Norm
StVO §3 B7Rechtssatz
Ein Kraftfahrer darf, wenn ein Fußgänger bei Dunkelheit ohne Benützung eines Schutzweges unbekümmert um den Gegenverkehr bis zur Fahrbahnmitte vorgeht und - dort zwar stehenbleibt - doch nicht zu den herankommenden Fahrzeugen blickt, ein verkehrsgerechtes Verhalten dieses Fußgängers nicht erwarten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0073837Dokumentnummer
JJR_19711029_OGH0002_0110OS00156_7100000_001