Begründung: Der Kläger, der ein Transport- und Erdbewegungsunternehmen als nicht protokolliertes Einzelunternehmen betreibt, wurde bei einem Verkehrsunfall am 28. 9. 2002 gegen 19.35 Uhr als Fußgänger beim Überqueren der Zollfeld Landesstraße L 71 von einem vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen Pkw, der bei der Zweitbeklagten haftpflichtversichert war, erfasst und schwer verletzt. Der Kläger begehrt von den beklagten Parteien zur ungeteilten Hand - unter Einräumung eines Mitver... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Die Bf. verursachte am 27.2.2001 unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall, weshalb die BH Innsbruck am 14.3.2001 gemäß § 5 (1) iVm. § 99 (1) (a) StVO wegen Trunkenheit am Steuer eine Geldstrafe in der Höhe von ATS 12.000,-- (ca. EUR 872,--) verhängte. Dieses Straferkenntnis wurde von der Bf. nicht angefochten. Am 28.6.2001 verurteilte das BG Hall in Tirol die Bf. gemäß § 88 (1) und (3) StGB wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen ... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: 1.) Der Bf. W.F. war im Mai 1995 an einem Verkehrsunfall beteiligt. Die BH Braunau verhängte gemäß § 5 (1) iVm. § 99 (1) (a) StVO wegen Lenken eines Fahrzeugs in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand eine Geldstrafe in der Höhe von ATS 14.000,--. Der Bf. erhob keine Berufung gegen diesen Bescheid. 1.) Der Bf. W.F. war im Mai 1995 an einem Verkehrsunfall beteiligt. Die BH Braunau verhängte gemäß Paragraph 5, (1) in Verbindung mit Paragraph 99, (1) (a)... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Am 6.6.1996 verursachte der Bf. unter dem Einfluss von Alkohol einen Verkehrsunfall, bei dem ein Radfahrer schwer verletzt wurde. Der Bf. beging Fahrerflucht und stellte sich erst Stunden später der Polizei. Am 13.12.1996 verhängte die Bezirkshauptmannschaft (BH) St. Pölten wegen mehrerer Delikte eine Geldstrafe in Höhe von ATS 22.010,--. Dieser Betrag inkludierte eine Geldstrafe gemäß § 5 (1) iVm. § 99 (1) (a) StVO in Höhe von ATS 9.000,--. Am 18.3.1997 wu... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: 1990 verursachte die Bf. einen Verkehrsunfall. Ihr Wagen war auf glatter Schneefahrbahn ins Schleudern geraten und mit einem PKW zusammengestoßen, dessen Fahrer durch den Aufprall schwer verletzt wurde. Sie wurde hierauf mit polizeirichterlicher Verfügung wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs infolge Nichtanpassens der Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse zu einer Geldstrafe von CHF 200,-- verurteilt. 1993 wurde gegen die Bf. wegen fahrlässiger Körperv... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: 1990 verursachte die Bf. einen Verkehrsunfall. Ihr Wagen war auf glatter Fahrbahn ins Schleudern geraten und mit einem PKW zusammengestoßen, dessen Fahrer durch den Aufprall schwer verletzt wurde. Sie wurde hierauf mit polizeirichterlicher Verfügung wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeuges infolge Nichtanpassens der Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse zu einer Geldstrafe von SFr 200,- verurteilt. 1993 wurde gegen die Bf. ein Strafbefehl erlassen und sie... mehr lesen...
Norm: 7.ZPMRK Art4StGB §81 Z2StGB §88 Abs1StGB §88 Abs3StVO §5StVO §5 Abs1StVO §99 Abs1 litaStVO §99 Abs6 litcVStG §30 Abs3
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung der Konventionsorgane bezweckt Art 4 7.ZPMRK die Vermeidung der Wiederholung eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens. Art 4 7.ZPMRK bezieht sich nicht auf dieselbe strafbare Handlung, sondern vielmehr auf ein erneutes Verfahren bzw eine erneute Bestrafung wegen ... mehr lesen...
Norm: StVO §5 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 5 StVO A) Allgemeine Literatur B) § 5 Abs 1 StVO Tatbestand, Alkoholisierung, Alkoholwerte, Resorption, Nachtrunk C) § 5 Abs 2 StVO Untersuchung der Atemluft (Alkotest) D) § 5 Abs 3 StVO Hinderung des Lenkers oder der Inbetriebnahme des Fahrzeugs in alkoholisiertem Zustand E) § 5 Abs 4 und 5 StVO Vorführung zum Amtsarzt zur Feststellung des Grads der Alkoholeinwirku... mehr lesen...
Norm: 7.ZPMRK Art4StGB §81StVO §5
Rechtssatz: Verkehrsunfall mit Tötung eines Verkehrsteilnehmers infolge alkoholisierten Lenkens: Eine Bestrafung im österreichischen Rechtssystem sowohl wegen § 81 Z 2 StGB als auch wegen § 5 StVO verstößt gegen das Doppelbestrafungsverbot nach Art 4 7.ZPMRK, da sich beide Entscheidungen auf dasselbe Verhalten des Beschwerdeführers stützen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1) Es wird nicht bestritten, daß sich der Erstbeklagte zur Unfallszeit in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befand (§ 5 Abs 1 StVO). 2) § 5 Abs 1 StVO ist eine Schutznorm im Sinne des § 1311 ABGB (ZVR 1967/143; ZVR 1974/35; ZVR 1979/204; ZVR 1981/190 ua; ebenso auch Koziol, Haftpflichtrecht2 II 106). Ihr Schutzzweck liegt, wie sich aus dem Verbot, in alkoholisiertem Zustand ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen oder z... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IbStVO §5 H
Rechtssatz: § 5 Abs 1 StVO ist eine Schutznorm im Sinne des § 1311 ABGB. Ihr Schutzzweck liegt, wie es sich aus dem Verbot, in alkoholisiertem Zustand ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen oder zu lenken, eindeutig ergibt, in der Vermeidung jeder durch die Teilnahme alkoholisierter Fahrzeuglenker am allgemeinen Verkehr bedingten Gefahrenlage. Die Vermeidung von Verkehrsunfällen unter Beteiligung von alkoholisierten Len... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Nacht vom 1. auf den 2. August 1980 hielt sich der Kläger in der Gastwirtschaft "Haselgrabenstuben" auf, die auf einer Liegenschaft der Beklagten betrieben wird. Nach dem Verlassen des Lokals gegen 3 Uhr früh stürzte er von einer Terrasse und erlitt dabei schwere Verletzungen. Die Beklagten wurden wegen dieses Unfalls rechtskräftig des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung schuldig erkannt, weil sie es als Betreiber der "Haselgrabenstuben" unterla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde als Insasse eines von Werner R*** gelenkten PKWs am 8. Juli 1983 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Werner R***, der den Unfall verschuldete, wurde getötet. Die beklagte Partei ist der Haftpflichtversicherer des Unfallsfahrzeuges. In der Klage wird aus dem Titel des Schadenersatzes ein Schmerzengeld von 600.000 S und eine Verunstaltungsentschädigung von 140.000 S sowie die Feststellung begehrt, daß die beklagte Partei im Rahmen des Vers... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3aStVO §5 BZPO §272
Rechtssatz: Die Unfallsursächlichkeit der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit ist zwar nicht schlechthin anzunehmen, wohl immer dann zu vermuten wenn ein derartig beeinträchtigter Lenker in einer von einem nüchternen Fahrer zu meisternden Verkehrslage versagt. Entscheidungstexte 2 Ob 6/86 Entscheidungstext OGH 24.02.1987 2 Ob 6/86 Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19. November 1982 wurde die am 15. Dezember 1974 geborene und somit kurz vor Vollendung ihres 8. Lebensjahres stehende Klägerin als Fußgängerin in Trofaiach auf der Bundesstraße 115 A von einem von Franz W*** gelenkten PKW, dessen Halter der Erstbeklagte und dessen Haftpflichtversicherer die Zweitbeklagte waren, niedergestoßen und schwer verletzt. Das gegen Franz W*** eingeleitete Strafverfahren wurde nach § 90 StPO eingestellt. Die Klägerin begehrte, zulet... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIStVO §5 B
Rechtssatz: Alkoholisierung wirkt zwar schulderschwerend nicht aber haftungsbegründend. Entscheidungstexte 8 Ob 173/77 Entscheidungstext OGH 14.12.1977 8 Ob 173/77 8 Ob 82/78 Entscheidungstext OGH 28.06.1978 8 Ob 82/78 Veröff: ZVR 1979/37 S 49 2 Ob 11/79 Entsc... mehr lesen...
Norm: StVO §5 B
Rechtssatz: Der Alkoholwert einer Flasche, sohin eines halben Liter Bieres, entspricht einem Alkoholwert von mindestens 0,4 Promille. VwGH vom 20.05.1963, Zl 559/63; Veröff: ZVR 1963/294 S 293 GlRS VwGH vom 15.04.1964; Zl 1258/63; Veröff: ZVR 1965/50 S 65 = ÖVA 1965,84 GlRS VwGH vom 23.11.1965, Zl 1213/65; Veröff: ZVR 1966/199 S 203 GlRS VwGH vom 13.01.1966; Z 1329/64; Beisatz: Der Genuß eines halben Liters Normalbier ergibt ein... mehr lesen...
Norm: dStGB §316StVO §5
Rechtssatz: Nach einem Schluß-Sturztrunk (hastige Einnahme erheblicher Mengen von Alkohol kurz vor Antritt der Fahrt) ist alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit jedenfalls auch dann gegeben, wenn der für die Zeit der Fahrt errechnete Blutalkoholgehalt geringfügig unter dem Grenzwert von 1,3 Promille liegt, dieser Wert aber dannach nicht unerheblich überschritten wird. Veröff: ZVR 1972,152 Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: StVO §5 BStVO §58
Rechtssatz: Eine Alkoholisierung, die die in § 5 StVO genannte Blutalkoholgrenze nicht erreicht, kann einen Verstoß gegen § 58 StVO bilden. VwGH vom 23.05.1962, Zl 234/62; Veröff: ZVR 1963/5 S 13 GlRS VwGH vom 16.01.1964, Zl 1089/62; Veröff: ZVR 1964/173 S 204 = ÖVA 1965,23 GlRS VwGH vom 25.05.1965, Zl 2205/63; Veröff: ZVR 1966/99 S 118 GlRS VwGH vom 14.09.1965, Zl 1018/64; Veröff: ZVR 1966/141 S 149 GlRS VwGH ... mehr lesen...
Norm: StVO §5 B
Rechtssatz: Der im § 5 Abs 1 StVO erwähnte beeinträchtigte Zustand liegt nur dann vor, wenn ein Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille und darüber festgestellt werden konnte. VwGH vom 09.05.1963, Zl 1137/62; Veröff: ZVR 1964/70 S 96 GlRS VwGH vom 16.01.1964, Zl 1089/62; Beisatz: Ist diese Feststellung nicht möglich, so kann allenfalls der Sachverhalt der Verwaltungsübertretung nach § 58 Abs 1 StVO 1960, so auch bei unbegründeter... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §85 B3StVO §5
Rechtssatz: Kraftfahrer sind bei einem Blutalkoholgehalt von 1,3 Promille unbedingt fahruntüchtig. Veröff: NJW 1967,116 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1966:RS0103481 Dokumentnummer JJR_19661209_AUSL000_004STR00119_6600000_001 mehr lesen...
Norm: StVO §5 BStVO §58
Rechtssatz: Nach den gegenwärtigen ärztlichen Erkenntnissen kann kein Alkoholgrenzwert festgestellt werden, von dem ab ein Radfahrer stets unfähig wäre, im Verkehr sicher zu fahren. Ob er fahruntüchtig war, hängt daher stets von allen Einzelumständen ab. Veröff: NJW 1963,2083 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1963:RS0103543 ... mehr lesen...