Norm
KSchG §3Rechtssatz
Besteht für den Unternehmer keine gesetzliche Verpflichtung, den neu geworbenen Abonnenten überhaupt eine Vertragsurkunde im Sinne des § 3 Abs 1 KSchG auszufolgen, muß daraus aber abgeleitet werden, daß eine gewissermaßen "freiwillig" ausgestellte Urkunde (hier: Abonnement - Bestellscheine) keine Belehrung des Vertragspartners über das ihm zustehende Rücktrittsrecht zu enthalten braucht. - "Abonnement-Bestellscheine"
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0065452Dokumentnummer
JJR_19830412_OGH0002_0040OB00328_8300000_001