Gekürzte Ausfertigung der am 18.2.2020 mündlich verkündeten Entscheidung IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Walter Oberascher über die Beschwerde des AB AA, AF 28/Top 2, AD AE, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (belangte Behörde) vom 11.12.2019, Zahl xx, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung z u R e c h t e r k a n n t : I. Gemäß §§ 38 und 50 VwGVG wir... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.12.2019 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: VStG §19VStG §20StVO 1960 §5 Abs1
Rechtssatz: Allein die wirtschaftliche Situation kann eine Herabsetzung der Strafe unter die Mindeststrafe nicht rechtfertigen, weil diese nur ausnahmsweise zu berücksichtigen ist, wenn etwa die Tat aus einer drückenden Notlage im Sinne des § 34 Abs ... mehr lesen...
Gekürzte Ausfertigung gemäß § 29 Abs 5 VwGVG IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Walter Oberascher über die Beschwerde des AB AA, AD14/4, Salzburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. AF AE, AG 55, Salzburg, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Salzburg vom 1.8.2018, Zahl VStV/ yyyyyyyyyy/2018, nach der am 13.11.2018 und 18.12.2018 durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung z u R e c h t e r k a n n t ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.01.2019 Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §99 Abs1bStVO 1960 §5a Abs2VStG §64 Abs3AVG §76
Rechtssatz: Da die Kosten für die Untersuchung durch den Amtsarzt und die Untersuchung der Blutprobe der Behörde nicht im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens, sondern noch vor dessen Einleitung entstanden sind... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 09.01.2019 Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5a Abs2StVO 1960 §5a Abs2AVG §76
Rechtssatz: Da der bloße Erfolg des Beschwerdeführers in der Frage der Auferlegung von Untersuchungskosten als Barlauslagen bei gleichzeitigem Unterliegen in der (Schuld- und) Straffrage nichts an der Aufer... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Peter Nußbaumer über die Beschwerde des Herrn AB AA, AE-Straße, AD, Deutschland, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 22.06.2018, Zahl XXX-2018, im Umfang der Anfechtung, also hinsichtlich der Strafhöhe, zu Recht e r k a n n t : I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. II. Der Besc... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.12.2018 Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19VStG §20StVO 1960 §5 Abs1
Rechtssatz: Allein die wirtschaftliche Situation kann eine Herabsetzung der Strafe unter die Mindeststrafe nicht rechtfertigen, weil diese nur ausnahmsweise zu berücksichtigen ist, wenn etwa die Tat aus einer drückenden Notlage im Sinne des § 34 Abs ... mehr lesen...
Schriftliche Ausfertigung des mündlich verkündeten Erkenntnisses IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Walter Oberascher über die Beschwerde des Herrn K. L, S., gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 17.7.2015, Zahl yy, im Umfang der Anfechtung, somit hinsichtlich der Strafhöhe und dem Ersatz der Untersuchungskosten, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung z u R e c h t e r k ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Ing. Dr. Adalbert Lindner über die Beschwerde des Herrn A. U., geb x, V., vertreten durch W. Rechtsanwälte GmbH, V., gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 26.9.2014, Zahl xx, zu Recht e r k a n n t: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde keine Folge gegeben und diese als unbegründet abgewiesen. 2. Gemäß § 52 Abs 1 und 2 VwGVG hat der Beschwerdeführer einen Bei... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Walter Oberascher über die Beschwerde des Herrn A. T., U, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 27.5.2014, Zahl yy, im Umfang der Anfechtung, somit hinsichtlich der Strafhöhe, z u R e c h t e r k a n n t: I. Gemäß §§ 38 und 50 VwGVG wird der Beschwerde mit der Maßgabe Folge gegeben, dass die verhängte Geldstrafe auf € 1.480 (die Ersatzfreiheitsstrafe... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Walter Oberascher über die als Beschwerde zu wertende Berufung von Herrn Y. A., L., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. K. Z., M., gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 10.10.2013, Zahl yy, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß §§ 38 und 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. II. Gemäß § 5... mehr lesen...