RS Vwgh 2003/4/24 2001/20/0470

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2003
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41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §12 Abs3 Z1;
WaffG 1996 §12 Abs5 Z2;

Rechtssatz

Der Verfall der Waffen ist bereits mit der Rechtskraft des gegen den Ehegatten der Beschwerdeführerin erlassenen Waffenverbotes (mit der Zustellung des betreffenden Bescheides der belangten Behörde) eingetreten. In einem solchen Fall wird der Verfall mit der positiven Erledigung eines Parteienantrages nach § 12 Abs. 5 Z 2 WaffG 1996 rückwirkend wieder aufgehoben (vgl. Czeppan/Szirba/Szymanski/Grosinger, Das neue österreichische Waffengesetz2, 139f).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001200470.X03

Im RIS seit

26.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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