Norm
StVO §7 IIARechtssatz
Das Vorbeifahren an einem am rechten Straßenrand abgestellten Fahrzeug ist auch dann nicht untersagt, wenn zu diesem Zweck die linke Fahrbahnhälfte benützt oder mitbenützt werden muß, sofern zu dem Fahrzeug, an dem vorbeigefahren wird, nicht ein größerer als der erforderliche Sicherheitsabstand eingehalten wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0073455Dokumentnummer
JJR_19720414_OGH0002_0020OB00262_7100000_001