Norm: StVO §7 IIAStVO §7 IIDa
Rechtssatz: Sofern nicht die Voraussetzung des § 7 Abs 2 StVO vorliegen, besteht kein absolutes Gebot zum Fahren auf der rechten Fahrbahnseite. Entscheidungstexte 2 Ob 144/77 Entscheidungstext OGH 08.09.1977 2 Ob 144/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0073511 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfEKHG §9 Abs2 CStVO §3 B1fStVO §7
Rechtssatz: Keine Anwendung äußerster Sorgfalt, wenn ein Autofahrer nach den ihn bekannten Verhältnissen nicht auf die durch die Umstände nahegelegte Möglichkeit Rücksicht nimmt, daß dem soeben wegfahrenden Autobus Schulkinder entstiegen sind (Schadensteilungsquote 1 : 1 mit zwölfjährigem Schüler, der ihm ins Auto lief). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIdKFG §2 Z14KFG §98 Abs1StVO §7 IbStVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Verschuldensquote 1 : 2 bei Verstoß gegen das Gebot des Fahrens auf halbe Sicht durch Personenkraftwagenlenkerin und Verstoß des Mopedfahrers gegen seine Verpflichtung, rechts und mit einer Geschwindigkeit von nicht über vierzig km/h zu fahren. Entscheidungstexte 8 Ob 75/77 Entscheidungstext OGH 15.06.... mehr lesen...
Am 14. Mai 1973 um zirka 10.10 Uhr kam es zwischen dem LKW der Klägerin und dem entgegenfahrenden LKW-Zug des Erstbeklagten, der vom Zweitbeklagten gelenkt wurde, auf der Mauthausner Bundesstraße Nr. 123 in Obenberg, Gemeinde Ried/Riedmark, bei Straßenkilometer 6640 zu einer Kollision. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Mauthausen vom 13. November 1973, U 160/73-16, wurde der Zweitbeklagte wegen dieses Unfalles einer Übertretung gemäß § 335 StG schuldig erkannt, weil er eine für die Ör... mehr lesen...
Norm: StVO §7 IaStVO §11
Rechtssatz: Wenn ein Verkehrsteilnehmer einen Fahrstreifen nicht verläßt, kann von einer Fahrtrichtungsänderung im Sinne dieser Gesetzesstelle nicht gesprochen werden (vgl ZVR 1957/59; 1968/2; 1968/73; 1969/316 und 1972/162). Nimmt der Lenker eines Kraftfahrzeuges eine gewollte Auslenkung nach links in einem Ausmaß vor, das nicht als Wechsel des Fahrstreifens zu beurteilen ist (vgl ZVR 1968/73), dann ist dieses Verhalte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §7 IaStVO §7 IIDaStVO §76 III
Rechtssatz: Ein Fußgänger, der die Straße von rechts her überquert, kann sich nicht darauf berufen, daß ein mit ihm kollidierender Kraftfahrzeuglenker einen zu großen Abstand vom Fahrbandrand eingehalten hat. Entscheidungstexte 2 Ob 103/72 Entscheidungstext OGH 15.12.1972 2 Ob 103/72 Veröff: ZVR 1974/86 S 141 ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 IIAStVO §7 IIDaStVO §17 Abs1
Rechtssatz: Das Vorbeifahren an einem am rechten Straßenrand abgestellten Fahrzeug ist auch dann nicht untersagt, wenn zu diesem Zweck die linke Fahrbahnhälfte benützt oder mitbenützt werden muß, sofern zu dem Fahrzeug, an dem vorbeigefahren wird, nicht ein größerer als der erforderliche Sicherheitsabstand eingehalten wird. Entscheidungstexte 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 IIBStVO §17 Abs1
Rechtssatz: Ist das Vorbeifahren nur unter Überschreitung der Fahrbahnmitte möglich, dann darf es nur erfolgen, wenn der Lenker mit Sicherheit damit rechnen kann, hiedurch den Gegenverkehr nicht zu gefährden oder zu behindern. Entscheidungstexte 2 Ob 262/71 Entscheidungstext OGH 14.04.1972 2 Ob 262/71 Veröff: ZVR 1973/102 S 134 ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 IIBStVO §7 IIDaStVO §76 I
Rechtssatz: Beim Vorbeifahren an Fußgehern, die sich entweder knapp neben der Fahrbahn oder auf dieser selbst befinden, muß ein Mindestabstand von ca einem Meter und bei ungünstigen Verhältnissen (insbesondere bei solchen, die eine plötzliche seitliche Verschiebung der Fußgänger erwarten lassen, wie etwa bei Glatteis, oder bei hoher Geschwindigkeit des Fahrzeuges) auch ein größerer Sicherheitsabstand eing... mehr lesen...
Norm: StVO §7 IIDaStVO §20 IA
Rechtssatz: Der Fahrer eines Lastkraftwagenzuges hat seine Geschwindigkeit so zu wählen, daß der Anhänger nicht über die Fahrbahnmitte geraten kann. Entscheidungstexte 11 Os 53/71 Entscheidungstext OGH 26.05.1971 11 Os 53/71 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1aStVO §7 IIIBStVO §7 IIDaStVO §10
Rechtssatz: Von einem entgegenkommenden Fahrzeug ist, selbst wenn es zunächst aus irgendeinem Grund nicht die ihm zukommende Fahrbahnhälfte benützt, die Rückkehr auf seine rechte Fahrbahnhälfte zu erwarten, es wäre denn, daß sich aus besonderen Gründen das Gegenteil ergibt. Entscheidungstexte 11 Os 50/71 Entscheidungstext OGH 19.05.1971 ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 IIAStVO §7 Abs1 IIIBStVO §7 Abs1 IIIC
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 7 Abs 2 StVO läßt keine Einschränkung für Ausnahmefälle zu; ein Kraftfahrer muß vielmehr seine Geschwindigkeit herabsetzen, allenfalls auch anhalten, wenn das Vorhandensein von Straßenbenützern oder Sachen ihn bei Gegenverkehr daran hindert, den äußersten rechten Fahrbahnrand zu benützen. VwGH vom 02.07.1964, Zl 2298/62; Veröff: ZVR 1965/104 S 123 ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 IaStVO §7 IIDa
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 7 StVO sollen die Flüssigkeit des Verkehrs nur so weit beschränken, als es im Interesse der Sicherheit erforderlich ist. Entscheidungstexte 2 Ob 199/70 Entscheidungstext OGH 25.06.1970 2 Ob 199/70 Veröff: ZVR 1970/242 S 317 2 Ob 130/76 Entscheidungstext OGH 08.07.... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z2StVO §7 IIDa
Rechtssatz: Eine Rigole (tiefe Rinne) zwischen dem Rand der Asphaltfahrbahn und dem Gehsteig ist bei Feststellung der allgemein benützbaren Verkehrsfläche und damit des einzuhaltenden Seitenabstandes nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 2 Ob 332/69 Entscheidungstext OGH 13.11.1969 2 Ob 332/69 2 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIIeStVO §7 IStVO §20 Abs1 IEStVO §76 Abs1
Rechtssatz: Verschuldensteilung 3 : 1 zugunsten eines auf der falschen Straßenseite gehenden Fußgängers, der von einem nicht auf Sicht und mit unzureichendem Sicherheitsabstand fahrenden Motorradfahrer von hinten niedergestoßen wird. Entscheidungstexte 2 Ob 3/68 Entscheidungstext OGH 22.02.1968 2 Ob 3/68 ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 IIBStVO §7 IIDaStVO §20 IA2StVO §20 ID
Rechtssatz: Befindet sich auf der Fahrbahn ein Hindernis, das der Kraftfahrer schon auf sechzig bis siebzig Meter wahrgenommen hat, und handelt es sich dabei noch dazu zur mitternächtlichen Stunde um zwei nebeneinander gehende Fußgänger, dann muß der Lenker seine Fahrweise entsprechend einrichten, um selbst bei einer unrichtigen Reaktion zumindest das Hindernis umfahren zu können. Dazu ist ab... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B2StVO §7 IbStVO §19 AIIb2
Rechtssatz: Schadensteilung 1 : 1, wenn ein Verkehrsteilnehmer gegen die Regelung des Rechtsvorranges und der andere gegen das Gebot, rechts zu fahren, verstößt. Entscheidungstexte 2 Ob 99/67 Entscheidungstext OGH 13.04.1967 2 Ob 99/67 8 Ob 221/76 Entscheidungstext OGH 22.12.1976 8 O... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Ia
Rechtssatz: Das Gebot des § 7 StVO hat auch Bedeutung für die die Fahrbahn überquerenden Fußgänger. Entscheidungstexte 11 Os 246/65 Entscheidungstext OGH 24.02.1966 11 Os 246/65 Veröff: EvBl 1966/220 S 267 = ZVR 1966/319 S 317 2 Ob 281/71 Entscheidungstext OGH 06.04.1972 2 Ob 281/71 ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 IIDa
Rechtssatz: Ein Gebot, wonach grundsätzlich kein größerer Abstand als 1/2 Meter vom rechten Fahrbahnrand eingehalten werden dürfe, kann aus § 7 StVO nicht abgeleitet werden. Entscheidungstexte 2 Ob 34/65 Entscheidungstext OGH 18.02.1965 2 Ob 34/65 Veröff: ZVR 1965/227 S 244 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §18 Abs1StVO §7 IIDaStVO §20 IA2StVO §20 IA3
Rechtssatz: Das Ausmaß des nach § 7 StVO einzuhaltenden Abstandes vom rechten Straßenrand richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Nimmt ein Kraftfahrer ein Hindernis auf der Fahrbahn erst auf eine Entfernung von achtzehn bis zwanzig Meter wahr, so liegt ihm ein Aufmerksamkeitsfehler zur Last. Entscheidungstexte 11 Os 247/... mehr lesen...
Norm: StVO §7 IIDa
Rechtssatz: Die Worte "So weit rechts" beziehen sich auf den Rand der Fahrbahn und nicht auf das Bankett, da das Bankett nicht für den Fahrzeugverkehr bestimmt ist. Entscheidungstexte 11 Os 102/64 Entscheidungstext OGH 29.06.1964 11 Os 102/64 Veröff: ZVR 1964/266 S 319 8 Ob 245/78 Entscheidungstext OGH 15.02... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §7 IaStVO 1960 §20 Abs1 IA3StVO 1960 §20 Abs1 IA4
Rechtssatz: Es ist unzulässig, um einen etwaigen Verzicht eines anderen Verkehrsteilnehmers auf den Rechtsvorrang nicht zu übersehen, die Beobachtung entgegenkommender Fahrzeuge sekundenlang gänzlich zu verabsäumen; bei möglichem Zusammentreffen mit bevorrangten und mit entgegenkommenden Fahrzeugen an einer Kreuzung ist die Geschwindigkeit entsprechend herabzusetzen und am rechte... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IIIBStVO §7 IIICStVO §55 Abs2
Rechtssatz: Das Fehlen einer Sperrlinie läßt keineswegs auf die Zulässigkeit des Überschreitens der Fahrbahnmitte schließen, wenn sich die Unzulässigkeit aus der Bestimmung des § 7 Abs 2 StVO ergibt. Entscheidungstexte 11 Os 240/63 Entscheidungstext OGH 23.01.1964 11 Os 240/63 Veröff: ZVR 1964/145 S 172 ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 IbStVO §7 IIA
Rechtssatz: Kein Verschulden eines Radfahrers, der aus Angst, mit einem auf der falschen Fahrbahnseite schleudernd entgegenkommenden Kraftfahrer frontal zusammenzustoßen, zur Fahrbahnmitte fährt. Entscheidungstexte 11 Os 167/63 Entscheidungstext OGH 29.10.1963 11 Os 167/63 Veröff: ZVR 1964/91 S 122 Europ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs1 IIBStVO §7 Abs1 IIDaStVO §7 IIICStVO §17 Abs1
Rechtssatz: Auch an die Straße überquerende Fußgängern muß, soweit es die Verkehrslage zuläßt, unter Einhaltung eines reichlichen Sicherheitsabstandes vorbeigefahren werden. Keinesfalls darf auf Fußgängerin einer Weise zugefahren werden, die geeignet ist, sie zu erschrecken und dadurch zu verwirren. Entscheidungstexte 11 Os 22... mehr lesen...
Norm: StVO §7 IIAStVO §15StVO §16StVO §20 IC1
Rechtssatz: Verpflichtung zur sofortigen Rückkehr auf die rechte Fahrspur nach Beendigung des Überholvorganges. Verschulden des Lenkers, der dieser Verpflichtung nicht folgt, knapp an einer in der Fahrbahnmitte befindlichen Schutzinsel vorbeifährt und dabei einen herabtretenden Passanten niederstößt. Entscheidungstexte 11 Os 56/62 Entschei... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §7 IaStVO 1960 §20 II
Rechtssatz: 1) Die Regelung des § 7 StVO gilt grundsätzlich auch für Einbahnstraßen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen. 2) Die Geschwindigkeitsbeschränkungen des § 20 Abs 2 StVO begrenzen das erlaubte Risiko und dienen der Verringerung aller im Ortsverkehr regelmäßig aus der größeren Verkehrsdichte und der geringeren Übersichtlichkeit der Verkehrslage sich erbebenden Gefahren. Entsc... mehr lesen...
Norm: StVO §7 IIAStVO §7 IIDb
Rechtssatz: § 7 Abs 1 StVO verpflichtet nicht nur, die rechte Fahrbahnhälfte zu benützen, sondern sich überdies auf dieser so weit rechts zu halten, als dies möglich ist. Entscheidungstexte 11 Os 60/62 Entscheidungstext OGH 08.02.1962 11 Os 60/62 Veröff: ZVR 1962/138 S 132 2 Ob 299/63 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: StVO §7 IIDc
Rechtssatz: Strafbares Verschulden des Lenkers eines Kombiwagens, der in einer Kurve einen so großen Abstand vom rechten Fahrbahnrand einhält, daß sein linkes Räderpaar die Mittellinie berührt, wenn es dabei zu einem Zusammenstoß mit einem von links kommenden Fußgänger kommt. Entscheidungstexte 9 Os 271/61 Entscheidungstext OGH 14.11.1961 9 Os 271/61 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIIcStVO §7StVO §15 Abs4StVO §68
Rechtssatz: Verschulden eines Radfahrers, der nicht ganz am rechten Fahrbahnrand fährt. Verschuldensteilung mit einem Motorrollerfahrer, der ihn mit zu knappem Abstande überholt. Entscheidungstexte 2 Ob 313/61 Entscheidungstext OGH 08.09.1961 2 Ob 313/61 Veröff: KJ 1962,66 European... mehr lesen...