Norm
StVO §7 Abs1 IIBRechtssatz
Auch an die Straße überquerende Fußgängern muß, soweit es die Verkehrslage zuläßt, unter Einhaltung eines reichlichen Sicherheitsabstandes vorbeigefahren werden. Keinesfalls darf auf Fußgängerin einer Weise zugefahren werden, die geeignet ist, sie zu erschrecken und dadurch zu verwirren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0073580Dokumentnummer
JJR_19621023_OGH0002_0110OS00220_6200000_001