichtlich eines seit Geburt infolge eines Glaukoms einäugigen Kindes) bei Vorliegen einander widersprechender Zeugnisse der in § 8 Abs 6 FamLAG genannt... mehr lesen...