Index
41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §12 Abs1;Rechtssatz
Bereits nach Erlassung des Waffenverbotes und Sicherstellung der Waffen durch die Behörde kann eine Eigentumsübertragung nicht mehr wirksam vorgenommen werden (vgl das hg Erkenntnis vom 26. April 2005, Zl 2005/03/0043); umso weniger ist eine Eigentumsübertragung nach Rechtskraft des Waffenverbotsbescheides möglich (vgl schon das Erkenntnis vom 23. November 1988, Zl 88/01/0214).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005030099.X03Im RIS seit
28.08.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013