Norm: StVO §76 Abs5 III
Rechtssatz: Bei Straßen mit allgemein starkem Verkehr müssen Fußgänger auch knappe Überquerungsmöglichkeiten wahrnehmen (so schon 2 Ob 129, 130/66). Entscheidungstexte 2 Ob 386/68 Entscheidungstext OGH 06.02.1969 2 Ob 386/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0075652 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §7 Abs2 IIIBStVO §76 Abs5StVO §76 Abs6
Rechtssatz: Verschuldensaufteilung 1 : 1 zwischen Fußgängerin, die nicht bei einer Kreuzung und ohne auf den Verkehr zu achten die Straße überquert, und Autolenker, der um 0,45 Sekunden zu spät bremst und nicht ganz rechts fährt. Entscheidungstexte 2 Ob 10/69 Entscheidungstext OGH 16.01.1969 2 Ob 10/69 ... mehr lesen...
Norm: StVO §76 Abs5 III
Rechtssatz: Ein Fußgänger ist nicht verpflichtet, eine Fahrbahn in Teilstrecken zu überqueren. Entscheidungstexte 11 Os 190/65 Entscheidungstext OGH 18.01.1966 11 Os 190/65 Veröff: ZVR 1966/238 S 238 2 Ob 355/67 Entscheidungstext OGH 30.11.1967 2 Ob 355/67 Ähnlich; Beisatz: Recht des Fußgängers, d... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §76 Abs5 III
Rechtssatz: Anhalten in der Fahrbahnmitte ist geboten und zulässig, wenn es der flutende Verkehr verlangt. Entscheidungstexte 2 Ob 156/64 Entscheidungstext OGH 11.05.1964 2 Ob 156/64 Veröff: ZVR 1964/275 S 323 2 Ob 274/70 Entscheidungstext OGH 27.05.1971 2 Ob 274/70 Veröff: JBl 1972,150 ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §3 B7StVO 1960 §76 Abs1StVO 1960 §76 Abs5
Rechtssatz: Wenn zwei Fußgänger entgegen der Bestimmung des § 76 Abs 1 StVO auf einer Freilandstraße am rechten Straßenrand gehen und an ihrem unsicheren Gang ihre Alkoholisierung erkennbar ist, kann nicht darauf vertraut werden, daß sie bei Annäherung eines Fahrzeuges entsprechend der Bestimmung des § 76 Abs 5 StVO, den Fahrzeugverkehr nicht zu behindern, ausweichen werden. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §76 Abs5 III
Rechtssatz: Gleichteiliges Mitverschulden, wenn ein alter Mann die Straße unvorsichtig überquert und dabei von einem zu rasch fahrenden Personenkraftwagen überfahren wird. Entscheidungstexte 2 Ob 433/61 Entscheidungstext OGH 03.11.1961 2 Ob 433/61 2 Ob 73/75 Entscheidungstext OGH 06.05.197... mehr lesen...
Norm: StVO §76 Abs5
Rechtssatz: Jeder Fußgänger muss vor dem Überqueren der Fahrbahn sorgfältig prüfen, ob er die Fahrbahn noch vor dem Herankommen von Kraftfahrzeugen mit Sicherheit überschreiten kann. Bei Erreichen der Straßenmitte muss er sich ebenfalls vergewissern, ob sich nicht von seiner rechten Seite her ein Fahrzeug nähert, und er muss stehenbleiben, wenn ein Fahrzeug schon so nahe ist, dass er die Fahrbahn nicht mehr vor diesem gefahr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §20 IIStVO §76 Abs5 III
Rechtssatz: Schadensteilung 1 : 1 zwischen einem Kraftfahrzeuglenker, dem die Einhaltung einer relativ und absolut überhöhten Geschwindigkeit und eine um ein geringes verspätete Abwehraktion zur Last fällt, und einem Fußgänger, der eine stark frequentierte Fahrbahn nahezu im Laufschritt übersetzt, ohne auf den Verkehr zu achten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §15 Abs1StVO §76 Abs5
Rechtssatz: Verschuldensteilung 1 : 2 zugunsten eines Fußgängers, der, ohne auf den Verkehr zu achten, die Fahrbahn überquert und dabei von einem Kraftfahrzeugführer niedergestoßen wird, der vorschriftswidrig überholt. Entscheidungstexte 2 Ob 462/56 Entscheidungstext OGH 29.08.1956 2 Ob 462/56 Veröff: ZVR 1957/122 S 129 ... mehr lesen...
Norm: StVO §76 Abs5 IStVO §76 Abs5 III
Rechtssatz: Wenn ein Fußgänger genötigt ist, die Fahrbahn zu benützen, muß er in erster Linie selbst auf den Fahrverkehr achten und sich gegen dessen Gefahren schützen. Er handelt grob fahrlässig, wenn er auf der Fahrbahn plötzlich die Richtung ändert. Entscheidungstexte 2 Ob 311/56 Entscheidungstext OGH 29.05.1956 2 Ob 311/56 Veröff: S... mehr lesen...
Die Klägerin hat als Fußgängerin auf der Bundesstraße in St. einen Unfall erlitten, dessentwegen sie den Erstbeklagten als Kraftfahrzeughalter und den Zweitbeklagten als Führer des Kraftfahrzeuges auf Leistung des Schadenersatzes in der Höhe von insgesamt 13.476 S zur ungeteilten Hand in Anspruch nimmt. Das Erstgericht hat das Klagebegehren abgewiesen. Es ist zum Ergebnis gekommen, daß die Klägerin unvermutet knapp vor dem Fahrzeug der Beklagten vom unbefestigten Erdstreifen außerha... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1StVO §76 Abs5
Rechtssatz: Wenn der Motorradfahrer beobachtet, daß ein Fußgeher plötzlich vor ihm über die Straße gehen will, muß er sich - auch durch Abgabe von Warnungszeichen - darauf einstellen. Nur im Falle einer so rasch wie möglich erfolgten richtigen Einstellung in diesem Sinne, deren Beweis dem Motorradfahrer obliegt, kann angenommen werden, daß er jede gebotene Sorgfalt beobachtet hat und ihn daher kein Verschulden... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BVIaStVO §76 Abs5
Rechtssatz: Zur verkehrswidrigen Überquerung einer Fahrbahn durch Fußgänger sowie zur Außerachtlassung der notwendigen Vorsorge bei der Straßenüberquerung (mit reichhaltigen Literaturangaben und Zitaten). Entscheidungstexte 2 Ob 357/52 Entscheidungstext OGH 14.05.1952 2 Ob 357/52 2 Ob 357/52 Ents... mehr lesen...