Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg (der belangten Behörde) wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 1 StVO 1960 mit einer Geldstrafe von EUR 1.017,-- (im Nichteinbringungsfall einer Ersatzfreiheitsstrafe von 336 Stunden) bestraft, weil er am 13. Februar 2002 um 0.25 Uhr an einer näher bezeichneten Örtlichkeit bei Bischofshofen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg (der belangten Behörde) wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 1 StVO 1960 mit einer Geldstrafe von EUR 1.017,-- (im Nichteinbringungsfall einer Ersatzfreiheitsstrafe von 336 Stunden) bestraft, weil er am 13. Februar 2002 um 0.25 Uhr an einer näher bezeichneten Örtlichkeit bei Bischofshofen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs3;StVO 1960 §5 Abs8 Z2;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer ist darauf hinzuweisen, dass er - sollte er das Ergebnis des Alkomattests angezweifelt haben - die Möglichkeit gehabt hätte, im Anschluss an den Alkomattest gemäß § 5 Abs. 8 Z 2 StVO 1960 eine Blutabnahme durch einen bei einer öffentlichen Krankenanstalt Dienst habenden Arzt zum Zwec... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs3;StVO 1960 §5 Abs8 Z2;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer ist darauf hinzuweisen, dass er - sollte er das Ergebnis des Alkomattests angezweifelt haben - die Möglichkeit gehabt hätte, im Anschluss an den Alkomattest gemäß § 5 Abs. 8 Z 2 StVO 1960 eine Blutabnahme durch einen bei einer öffentlichen Krankenanstalt Dienst habenden Arzt zum Zwec... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. März 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 21. Juni 2002 ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug 1) in I, F-Straße, um ca. 03.30 Uhr in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt (der Alkoholisierungsgrad habe zumindest 1,78 Promille betragen),... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. März 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 21. Juni 2002 ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug 1) in I, F-Straße, um ca. 03.30 Uhr in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt (der Alkoholisierungsgrad habe zumindest 1,78 Promille betragen),... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs8 Z2;
Rechtssatz: § 5 Abs. 1 zweiter Satz StVO 1960 normiert eine unwiderlegliche Rechtsvermutung dergestalt, dass bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (0,8 %) oder darüber oder bei einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder darüber der Zustand einer Person jedenfalls als von Alkohol beeinträchtigt gilt. Es wäre dem Besch... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs8 Z2;
Rechtssatz: § 5 Abs. 1 zweiter Satz StVO 1960 normiert eine unwiderlegliche Rechtsvermutung dergestalt, dass bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (0,8 %) oder darüber oder bei einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder darüber der Zustand einer Person jedenfalls als von Alkohol beeinträchtigt gilt. Es wäre dem Besch... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 11. Oktober 2000 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 7 Abs. 1, § 24 Abs. 1 und § 26 Abs. 2 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen A und B für die Dauer von vier Monaten, gerechnet ab Zustellung des Bescheides (welche am 17. Oktober 2000 erfolgte), entzogen. Weiters wurde ihm gemäß § 32 Abs. 1 Z. 1 FSG das Lenken von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen für denselben Zeitraum verboten. Gemäß § 26 A... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 11. Oktober 2000 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 7 Abs. 1, § 24 Abs. 1 und § 26 Abs. 2 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen A und B für die Dauer von vier Monaten, gerechnet ab Zustellung des Bescheides (welche am 17. Oktober 2000 erfolgte), entzogen. Weiters wurde ihm gemäß § 32 Abs. 1 Z. 1 FSG das Lenken von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen für denselben Zeitraum verboten. Gemäß § 26 A... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1;StVO 1960 §5 Abs8 Z2 idF 1998/I/092; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/11/0157 E 20. Februar 2001 RS 3 Stammrechtssatz Es kann nicht als unsachlich angesehen werden, wenn der Gesetzgeber in § 5 Abs. 8 Z. 2 StVO i.d.F. BGBl. I Nr. 92/1998 (nur) eine Regelung zur Widerlegung des Ergebnisses einer Atemluftuntersuchung vo... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1;StVO 1960 §5 Abs8 Z2 idF 1998/I/092; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/11/0157 E 20. Februar 2001 RS 3 Stammrechtssatz Es kann nicht als unsachlich angesehen werden, wenn der Gesetzgeber in § 5 Abs. 8 Z. 2 StVO i.d.F. BGBl. I Nr. 92/1998 (nur) eine Regelung zur Widerlegung des Ergebnisses einer Atemluftuntersuchung vo... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1, § 25 Abs. 1 und 3 und § 32 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1, Abs. 3 Z. 1 und Abs. 5 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klasse B bis zum Ablauf der Befristung (14. Dezember 2001) entzogen und ausgesprochen, dass ihm für die Dauer von 24 Monaten (gerechnet ab 25. August 2000) keine neue Lenkberechtigung erteilt werden dürfe. Weiters wurde ihm für d... mehr lesen...
1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 b in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) bestraft, weil er am 6. Februar 1999 um 22.46 Uhr im Gemeindegebiet von Birgitz auf der öffentlichen Gemeindstraße "Zwischenwegen", in weiterer Folge im Ortsgebiet von Götzens auf der öffentlichen Gemeindestraße "Josef-Abentung-Weg", von Wes... mehr lesen...
1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 b in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) bestraft, weil er am 6. Februar 1999 um 22.46 Uhr im Gemeindegebiet von Birgitz auf der öffentlichen Gemeindstraße "Zwischenwegen", in weiterer Folge im Ortsgebiet von Götzens auf der öffentlichen Gemeindestraße "Josef-Abentung-Weg", von Wes... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Anzeige des Gendarmeriepostens Neumarkt am Wallersee vom 10. Mai 1999 verweigerte der Beschwerdeführer am 7. Mai 1999 die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt. Der Führerschein wurde ihm bei dieser Gelegenheit vorläufig abgenommen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 14. September 1999 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 und § 26 Abs. 2 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen A, B und F fü... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Anzeige des Gendarmeriepostens Neumarkt am Wallersee vom 10. Mai 1999 verweigerte der Beschwerdeführer am 7. Mai 1999 die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt. Der Führerschein wurde ihm bei dieser Gelegenheit vorläufig abgenommen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 14. September 1999 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 und § 26 Abs. 2 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen A, B und F fü... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs2;FSG 1997 §26 Abs8;FSG 1997 §27 Abs1 Z1;FSG 1997 §29 Abs4;FSG 1997 §7 Abs5;StVO 1960 §5 Abs8 Z2 idF 1998/I/092;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit im Zusammenhang mit der Verweigerung der Atemluftuntersuchung ist im Rahmen der Wertung ein positiver Nachweis, nicht durch Alkohol beeinträchtigt gewesen zu sein... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1;StVO 1960 §5 Abs8 Z2 idF 1998/I/092;
Rechtssatz: Es kann nicht als unsachlich angesehen werden, wenn der Gesetzgeber in § 5 Abs. 8 Z. 2 StVO i.d.F. BGBl. I Nr. 92/1998 (nur) eine Regelung zur Widerlegung des Ergebnisses einer Atemluftuntersuchung vorgesehen hat, nicht aber auch jene Fälle erfasst hat, in denen die Atemluf... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs2;FSG 1997 §26 Abs8;FSG 1997 §27 Abs1 Z1;FSG 1997 §29 Abs4;FSG 1997 §7 Abs5;StVO 1960 §5 Abs8 Z2 idF 1998/I/092;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit im Zusammenhang mit der Verweigerung der Atemluftuntersuchung ist im Rahmen der Wertung ein positiver Nachweis, nicht durch Alkohol beeinträchtigt gewesen zu sein... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1;StVO 1960 §5 Abs8 Z2 idF 1998/I/092;
Rechtssatz: Es kann nicht als unsachlich angesehen werden, wenn der Gesetzgeber in § 5 Abs. 8 Z. 2 StVO i.d.F. BGBl. I Nr. 92/1998 (nur) eine Regelung zur Widerlegung des Ergebnisses einer Atemluftuntersuchung vorgesehen hat, nicht aber auch jene Fälle erfasst hat, in denen die Atemluf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Führerscheingesetz (FSG) die Lenkberechtigung für die Klassen A und B für die Dauer von vier Wochen entzogen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 6. März 2000, B 279/00, gemäß Art. 144 Abs. 2 B-VG die Behandlung der an ihn gerichteten Beschwerde abgelehnt und diese gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abgetreten. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Führerscheingesetz (FSG) die Lenkberechtigung für die Klassen A und B für die Dauer von vier Wochen entzogen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 6. März 2000, B 279/00, gemäß Art. 144 Abs. 2 B-VG die Behandlung der an ihn gerichteten Beschwerde abgelehnt und diese gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abgetreten. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §26 Abs1;StVO 1960 §5 Abs8 Z2 idF 1998/I/092;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Es ist zwar Sache des betreffenden Kraftfahrzeuglenkers, zur Widerlegung eines mit einem Alkomatgerät erzielten Ergebnisses hinsichtlich Alkoholbeeinträchtigung im Sinne des § 5 Abs 8 Z 2 StV... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §26 Abs1;StVO 1960 §5 Abs8 Z2 idF 1998/I/092;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Es ist zwar Sache des betreffenden Kraftfahrzeuglenkers, zur Widerlegung eines mit einem Alkomatgerät erzielten Ergebnisses hinsichtlich Alkoholbeeinträchtigung im Sinne des § 5 Abs 8 Z 2 StV... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde die Beschwerdeführerin mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 3. November 1999 schuldig erkannt, sie habe am 14. Jänner 1999 um 17.40 Uhr ein näher beschriebenes Kraftfahrzeug in K. auf der M.-Straße nach links in die V.-Straße in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand mit einem Alkoholgehalt der Atemluft von 1,25 mg/l gelenkt und... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs8;
Rechtssatz: Die Einhaltung der im § 5 Abs 8 StVO normierten Vorgangsweise umfasst auch die Übermittlung der Blutprobe ohne unnötigen Aufschub an die nächstgelegene Polizei- oder Gendarmeriedienststelle. Fehlt es an dieser - dem Zweck, dem Vorwurf von Manipulationen zu begegnen und eine dami... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. November 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 18. Mai 1995 um 23.37 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand an einem näher umschriebenen Ort gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen; über ihn wurde eine Geldstrafe von S 19.000,-- (Ersatzfreihei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs7 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs8 idF 1994/518;
Rechtssatz: Bei rechtswidriger Verweigerung der Blutabnahme durch den Dienst habenden Arzt steht es dem Probanden unbeschadet dessen aber frei, sich an einen anderen im öffentlichen Sanitätsdienst oder bei einer Bundespolizeibehörde tätigen Arzt oder an einen anderen Dienst habend... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs3 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs5 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs7 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs8 idF 1994/518; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/25 96/02/0227 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber ging bei der Neufassung des § 5 StVO durch die neunzehnte StVO-Novelle von... mehr lesen...