1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (in der Folge: Verwaltungsgericht) die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See, mit dem über ihn wegen Übertretung des § 5 Abs. 1 StVO am 12. Juni 2021 gegen 22:46 Uhr durch Lenken eines Lastkraftwagens in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (Alkoholgehalt der Atemluft: 0,81 mg/l) gemäß § 99 Abs. 1 lit. a StVO eine Geldstrafe von € 1.60... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5 Abs8 Z2StVO 1960 §99 Abs1 litaVwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Für Konstellationen, in welchen das VwG das Ergebnis der Alkomatmessung auf Grund einer späteren Bestimmung des Blutalkoholgehaltes nach einer Blutabnahme gemäß § 5 Abs. 8 Z 2 StVO 1960 zu überprüfen hatte, w... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs8 Z2;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Zweifelt die Lenkerin das Ergebnis des Alkomattests an, so hat sie die Möglichkeit, im Anschluss an den Alkomattest gemäß § 5 Abs. 8 Z. 2 StVO 1960 eine Blutabnahme durch einen bei einer öffentlichen Krankenanstalt diensthabenden Arzt zum Zweck der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes zu verlangen. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs8 Z2;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Zweifelt die Lenkerin das Ergebnis des Alkomattests an, so hat sie die Möglichkeit, im Anschluss an den Alkomattest gemäß § 5 Abs. 8 Z. 2 StVO 1960 eine Blutabnahme durch einen bei einer öffentlichen Krankenanstalt diensthabenden Arzt zum Zweck der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes zu verlangen. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 8. Jänner 2002 wurde der Mitbeteiligte für schuldig befunden, er habe am 9. Juni 2001 um 08.25 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Motorfahrrad in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (0,41 mg/l Atemluftalkohol zum Zeitpunkt der Messung um 08.54 Uhr) an einem näher umschriebenen Ort gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1b in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen; es wurde eine Geldstrafe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. November 2004 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 11. Mai 2004 um 00.30 Uhr an einem näher umschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe; relevantes Messergebnis: 0,68 mg/l (Atemluftalkohol, 1,36 Promille Blutalkohol). Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertret... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. November 2004 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 11. Mai 2004 um 00.30 Uhr an einem näher umschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe; relevantes Messergebnis: 0,68 mg/l (Atemluftalkohol, 1,36 Promille Blutalkohol). Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertret... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 8. Jänner 2002 wurde der Mitbeteiligte für schuldig befunden, er habe am 9. Juni 2001 um 08.25 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Motorfahrrad in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (0,41 mg/l Atemluftalkohol zum Zeitpunkt der Messung um 08.54 Uhr) an einem näher umschriebenen Ort gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1b in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen; es wurde eine Geldstrafe... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs8 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/02/0142 E 25. Jänner 2005 RS 2 Stammrechtssatz Gerade weil der Proband die Möglichkeit hat, bei vermuteten "Messungenauigkeiten" (Hinweis E 10. September 2004, 2001/02/0235) eine Blutabnahme zu veranlassen (vgl. § 5 Abs. 8 Z. 2 StVO 1960) und damit den Gegenbeweis zum gemessenen Atemluftalkoholge... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs8 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/02/0279 E 26. März 2004 RS 3
(hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz § 5 Abs. 1 zweiter Satz StVO 1960 normiert eine unwiderlegliche Rechtsvermutung dergestalt, dass bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (0,8 %) oder darüber oder bei einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs8 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/02/0142 E 25. Jänner 2005 RS 2 Stammrechtssatz Gerade weil der Proband die Möglichkeit hat, bei vermuteten "Messungenauigkeiten" (Hinweis E 10. September 2004, 2001/02/0235) eine Blutabnahme zu veranlassen (vgl. § 5 Abs. 8 Z. 2 StVO 1960) und damit den Gegenbeweis zum gemessenen Atemluftalkoholge... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs8 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/02/0279 E 26. März 2004 RS 3
(hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz § 5 Abs. 1 zweiter Satz StVO 1960 normiert eine unwiderlegliche Rechtsvermutung dergestalt, dass bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (0,8 %) oder darüber oder bei einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. April 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 10. Juni 2001 um ca. 15.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW an einen näher umschriebenen Ort gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (0,66 mg/l Atemluftalkohol) befunden habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs. 1a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begange... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 17. Jänner 2002 wurde der Mitbeteiligte für schuldig befunden, er habe am 1. Dezember 2001 um 05.07 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher umschriebenen Ort gelenkt und sich hiebei auf Grund des bei ihm gemessenen Atemalkoholgehaltes von 0,60 mg/l in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden. Der Mitbeteiligte habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 iVm § 99 Abs. 1a StV... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. April 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 10. Juni 2001 um ca. 15.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW an einen näher umschriebenen Ort gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (0,66 mg/l Atemluftalkohol) befunden habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs. 1a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begange... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 17. Jänner 2002 wurde der Mitbeteiligte für schuldig befunden, er habe am 1. Dezember 2001 um 05.07 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher umschriebenen Ort gelenkt und sich hiebei auf Grund des bei ihm gemessenen Atemalkoholgehaltes von 0,60 mg/l in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden. Der Mitbeteiligte habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 iVm § 99 Abs. 1a StV... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs8 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/02/0279 E 26. März 2004 RS 3
(hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz § 5 Abs. 1 zweiter Satz StVO 1960 normiert eine unwiderlegliche Rechtsvermutung dergestalt, dass bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (0,8 %) oder darüber oder bei einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs8 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/02/0220 E 18. Februar 2005
Rechtssatz: Gerade weil der Proband die Möglichkeit hat, bei vermuteten "Messungenauigkeiten" (Hinweis E 10. September 2004, 2001/02/0235) eine Blutabnahme zu veranlassen (vgl. § 5 Abs. 8 Z. 2 StVO 1960) und damit den Gegenbeweis zum gemessenen ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs8 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/02/0220 E 18. Februar 2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/02/0279 E 26. März 2004 RS 3(hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz § 5 Abs. 1 zweiter Satz StVO 1960 normiert eine unwiderlegliche Rechtsvermutung dergestalt, dass bei einem Alkoholgehalt des Blutes von... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs8 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/02/0279 E 26. März 2004 RS 3
(hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz § 5 Abs. 1 zweiter Satz StVO 1960 normiert eine unwiderlegliche Rechtsvermutung dergestalt, dass bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (0,8 %) oder darüber oder bei einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs8 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/02/0220 E 18. Februar 2005
Rechtssatz: Gerade weil der Proband die Möglichkeit hat, bei vermuteten "Messungenauigkeiten" (Hinweis E 10. September 2004, 2001/02/0235) eine Blutabnahme zu veranlassen (vgl. § 5 Abs. 8 Z. 2 StVO 1960) und damit den Gegenbeweis zum gemessenen ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs8 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/02/0220 E 18. Februar 2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/02/0279 E 26. März 2004 RS 3(hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz § 5 Abs. 1 zweiter Satz StVO 1960 normiert eine unwiderlegliche Rechtsvermutung dergestalt, dass bei einem Alkoholgehalt des Blutes von... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. August 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 31. März 2001 um 02.10 Uhr an einem näher genannten Ort in Feldkirch ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, wobei der Alkoholgehalt der Atemluft 0,82 mg/l betragen habe. Er habe dadurch eine Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 5 Abs. 1 StVO begangen, weshalb über i... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Juli 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 8. Jänner 1999 um 0.35 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug an einem näher umschriebenen Ort in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, wobei der mit einem Messgerät festgestellte Alkoholgehalt der Atemluft 0,80 mg/l betragen habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs. 1 li... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. August 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 31. März 2001 um 02.10 Uhr an einem näher genannten Ort in Feldkirch ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, wobei der Alkoholgehalt der Atemluft 0,82 mg/l betragen habe. Er habe dadurch eine Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 5 Abs. 1 StVO begangen, weshalb über i... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Juli 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 8. Jänner 1999 um 0.35 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug an einem näher umschriebenen Ort in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, wobei der mit einem Messgerät festgestellte Alkoholgehalt der Atemluft 0,80 mg/l betragen habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs. 1 li... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs3;StVO 1960 §5 Abs8 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/03/0009 E 28. April 2004 RS 7
(hier nur erster Satz ohne den Klammerausdruck) Stammrechtssatz Der Beschwerdeführer ist darauf hinzuweisen, dass er - sollte er das Ergebnis des Alkomattests angezweifelt haben - die Möglichkeit gehabt hätte, im Anschluss an den Alkomattest gemäß §... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs8 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/02/0279 E 26. März 2004 RS 3(hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz § 5 Abs. 1 zweiter Satz StVO 1960 normiert eine unwiderlegliche Rechtsvermutung dergestalt, dass bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (0,8 %) oder darüber oder bei einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs3;StVO 1960 §5 Abs8 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/03/0009 E 28. April 2004 RS 7
(hier nur erster Satz ohne den Klammerausdruck) Stammrechtssatz Der Beschwerdeführer ist darauf hinzuweisen, dass er - sollte er das Ergebnis des Alkomattests angezweifelt haben - die Möglichkeit gehabt hätte, im Anschluss an den Alkomattest gemäß §... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs8 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/02/0279 E 26. März 2004 RS 3(hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz § 5 Abs. 1 zweiter Satz StVO 1960 normiert eine unwiderlegliche Rechtsvermutung dergestalt, dass bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (0,8 %) oder darüber oder bei einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder ... mehr lesen...