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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §18 Abs1;Rechtssatz
Auf dem Boden der Rechtsprechung des VwGH zu § 18 Abs 1 StVO 1960 geht der Einwand des Beschuldigten fehl, in seinem Fall hätte der eingehaltene Abstand angesichts seiner fahrtechnischen Möglichkeiten als in erhöhter Sitzposition lenkender Berufsfahrer ausgereicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003030299.X02Im RIS seit
05.05.2006