Norm
ABGB §1063 BRechtssatz
Verträge, die nur zwischen den Parteien des Kaufvertrages geschlossen und wirksam werden sollen und vor dem Finanzierer zunächst sogar geheimgehalten werden, bilden für Finanzierer und Verkäufer nicht wie der Kaufvertrag und der Finanzierungsvertrag eine wirtschaftliche Einheit. Begründen solche Verträge Einwendungen des Käufers gegen den Verkäufer, können sie mangels wirtschaftlicher Einheit nicht auch dem Finanzierer entgegengehalten werden; in solchen Fällen versagt daher auch die (analoge) Anwendung des § 18 KSchG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
drittfinanzierter KaufEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0020668Zuletzt aktualisiert am
10.12.2009