Entscheidungsgründe: Der Beklagte sandte auf Grund einer Zeitungsannonce einen dort vorgedruckten 'Informationskupon' an den D (unter dieser Bezeichnung, die 'Europäischer Partnerring' bedeutet, trat die Firma Kurt E, Ges.m.b.H. & Co KG auf) und bat darin 'um diskrete Information bei sice oder in einem der Füros, wie er durch den D seinen Wunschpartner kennen lernen könne und was eine derartige Vermittlung koste'. Am 5. März 1983 suchte Ferry G als Vertreter des D nach telefonis... mehr lesen...
Norm: KSchG §3
Rechtssatz: Da der Gesetzgeber den Ausnahmetatbestand des § 3 Abs 3 Z 1 KSchG auf das "Anbahnen" durch den Verbraucher selbst abstellt und von der Erwartung ausgeht, daß es sich hiebei um einen Fall handelt, bei dem typischerweise eine Überrumpelungsgefahr ausgeschlossen ist, ist es unerheblich, ob der Verbraucher, sofern er die geschäftliche Verbindung selbst angebahnt hat, bei den nachfolgenden, zum Geschäftsabschluß führenden ... mehr lesen...
Norm: KSchG §3
Rechtssatz: Verbraucher interessiert sich der bei einer Messeveranstaltung für eine bestimmte Ware (hier Rolladen), bei der eine genaue Ermittlung der Kosten (ohne Kenntnis der Dimensionen der Fenster) nicht möglich war und gestattet er daraufhin den Besuch eines Vertreters, gibt er durch sein Verhalten eindeutig seine Absicht kund, mit dem Unternehmer in Vorverhandlungen über den Abschluß eines bestimmten Rechtsgeschäftes; er ha... mehr lesen...
Norm: KSchG §3
Rechtssatz: Die rechtspolitische
Begründung: für die Gewährung eines Rücktrittsrechtes bei "Haustürgeschäften" liegt darin, einen Ausgleich dafür zu schaffen, daß der Käufer (Verbraucher) dem Verhandlungsgeschick des Verkäufers (Unternehmers) und seinen allenfalls unseriösen Verkaufsmethoden nicht gewachsen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 521/84 Entscheidungstext OGH 09.... mehr lesen...
Die Gattin des Beklagten ersuchte im Herbst 1980 die Klägerin telefonisch um Übersendung "eines Anbotes für Fenstererneuerung" in der Wohnung Innsbruck, L-Straße 42, deren Mieterin ihre Mutter ist, und gab die Maße der Fenster bekannt. Im Frühjahr 1981 wandte sich die Gattin des Beklagten neuerlich telefonisch an die Klägerin und urgierte die Übersendung eines solchen Anbotes. Bei diesem Telefongespräch mit dem Geschäftsführer der Klägerin, Dietmar E, erklärte dieser, er werde in die ... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §60KSchG §3
Rechtssatz: § 60 GewO ist nicht teleologisch zu reduzieren; das Rücktrittsrecht unter dem im § 60 GewO normierten Voraussetzungen besteht neben dem des § 3 KSchG. Entscheidungstexte 6 Ob 670/82 Entscheidungstext OGH 30.06.1983 6 Ob 670/82 Veröff: SZ 56/116 = EvBl 1983/174 S 665 6 Ob 664/90 Entsc... mehr lesen...
Die Beklagte ist Eigentümerin und Verlegerin der in Graz erscheinenden K-Zeitung. Zur Sicherung eines inhaltsgleichen, auf § 1 UWG gestützten Unterlassungsbegehrens beantragt die klagende Mitbewerberin, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung ab sofort zu verbieten, beim Vertrieb der "K-Zeitung" Werbeaktionen durchzuführen, bei denen Personen als Abonnenten angeworben werden, a) wenn diesen beim gleichzeitigen Beitritt zum "Club K-Zeitung" der Bezug eines M-Kaffeeautomaten der Typ... mehr lesen...
Norm: KSchG §3
Rechtssatz: Dem KSchG kann eine Verpflichtung zu einer schriftlichen Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 3 Abs 1 KSchG nicht entnommen werden; daß gemäß § 3 Abs 1 Satz 2, zweiter Halbsatz, KSchG die einwöchige Rücktrittsfrist "mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält" beginnt, bedeutet noch nicht, daß der Unternehmer in... mehr lesen...
Norm: KSchG §3UWG §1 C2
Rechtssatz: Besteht für den Unternehmer keine gesetzliche Verpflichtung, den neu geworbenen Abonnenten überhaupt eine Vertragsurkunde im Sinne des § 3 Abs 1 KSchG auszufolgen, muß daraus aber abgeleitet werden, daß eine gewissermaßen "freiwillig" ausgestellte Urkunde (hier: Abonnement - Bestellscheine) keine Belehrung des Vertragspartners über das ihm zustehende Rücktrittsrecht zu enthalten braucht. - "Abonnement-Bestell... mehr lesen...
Norm: KSchG §3
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat bei Bargeschäften bewußt davon abgesehen, den Unternehmer generell zur Ausstellung einer Vertragsurkunde zu verpflichten; unterbleibt eine schriftliche Beurkundung, dann hat dies nach dem letzten Satz des § 3 Abs 1 KSchG nur eine Verlängerung der - sonst einwöchigen - Rücktrittsfrist auf einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrages zur Folge. "Abonnement-Bestellscheine" Ent... mehr lesen...
Die klagende Immobilienmaklerin wollte den Verkauf der Liegenschaft T-Straße 226 in Wien vermitteln und kundigte in einem Zeitungsinserat einen Besichtigungstermin an. Auf Grund dieser Anzeige begab sich die Beklagte am 26. 4. 1981 zu dem zum Kauf angebotenen Haus. Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung einer Vermittlungsprovision von 99 120 S samt Zinsen. Die Beklagte habe am 26. 4. 1981 ein Anbot unterfertigt, die Liegenschaft um 1 400 000 S zu kaufen, und sich verpfli... mehr lesen...
Norm: KSchG §3
Rechtssatz: Hätte der Verbraucher nur die Verbindung mit dem vom Verkäufer beauftragten Makler zwecks Abschluß des Kaufvertrages angebahnt, aber zu erkennen gegeben, daß er sich nicht der Dienste des Immobilienmaklers bedienen und dessen Entlohnung ausschließen wolle, dann aber aus Anlaß des Kaufabschlusses einen Vermittlungsvertrag geschlossen, könnte ein Rücktritt vom Vermittlungsvertrag nach § 3 Abs 1 KSchG zulässig sein. ... mehr lesen...
Norm: KSchG §3KSchG §4 Abs2
Rechtssatz: Kommt ein Kaufvertrag zustande und besteht kein Recht zum Rücktritt von diesem, weil der Liegenschaftseigentümer den Verkauf nicht zum Betrieb seines Unternehmens vornahm (§ 1 Abs 1 Z 1 KSchG), oder weil der Verbraucher die geschäftliche Verbindung mit dem Beauftragten des Verkäufers zwecks Abschluß des Kaufvertrages selbst angebahnt hat (§ 3 Abs 3 Z1 KSchG), so ist dennoch ein Rücktritt von dem mit dem g... mehr lesen...
Norm: KSchG §3
Rechtssatz: Der Ausschluß des Rücktrittsrechtes knüpft nur an die Tatsache an, daß der Verbraucher selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer zwecks Schließung des bestimmten Vertrages angebahnt hat; dem Verbraucher steht deshalb ein Rücktrittsrecht nach § 3 Abs 1 KSchG unabhängig davon, ob es zu einer Überrumpelung kam, nicht zu. Entscheidungstexte 3 Ob 669/82 ... mehr lesen...
Der Beklagte, ein Landwirt, bestellte am 14. 10. 1980 bei einem Vertreter der klagenden Partei für seinen bäuerlichen Betrieb eine Flüssigfütterungsanlage zum Gesamtpreis von 59 000 S. Am 16. 10. 1980 erklärte er den Rücktritt vom Vertrag. Die klagende Partei nahm diese Erklärung nicht an. Der Erstrichter wies das Klagebegehren auf Zahlung des Kaufpreises ab. Er vertrat die Rechtsansicht, daß der Beklagte als Verbraucher iS des Konsumentenschutzgesetzes anzusehen sei, weil sein land... mehr lesen...
Norm: KSchG §1KSchG §3
Rechtssatz: Analogie oder teleologische Reduktion von Bestimmungen des KSchG kommt nicht allgemein in Betracht, um entgegen der Typisierung des Gesetzes auf eine Ungleichgewichtslage im Einzelfall abstellen zu können, sondern nur im Sinn der Anwendung konkreter, aber zweifelhafter Einzelvorschriften auf atypische Situationen. Entscheidungstexte 7 Ob 515/82 Entsche... mehr lesen...
Norm: KSchG §3
Rechtssatz: Unter Anbahnen ist ein Verhalten zu verstehen, durch das dem Unternehmer gegenüber zum Ausdruck gebracht wird, daß man in Verhandlungen zwecks Abschlusses eines bestimmten Geschäftes treten wolle. Der ins Haus des Verbrauchers gekommene Vertreter muß jene Zwecke verwirklichen, derentwegen der Geschäftskontakt gesucht wurde. Durch das Einsenden eines in einer Zeitungsannonce enthaltenen "Partnertestes", nach dessen Tes... mehr lesen...
Norm: KSchG §3
Rechtssatz: Der Zweck der Bestimmung des § 3 KSchG, dass der Verbraucher vor Überrumpelung durch fragwürdig agierende Unternehmer und ihre Vertreter geschützt werden soll, gebietet es, dass aus einer Zeitungsannonce für einen Durchschnittsverbraucher mit der gebotenen Deutlichkeit auch erkennbar sein muss, dass er den Unternehmer zu Vertragshandlungen einlädt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KSchG §1 Abs1KSchG §3
Rechtssatz: Die Vorschriften des ersten Hauptstückes des KSchG wollen der Tatsache Rechnung tragen, dass im rechtsgeschäftlichen Verkehr Parteien mit unterschiedlicher wirtschaftlicher Stärke, Erfahrung oder sonstiger Qualifikation aufeinander treffen und die daraus für den schwächeren Vertragspartner resultierenden Gefahren ausschalten oder mindern; dabei wird aber darauf abgestellt, dass einerseits ein Unternehmer,... mehr lesen...