RS OGH 1983/4/12 4Ob328/83

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Veröffentlicht am 12.04.1983
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Norm

KSchG §3
UWG §1 C2

Rechtssatz

Besteht für den Unternehmer keine gesetzliche Verpflichtung, den neu geworbenen Abonnenten überhaupt eine Vertragsurkunde im Sinne des § 3 Abs 1 KSchG auszufolgen, muß daraus aber abgeleitet werden, daß eine gewissermaßen "freiwillig" ausgestellte Urkunde (hier: Abonnement - Bestellscheine) keine Belehrung des Vertragspartners über das ihm zustehende Rücktrittsrecht zu enthalten braucht. - "Abonnement-Bestellscheine"

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0065452

Dokumentnummer

JJR_19830412_OGH0002_0040OB00328_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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