Begründung: Am 16. August 1975 ereignete sich in Wien auf der Kreuzung Gablenzgasse-Fröbelgasse-Markgraf Rüdigerstraße ein Verkehrsunfall, an welchem die Klägerin als Fußgängerin und der Beklagte als Lenker und Halter des PKW Peugeot 504, W 471.386, beteiligt waren. Der Beklagte wurde wegen dieses Unfalles des Vergehens nach § 88 Abs 1 und 4, erster Fall, StGB vom Strafbezirksgericht Wien mit dem vom Landesgericht für Strafsachen Wien mit der Entscheidung vom 17.April 1984, AZ 13 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27. August 1982 ereignete sich gegen 16,20 Uhr in Absam auf der Kreuzung Salzbergstraße - Riccabonastraße - Schloßweg ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Fußgänger und der Erstbeklagte als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen T 642.266 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges. Der im Bereich dieser Kreuzung die Fahrbahn der Salzbergstraße in westlicher Richtung überquerende Kläger wurde von dem auf der Salz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 6.9.1979 um ca. 21,30 Uhr als Fußgänger beim Überqueren der Bundesstraße 70 in Rain, Gemeinde Grafenstein/Kärnten, von einem vom Erstbeklagten gelenkten, von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten, im Ausland zum Verkehr zugelassenen PKW mit dem Kennzeichen H-LH 602 zu Boden gestoßen und schwer verletzt. Die viertbeklagte Partei tritt für die drittbeklagte Partei als den ausländischen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21. November 1979 ereignete sich gegen 16,30 Uhr im 13. Wiener Gemeindebezirk auf der Lainzer Straße in Höhe des Hauses Nr. 17 ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Fußgänger und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W 570.056 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges. Der Kläger wurde beim Überqueren der Lainzer Straße vom PKW des Erstbeklagten niedergestoßen und schwer verletzt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19. Mai 1984 ereignete sich gegen 16,25 Uhr in Wien 22. an der Kreuzung Siebeckgasse - Dr. Adolf Schärf-Platz im Bereich der U-Bahnstation Zentrum Kagran ein Verkehrsunfall, an dem der Erstbeklagte als Lenker des von ihm gehaltenen, bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKWs Audi 80 LS, W 339.572, und der Ehegatte der Erstklägerin und Vater des Zweitklägers Erwin W*** als Fußgeher beteiligt waren. Die Erstklägerin begehrte die Zahlung von S 376.723... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12.Jänner 1982 ereignete sich auf der Bundesstraße 171 in Rum ein Verkehrsunfall, bei welchem die Erstbeklagte mit dem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW Fiat 126 (polizeiliches Kennzeichen T 672.054) den als Fußgänger die Fahrbahn überquerenden Kläger niederstieß. Der Kläger erlitt schwere Verletzungen. Die Erstbeklagte wurde mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Hall in Tirol vom 16.Juni 1982, U 431/82-13, rechtskräftig des Vergehens der fah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. August 1973 ereignete sich gegen 15.40 Uhr im 12. Wiener Gemeindebezirk im Bereich der Kreuzung Breitenfurterstraße - Sonnergasse ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Fußgänger und der Erstbeklagte als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W***** beteiligt waren. Die Drittbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges. Der Erstbeklagte fuhr mit dem PKW auf der Breitenfurterstraße stadtauswärts und stieß dabei den Kläger, der als Fußgänger... mehr lesen...
Am 9. Jänner 1977 ereignete sich auf der Kreuzung Erzherzog-Eugen-Straße/Senn-Straße im Ortsgebiet von Innsbruck ein Verkehrsunfall, an dem die am 29. Juli 1968 geborene Klägerin als Fußgängerin und der Erstbeklagte mit seinem PKW beteiligt waren. Die Klägerin wurde dabei schwer verletzt. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des PKW. Die Klägerin begehrte von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Zahlung von 40 099 S samt Anhang an Schmerzensgeld und Krankenhauskosten... mehr lesen...
Am 16. April 1977 wurde Sebastian F, der Ehegatte der Klägerin, bei einem Verkehrsunfall verletzt, den der Erstbeklagte als Lenker eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten LKW-Zuges mitverschuldet hatte. Sebastian F verstarb am 14. September 1977 an den Unfallsfolgen. Die Klägerin begehrte mit ihrer erst nach diesem Zeitpunkt eingebrachten Klage als Erbin nach ihrem verstorbenen Gatten unter anderem den Zuspruch von Schmerzensgeld, auf das ihr verstorbener Gatte Anspruch g... mehr lesen...
Norm: StVO §76 Abs5 III
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 76 Abs 5 StVO wonach der Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn den kürzesten Weg zu wählen hat, ergibt sich in der Regel die Pflicht zur rechtwinkeligen Überschreitung (hier für den konkreten Fall verneint). Entscheidungstexte 8 Ob 238/79 Entscheidungstext OGH 08.11.1979 8 Ob 238/79 ... mehr lesen...
Norm: StVO §76 Abs5 III
Rechtssatz: Sowohl auf Schutzwegen als auch außerhalb von Schutzwegen haben Fußgänger die Fahrbahn in angemessener Eile zu überqueren. Entscheidungstexte 2 Ob 151/79 Entscheidungstext OGH 16.10.1979 2 Ob 151/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0075647 Dokumentn... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs1StVO §76 Abs5 III
Rechtssatz: Bei der Beurteilung des Verhältnisses der Bestimmungen des § 11 Abs 1 StVO zur Bestimmung des § 76 Abs 5, letzter Halbsatz StVO, ist zu unterscheiden zwischen Fußgängern, die die vom Einbieger vor dem Einbiegen gefahrene Fahrbahn überschreiten (Querrichtung des Abbiegers), und Fußgängern, die die einmündende Straße (Längsrichtung des Abbiegers) überqueren. Nur auf letztere bezieht sich das an den... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B2bStVO §19 AIIb1StVO §28StVO §76 Abs5 III
Rechtssatz: Ein Fußgänger darf darauf vertrauen, daß der Fahrer eines Straßenbahnzuges die Kreuzung nur dann zu überfahren beginnen werde, wenn er den Vorrang eines anderen Verkehrsteilnehmers nicht verletzt. Entscheidungstexte 8 Ob 25/78 Entscheidungstext OGH 14.03.1978 8 Ob 25/78 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IEStVO §76 Abs5 III
Rechtssatz: Setzt ein in der Fahrbahnmitte stehengebliebener Fußgänger unter dem Eindruck einer akuten Gefahrenlage (gestaffelte Annäherung zweier Motorräder, von denen eines in einem Abstand von dreißig bis fünfunddreißig Zentimeter an ihm vorbeigefahren wäre) eine nachträglich betrachtet unrichtige Abwehrmaßnahme durch einen Schritt zur Seite oder durch eine Drehbewegung, kann ihm dies nicht als Mitschu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfEKHG §7EKHG §11StVO §20 Abs1 IA11StVO §76 Abs4 IIIStVO §76 Abs5
Rechtssatz: Berücksichtigt man, dass der verunglückte Fußgänger durch sein schuldhaftes Verhalten beim Überqueren der Straße zwar die den Unfall einleitende Ursache gesetzt hat, dass aber anderseits die Betriebsgefahr eines in der Dunkelheit mit achtzig km/h fahrenden Personenkraftwagens nicht unbeträchtlich ist, erscheint die Schadensteilung von 1 : 2 zugunste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §76 Abs5 III
Rechtssatz: Der Grundsatz, dass eine geringfügige Ermäßigung der Geschwindigkeit dem vorrangberechtigten Kraftfahrer zuzumuten ist, ohne dass deshalb ein Verstoß gegen § 19 Abs 7 StVO 1960 vorläge ist entsprechend auch auf das Verhalten eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers anzuwenden (kein Mitverschulden). Entscheidungstexte 2 Ob 158/75 Entsch... mehr lesen...
Norm: StVO §76 Abs5 III
Rechtssatz: Fußgänger haben die Fahrbahn "in angemessener Eile" zu überqueren, das heißt ohne vermeidbare Verzögerung, mit der individuell zumutbaren Eile. Entscheidungstexte 2 Ob 158/75 Entscheidungstext OGH 18.09.1975 2 Ob 158/75 Veröff: ZVR 1976/222 S 238 2 Ob 111/77 Entscheidungstext OGH 17.06.1977 2 Ob 111... mehr lesen...
Norm: StVO §76 Abs5 litd III
Rechtssatz: Fußgänger, der hinter einem Autobus hervortritt, darf im Ortsgebiet die Fahrbahn nicht überqueren, wenn sich ein Personenkraftwagen mit fünfzig km/h bereits auf dreißig Meter angenähert hat, weil die Veranlassung zur Vollbremsung verbotene Behinderung des Fahrzeugverkehrs ist. Entscheidungstexte 8 Ob 207/74 Entscheidungstext OGH 12.11.1974 8 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA8StVO §76 Abs5 I
Rechtssatz: 1) Weil Hindernisse, die von angrenzenden Flächen auf die Fahrbahn gelangen, mindestens ebenso gefährlich sein können wie solche, die sich bereits auf der Fahrbahn befinden, kann der Beobachtung der angrenzenden Flächen nicht weniger Bedeutung zugemessen werden als der Fahrbahn selbst. 2) Ist zu befürchten, daß ein Hupsignal eine Fehlreaktion des Fußgängers hervorrufen könnte, ist es zu unter... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311StVO §7 Abs1StVO §76 Abs5StVO §76 Abs5
Rechtssatz: Der Schutzzweck der
Norm: des § 7 Abs 1 StVO besteht auch darin, dass sich ein Fußgänger von links her ungefährdet der Fahrbahnmitte nähern kann, um die Fahrbahn zu überqueren. Entscheidungstexte 2 Ob 281/71 Entscheidungstext OGH 06.04.1972 2 Ob 281/71 Veröff: ZVR 1973/171 S 231 ... mehr lesen...
Die Klägerin wurde am 31. 7. 1966, als sie in M die Straße vor einem in der Haltestelle stehenden Postautobus überqueren wollte, von einem vom Erstbeklagten gelenkten PKW, dessen Halter der Zweitbeklagte war, niedergestoßen und schwer verletzt. Mit der Behauptung, daß der Erstbeklagte mit überhöhter Geschwindigkeit in einem zu geringen Abstand am Autobus vorbeigefahren sei und dadurch den Unfall verschuldet habe, begehrte die Klägerin, ohne Anerkennung eines Eigenverschuldens, S 29.... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z2StVO §76 Abs5 IStVO §76 Abs5 III
Rechtssatz: Die Regelung des § 76 Abs 5 StVO ist von dem Grundsatz beherrscht, dass die Fahrbahn in erster Linie für den Fahrzeugverkehr bestimmt ist. Entscheidungstexte 2 Ob 129/71 Entscheidungstext OGH 02.03.1972 2 Ob 129/71 2 Ob 99/71 Entscheidungstext OGH 29.03.1972 2 Ob 99/... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B7StVO §76 Abs5 III
Rechtssatz: Der Fußgänger muss - jedenfalls bei Dunkelheit und Regen - vor dem Überqueren der Fahrbahn die Verkehrslage besonders sorgfältig prüfen und eher ungünstig beurteilen. Entscheidungstexte 2 Ob 129/71 Entscheidungstext OGH 02.03.1972 2 Ob 129/71 Veröff: ZVR 1973/128 S 178 2 Ob 265/74 Entschei... mehr lesen...
Norm: StVO §76 Abs5 IStVO §76 Abs5 III
Rechtssatz: Der Fußgänger muß in der Regel davon ausgehen, daß der Lenker eines Fahrzeuges seine bisherige Fahrweise beibehält. Entscheidungstexte 2 Ob 129/71 Entscheidungstext OGH 02.03.1972 2 Ob 129/71 Veröff: ZVR 1973/128 S 178 2 Ob 111/77 Entscheidungstext OGH 17.06.1977 2 Ob 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfEKHG §7EKHG §9 Abs2 CStVO §3 B7StVO §76 Abs4 litb IIIStVO §76 Abs5
Rechtssatz: Das Verhalten eines Fußgängers, der eine nur 6,70 Meter breite Straße trotz des sich von beiden Richtungen mit beträchtlicher Geschwindigkeit abwickelnden Verkehrs überqueren will, ist mit den Bestimmungen des § 76 Abs 4 lit b und Abs 5 StVO nicht vereinbar. Dem Kraftfahrer, der dies auf ausreichende Entfernung bemerkt und sich dadurch veranlaßt ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B7StVO §76 Abs5
Rechtssatz: Ein Kraftfahrer darf, wenn ein Fußgänger bei Dunkelheit ohne Benützung eines Schutzweges unbekümmert um den Gegenverkehr bis zur Fahrbahnmitte vorgeht und - dort zwar stehenbleibt - doch nicht zu den herankommenden Fahrzeugen blickt, ein verkehrsgerechtes Verhalten dieses Fußgängers nicht erwarten. Entscheidungstexte 11 Os 156/71 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: StVO §76 Abs5 III
Rechtssatz: Das Behinderungsverbot des § 76 Abs 5 letzter Satz StVO bezieht sich nicht nur auf den Vorrang der Auswahl des kürzesten Überquerungsweges, sondern erfaßt auch die Art der Benützung des Überquerungsweges. Entscheidungstexte 11 Os 81/71 Entscheidungstext OGH 16.06.1971 11 Os 81/71 Veröff: ZVR 1971/220 S 298 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §76 Abs5 IStVO §76 Abs5 IIIStVO §76 Abs6
Rechtssatz: Die Schutznormen des § 76 Abs 5 und 6 StVO dienen in erster Linie dem Schutz des Fußgängers, bezwecken darüber hinaus jedoch, ganz allgemein die Vermeidung von Verkehrsunfällen. Entscheidungstexte 2 Ob 290/69 Entscheidungstext OGH 12.12.1969 2 Ob 290/69 Veröff: ZVR 1970/111 S 153 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IC1StVO §76 Abs5
Rechtssatz: Die Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels ist ein Ort, dem Fahrzeuglenker stets ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und in deren Bereich sie ihr Verhalten so einzurichten haben, daß sie in der Lage sind, vor Fahrgästen, die die Fahrbahn unvorsichtig überschreiten, anhalten zu können (so schon ZVR 1969/113 und 175). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §20 Abs1 IA11StVO §20 Abs1 IIStVO §76 Abs5 III
Rechtssatz: Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten eines Personenkraftwagenfahrers, der die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich (siebenundsechzig km/h) überschreitet, gegenüber einem Fußgänger, der eine stark frequentierte Straße entgegen § 76 Abs 5 StVO 1960 überquert. Entscheidungstexte 2 Ob 386/68 ... mehr lesen...