Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde als im Devolutionsweg gemäß § 73 Abs 2 AVG zuständig gewordene Oberbehörde dem Beschwerdeführer für aufgrund des Waffenverbotsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 13. Dezember 2002 (rechtskräftig seit 2. Jänner 2003) verfallene Waffen eine Entschädigung gemäß § 12 Abs 4 Waffengesetz 1996 (WaffG) zuerkannt. Die mit dem angefochtenen Bescheid festgesetzte Entschädigung beträgt für ein näher bezeichnetes Repetiergewehr der... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §12 Abs1;WaffG 1996 §12 Abs2;WaffG 1996 §12 Abs3 Z1;WaffG 1996 §12 Abs5;
Rechtssatz: Bereits nach Erlassung des Waffenverbotes und Sicherstellung der Waffen durch die Behörde kann eine Eigentumsübertragung nicht mehr wirksam vorgenommen werden (vgl das hg Erkenntnis vom 26. April 2005, Zl 2005/03/0043); umso weniger ist eine Eigentumsübertragung nach Recht... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 11. Dezember 2000 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Ausfolgung näher bezeichneter, am 14. September 2000 bei P S sichergestellter Waffen gemäß § 12 Abs 1 und Abs 2 in Verbindung mit § 12 Abs 5 Z 2 des Waffengesetzes, BGBl I Nr 12/1997 (WaffG), abgewiesen. Über den Eigentümer P S sei am 15. September 2000 ein Waffenverbot verhängt worden. Wenn auch mit Kaufvertrag vom 22. September 2000 die Waffen an die Beschwerdeführerin verk... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: ABGB §427;ABGB §428;WaffG 1996 §12 Abs1;WaffG 1996 §12 Abs2;WaffG 1996 §12 Abs3 Z1;WaffG 1996 §12 Abs5 Z2;WaffG 1996 §13 Abs3;
Rechtssatz: Für die Ansicht, durch Besitzanweisung gegenüber der Behörde könnten die sichergestellten Waffen einem Dritten übergeben werden, ist kein Raum: Zweck der Sicherstellung der Waffen is... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung einer Entschädigung gemäß § 12 Abs 4 WaffG (Spruchpunkt 1) sowie auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 71 AVG gegen die Versäumung der Frist zur Stellung eines Entschädigungsantrages abgewiesen (Spruchpunkt 2). Zu Spruchpunkt 1 führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, im vorliegenden Fall sei die Rechtskraft des (mit Bescheid der Bundespolizeidirektion G vom 8. Jun... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §12 Abs5 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/20/0010 E 3. Juli 2003 RS 4(Hier: nur der erste Satz) Stammrechtssatz Der Verfall wird mit der positiven Erledigung eines Parteienantrages nach § 12 Abs. 5 Z 2 Waffengesetz 1996 rückwirkend wieder aufgehoben (vgl. das Erkenntnis vom 24. April 2003, Zl. 2001/20/0470, mwN). Der
Begründung: im angefochtenen Be... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs4;WaffG 1986 §12 Abs5 Z2;WaffG 1996 §12 Abs2;WaffG 1996 §12 Abs3 Z1;WaffG 1996 §12 Abs5 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/20/0010 E 3. Juli 2003 RS 1 Stammrechtssatz Nach dem Waffengesetz 1986 und dem Waffengesetz 1996 gelten die sichergestellten Waffen (und Munition) mit dem Eintritt der Rechtskraft des Waffenverbotes ex lege als verfallen.... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 19. April 1995 wurde über Dr. Hellfried M. gemäß § 12 Abs. 1 des Waffengesetzes 1986, BGBl. Nr. 443 (in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 520/1994), ein Waffenverbot erlassen. Dieser Bescheid, der Dr. M. am 12. Mai 1995 zugestellt wurde und nach ungenütztem Ablauf der Berufungsfrist am 26. Mai 1995 in Rechtskraft erwachsen ist, enthält unter anderem den Hinweis, dass sichergestellte Waffen und Munition mit Eintritt der Rechtskraft des W... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs5 Z2;WaffG 1996 §12 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Der Verfall wird mit der positiven Erledigung eines Parteienantrages nach § 12 Abs. 5 Z 2 Waffengesetz 1996 rückwirkend wieder aufgehoben (vgl. das Erkenntnis vom 24. April 2003, Zl. 2001/20/0470, mwN). Der
Begründung: im angefochtenen Bescheid ist zu entnehmen, dass die belangte Behörde den vom Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs4 Z1;WaffG 1986 §12 Abs5 Z2;WaffG 1996 §12 Abs3 Z1;WaffG 1996 §12 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Nach dem Waffengesetz 1986 und dem Waffengesetz 1996 gelten die sichergestellten Waffen (und Munition) mit dem Eintritt der Rechtskraft des Waffenverbotes ex lege als verfallen. Der Verwaltungsgerichtshof hat zu § 12 Waffengesetz 1986 darauf hingewiesen, dass es i... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §12 Abs5 Z2;
Rechtssatz: § 12 Abs. 5 Z 2 Waffengesetz 1996 regelt nur die Voraussetzungen für den (befristet möglichen) Nichteintritt des Verfalls, wenn die sichergestellten Waffen (und Munition) nicht im Eigentum jener Person, gegen die das Waffenverbot erlassen wurde, sondern im Eigentum eines Dritten stehen. Sie befasst sich jedoch nicht mit dem Entschä... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf vom 28. Mai 1999 wurde dem Ehegatten der Beschwerdeführerin gemäß § 12 des Waffengesetzes 1996 (im Folgenden kurz: WaffG) der Besitz von Waffen und von Munition verboten. Die von ihm herausgegebenen, im Verwaltungsakt im Einzelnen genannten Waffen wurden von der Behörde am 2. Juni 1999 beschlagnahmt. In der dagegen durch seinen Rechtsvertreter erhobenen Berufung vom 4. Juni 1999 wies der Ehegatte der Beschwerdeführerin darauf hin, da... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §12 Abs3 Z1;WaffG 1996 §12 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Der Verfall der Waffen ist bereits mit der Rechtskraft des gegen den Ehegatten der Beschwerdeführerin erlassenen Waffenverbotes (mit der Zustellung des betreffenden Bescheides der belangten Behörde) eingetreten. In einem solchen Fall wird der Verfall mit der positiven Erledigung eines Parteienantrages nach § ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §12 Abs5 litb;WaffG 1986 §12 Abs5 Z2;WaffG 1996 §12 Abs5 Z2;
Rechtssatz: § 12 Abs. 5 Z 2 WaffG 1996 unterscheidet sich von den entsprechenden Vorgängerbestimmungen im Waffengesetz 1986 (§ 12 Abs. 5 Z 2) und in § 12 Abs. 5 lit. b des Waffengesetzes 1967 im Wesentlichen dadurch, dass in den beiden letztgenannten Gesetzen nicht schon die Glaubhaftmachung son... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VwRallg;WaffG 1967 §12 Abs5 litb;WaffG 1986 §12 Abs5 Z2;WaffG 1996 §12 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat zu § 12 Waffengesetz 1986 darauf hingewiesen, dass es im Fall des Waffenverbotes keines gesonderten, den Verfall aussprechenden Bescheides bedarf, sondern dass die Rechtswirkung des Verfalls an sichergestellten Gege... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: ABGB §425;WaffG 1986 §12 Abs4;WaffG 1986 §12 Abs5;
Rechtssatz: Im Fall eines Waffenverbots bedarf es keines gesonderten, den Verfall aussprechenden Bescheides. Die Rechtswirkung des Verfalls an sichergestellten Gegenständen tritt bereits mit der Rechtskraft des ein Waffenverbot verfügenden Bescheides ein. ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs4;WaffG 1986 §12 Abs5;
Rechtssatz: Die Rechtswirkung des Verfalls liegt darin, dass das Eigentum an den beschlagnahmten (sichergestellten) Gegenständen an den betreffenden Rechtsträger übergeht. Nach Rechtskraft eines Waffenverbots kann der damit Belegte Eigentum an den als verfallen geltenden Waffen und Munitionsgegenständen nicht mehr übertragen. ... mehr lesen...