Norm
KautSchG §3Rechtssatz
Überlässt ein Dienstnehmer die Darlehensvaluta aus einem ihm von einer Kreditunternehmung gewährten Darlehen seinem Dienstgeber als Vorausleistung auf die in einem formunwirksamen Vorvertrag vorgesehene Übertragung eines Minderheitsanteiles an der Dienstgeber - GmbH durch deren Geschäftsführer und Alleingesellschafter, so ist dies in Analogie zu § 3 KautSchG der Nichtigkeitssanktion des § 4 KautSchG unterworfen. Das Wissen der klagenden Kreditunternehmung um die nichtigkeitsbegründenden Umstände und ihre dennoch erfolgte vorbehaltslose, ohne vorausgegangene Aufklärung und Warnung bewirkte Darlehensgewährung an den beklagten Dienstnehmer lässt aus dem im § 18 KSchG zum Ausdruck gebrachten Grundgedanken die Nichtigkeitssanktion auch das Finanzierungsgeschäft zwischen den Streitteilen erfassen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitgeber, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0063439Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.01.2013