1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 24. Jänner 2022 wurde dem Mitbeteiligten zur Last gelegt, er habe zu einem näher genannten Zeitpunkt an einem näher genannten Ort zu einem vor ihm am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst worden wäre, wobei der mittels Videomessung festgestellte zeitliche Abstand zwisc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §18 Abs1 StVO 1960 §52 litc Z24 StVO 1960 §99 Abs3 lita VStG §45 Abs1 Z4 VwGG §42 Abs2 Z1 StVO 1960 § 18 heute StVO 1960 § 18 gültig ab 01.10.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §38 FSG 1997 §24 Abs1 Z1FSG 1997 §26 Abs2aFSG 1997 §26 Abs4FSG 1997 §7 Abs3 Z3 litb StVO 1960 §18 Abs1 VStG §31 Abs3 VStG §45 Abs1 Z3 AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der revisionswerbenden Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 16. Juli 2020 wurde dem Mitbeteiligten angelastet, er habe auf einer näher genannten Autobahn am 13. Februar 2020 zu einem vor ihm am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einen zeitlichen Abstand 1. von 0,164 Sekunden bei Straßenkilometer 20,3 um 10:02 Uhr, 2. von 0,384 Sekunden bei Straßenkilometer 22,3 um 10:04 Uhr und 3. von 0,474 Sekunden bei Straßenkilometer 27,2 um 10:05 Uhr und damit nic... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4StVO 1960 §18 Abs1VStG §44a Z1VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §38
Rechtssatz: Die Umschreibung des Tatorts einer Übertretung des § 18 Abs. 1 StVO 1960 erfordert eine räumliche Abgrenzung (vgl. VwGH 20.9.1985, 85/18/0307, wo die Angabe "in Wien .... auf der Südosttangente vor ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 10. Juli 2020 wurde der Revisionswerber bestraft, weil er als Lenker eines nach dem Kennzeichen näher bestimmten Kraftfahrzeuges am 30. September 2019 um 16:21 Uhr 1. in „Ebensee am Traunsee, B145 Str.km 47,805“ auf der durch das Vorschriftszeichen „Überholen verboten“ gekennzeichneten Straßenstrecke ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt und 2. in „Ebensee am Traunsee, B145 Str.km 47,982, Straßenkilometer angegeben ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4KFG 1967 §103 Abs2StVO 1960 §18 Abs1StVO 1960 §20 Abs2StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §52 lita Z10aVStG §44a Z1VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Bei Übertretungen im Straßenverkehr ist zu prüfen, ob die Angabe der Fahrtrichtung wesentliches Tatbestandsmerkmal ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Verwaltungsgericht - in Bestätigung eines entsprechenden Bescheides der belangten Behörde - den Antrag des Revisionswerbers auf Erteilung eines Taxilenkerausweises gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr (BO 1994) ab. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof erklärte es gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig. 2 Begründend stellte das Verwaltungsgericht im Wesentlichen fest, der R... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3StVO 1960 §18 Abs1StVO 1960 §52 litb Z15
Rechtssatz: Im Verfahren über einen Antrag auf Ausstellung eines Taxiausweises ist eine Wertung des Verhaltens des Antragstellers innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums dahin vorzunehmen, ob die Vertrauenswürdigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung des Taxilenkerausweises ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg der Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 5. Juli 2017, mit dem der Revisionswerber einer Übertretung des § 99 Abs. 2c Z 4 StVO iVm § 18 Abs. 1 StVO für schuldig erkannt und mit einer Geldstrafe von EUR 225,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 95 Stunden) bestraft wurde, keine Folge und erklärte die Revision dagegen für nicht zulässig. 2 Begründend ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen einer Übertretung d... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 19. Mai 2017 wurde dem Revisionswerber mit näheren Konkretisierungen vorgeworfen, er habe zu einem vor ihm am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es sei mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,38 Sekunden festgestellt worden. Der Revisionswerber habe d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, am 11. September 2006 auf der A 12 mit einem näher genannten PKW zu einem vor ihr am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten zu haben, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre. Es sei mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,58 Sekunden festgestellt worden. Sie habe dadurch § 18 Abs. 1 iVm § 99 Abs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §18 Abs1;StVO 1960 §99 Abs2c Z4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2008/02/0058 E 25. Juni 2008 RS 2 Stammrechtssatz Hängt das Ergebnis eines Messvorganges von subjektiven Entscheidungen eines Beamten ab - so etwa vom Setzen der Messlinien - muss dieser Vorgang zu eine... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §18 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/11/0035 E 18. Dezember 1997 VwSlg 14810 A/1997 RS 3 Stammrechtssatz Der Kfz-Lenker muß jedenfalls einen Abstand einhalten, der etwa der Länge des Reaktionsweges (Sekundenweges) entspricht, das sind in Metern drei Zehntel der Höhe der eingehaltenen Geschwindigkeit in km/h. Eu... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat den Beschwerdeführer mit Straferkenntnis vom 5. April 2007 für schuldig erkannt, am 7. Oktober 2006 als Fahrzeuglenker auf der A 2 mit einem näher genannten PKW keinen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug eingehalten zu haben, dass ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst worden wäre, weil der zeitliche Sicherheitsabstand 0,38 Sekunden, somit 0,2 Sekunden od... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §18 Abs1;StVO 1960 §99 Abs2c Z4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Hängt das Ergebnis eines Messvorganges von subjektiven Entscheidungen eines Beamten ab - so etwa vom Setzen der Messlinien - muss dieser Vorgang zu einem späteren Zeitpunkt auf seine Genauigkeit überprüfbar sein. Erst wenn ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §58 Abs2;StVO 1960 §18 Abs1;StVO 1960 §99 Abs2c Z4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Gerade dann, wenn es technisch nicht ausgeschlossen ist, dass die einer Abstandsmessung zu Grunde gelegten Faktoren auch später noch nachvollzogen werden können, kann das Auslangen nicht mit Vermutungen gefunden werden. In ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §18 Abs1;StVO 1960 §99 Abs2c Z4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Sind Messlinien tatsächlich bei dem Messverfahren nicht objektiv feststellbar, kann das Fehlen eines solchen objektiven Beweises nicht durch die Aussage des messenden Beamten, der sich an die Messung naturgemäß nicht mehr e... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. Oktober 2007 wurde der Beschwerdeführer zweier Übertretungen der StVO schuldig erkannt und hiefür bestraft. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde. Unter "Beschwerdepunkt" wird vorgebracht, der Beschwerdeführer sei "in seinem Recht auf gesetzmäßige Anwendung der Straßenverkehrsordnung, des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie des Verwaltungsstrafgesetzes, insbesondere hinsichtlich d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Dezember 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 18. Dezember 2003 um 9.25 Uhr in G, A 10 - Tauernautobahn, Str.Km 5,500, Fahrtrichtung V, ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und keinen solchen Abstand vom nächsten vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten, dass ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich gewesen wäre. Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug habe b... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §18 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/11/0035 E 18. Dezember 1997 VwSlg 14810 A/1997 RS 3 Stammrechtssatz Der Kfz-Lenker muß jedenfalls einen Abstand einhalten, der etwa der Länge des Reaktionsweges (Sekundenweges) entspricht, das sind in Metern drei Zehntel der Höhe der eingehaltenen Geschwindigkeit in km/h. Eu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §18 Abs1;StVO 1960 §99 Abs2 litc;
Rechtssatz:
Gründe: für eine plötzliche Verminderung der Fahrgeschwindigkeit liegen nicht ausschließlich in Umständen, die sich VOR dem voranfahrenden Fahrzeug ereignen, sondern können sich auch - etwa im Falle einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit des voranfahrenden Fahrzeuges - ergeben, ohne dass Anzeichen dazu aus der Verke... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §18 Abs1;StVO 1960 §99 Abs2 litc;
Rechtssatz: Wie allgemein bekannt ist, können insbesondere bei Unfällen mit einer Geschwindigkeit von 110 km/h schwerste Personen- und Sachschäden entstehen. Erfolgt eine deutliche Unterschreitung des notwendigen Mindestabstandes bei einer DERARTIGEN GESCHWINDIGKEIT, so liegen besonders gefährliche Verhältnisse vor (Hinweis E 27.... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §18 Abs1;StVO 1960 §99 Abs2 litc;
Rechtssatz: Sowohl die Begehung einer Übertretung unter besonders gefährlichen Verhältnissen als auch eine besondere Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern sind strafsatzändernde Umstände des § 99 Abs. 2 lit. c. StVO 1960. Beide genannten Umstände können bei Begehung EINER Übertretung auch KUMULATIV vorliegen. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §18 Abs1;StVO 1960 §99 Abs2 litc;
Rechtssatz: Eine EKLATANTE UNTERSCHREITUNG des notwendigen Mindestabstandes von etwa 33 m bei einer Fahrgeschwindigkeit von 110 km/h stellt eine besondere Rücksichtslosigkeit gegenüber dem voranfahrenden Verkehrsteilnehmer dar (Hinweis E 25.09.1986, 86/02/0058). (Hier: Einhaltung von bloß "einer Fahrzeuglänge", was ca. 5 m entspr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 3. Juni 2002 um 10.19 Uhr auf der Westautobahn A1 im Gemeindegebiet von Eugendorf bei km 282,6 in Fahrtrichtung Salzburg einen nach dem Kennzeichen bestimmten Pkw gelenkt und keinen solchen Abstand vom nächsten vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten, dass ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich gewesen wäre. Der Beschwerdeführer sei mit einem Abstand von 11 Metern, da... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §18 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Auf dem Boden der Rechtsprechung des VwGH zu § 18 Abs 1 StVO 1960 geht der Einwand des Beschuldigten fehl, in seinem Fall hätte der eingehaltene Abstand angesichts seiner fahrtechnischen Möglichkeiten als in erhöhter Sitzposition lenkender Berufsfahrer ausgereicht. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §18 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Beim Hintereinanderfahren im Sinne des § 18 Abs. 1 StVO genügt in der Regel ein dem Reaktionsweg entsprechender Sicherheitsabstand, wenn nicht besondere Umstände einen größeren Abstand geboten erscheinen lassen. Der Reaktionsweg beträgt - für eine als angemessen zu erachtende Reaktionszeit von einer Sekunde - in Meter... mehr lesen...