Norm
ABGB §901 II1Rechtssatz
Der Umstand. daß die Klägerin, als Finanzierungsinstitut, geschäftlich am Abschluß von Kreditverträgen interessiert ist, führt noch nicht zu der Annahme einer wirtschaftlichen Einheit mit jenem Geschäft, zu dessen Zweck die Kredite aufgenommen worden sind. (Im vorliegenden Fall hat die Klägerin nur Formulare für die Kreditgewährung und Selbstauskünfte, wie sie auch bei sonstigen Kreditgeschäften verwendet werden, an die Gesellschafter übersandt.)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0017478Dokumentnummer
JJR_19890202_OGH0002_0070OB00509_8900000_001