RS Vwgh 2006/3/28 2003/03/0299

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Veröffentlicht am 28.03.2006
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §18 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs3 lita;

Rechtssatz

Auf dem Boden der Rechtsprechung des VwGH zu § 18 Abs 1 StVO 1960 geht der Einwand des Beschuldigten fehl, in seinem Fall hätte der eingehaltene Abstand angesichts seiner fahrtechnischen Möglichkeiten als in erhöhter Sitzposition lenkender Berufsfahrer ausgereicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003030299.X02

Im RIS seit

05.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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