Norm
KSchG §3Rechtssatz
Dem KSchG kann eine Verpflichtung zu einer schriftlichen Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 3 Abs 1 KSchG nicht entnommen werden; daß gemäß § 3 Abs 1 Satz 2, zweiter Halbsatz, KSchG die einwöchige Rücktrittsfrist "mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält" beginnt, bedeutet noch nicht, daß der Unternehmer in jedem Fall eine solche Urkunde ausstellen und seinem Vertragspartner ausfolgen müßte. - "Abbonnement-Bestellscheine"
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0065460Dokumentnummer
JJR_19830412_OGH0002_0040OB00328_8300000_003