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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §427;Rechtssatz
Für die Ansicht, durch Besitzanweisung gegenüber der Behörde könnten die sichergestellten Waffen einem Dritten übergeben werden, ist kein Raum: Zweck der Sicherstellung der Waffen ist die Hintanhaltung der aus dem Waffenbesitz resultierenden Gefährdung und die Sicherung des Verfalles der Waffen. Diese Zweckbestimmung steht der in Rede stehenden "Besitzanweisung" entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005030043.X02Im RIS seit
30.05.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008