RS Vwgh 1992/9/14 92/15/0026

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Veröffentlicht am 14.09.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

BAO §167 Abs1;
FamLAG 1967 §8 Abs6;

Rechtssatz

Das Vorliegen eines amtsärztlichen Zeugnisses im Sinne des § 8 Abs 6 Satz 1 FamLAG bedeutet keinesfalls das Vorliegen einer vermuteten Tatsache im Sinn des § 167 Abs 1 BAO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992150026.X02

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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