Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben am 04.08.2004 ab 14.15 Uhr als Lenker des PKW XY auf der Inntalautobahn A 12 auf Höhe Km 63,00 im Gemeindegebiet Volders, Fahrtrichtung Innsbruck, 1) das vor Ihnen fahrende Fahrzeug rechts zu überholen versucht, 2) zu überholen versucht und dabei keinen der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechenden seitlichen Abstand vom überholten Fahrzeug eingehalten... mehr lesen...
Rechtssatz: Bewegt sich der Beschuldigte mit seinem Fahrzeug bereits im Bereich der Abfahrtsrampe und somit auf derselben Fahrbahn an einem Dritten in der gleichen Richtung rechts vorbei, ist der objektive Tatbestand des § 15 Abs. 1 StVO (Verbot des Rechtsüberholens) erfüllt. Schlagworte Abfahrtsrampe, Rechtsüberholen, Fahrbahn mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 25.06.2004 gegen 11.15 Uhr, in Volders auf der A 12 Inntalautobahn bei km 63.500 in Fahrtrichtung Osten als Lenker des Personenkraftwagens mit dem amtlichen Kennzeichen XY ein anderes Fahrzeug rechts anstatt links überholt. Der Beschuldigte habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 15 Abs 1 StVO begangen und wurde über ihn gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO eine Geldstrafe in Höhe von Euro 363,00 (Ersatz... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 26.10.2003 um 18.05 Uhr am Tatort A, Autobahnzubringer M., von M. kommend in Richtung I. fahrend, mit dem Personenkraftwagen XY 1. als Lenker eines Fahrzeuges ein anderes Fahrzeug verbotenerweise rechts überholt und 2. als Lenker eines Fahrzeuges, ohne dass es die Verkehrssicherheit erforderte, sein Fahrzeug jäh und für den Lenker eines nachkommenden Fahrzeuges überraschend abgebremst, so dass andere ... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der Bestimmung des Gesetzgebers an der Spitze des § 15 StVO, dass nur links überholt werden darf, soll zu Ausdruck gebracht werden, dass das Linksüberholen den Regelfall bilden muss. Auf der Autobahn darf auf der rechten Seite auch dann nicht überholt werden, wenn der Vorausfahrende durch Fahren auf der linken Seite das Überholen allenfalls mutwillig verhindert. Im gegenständlichen Fall hat der Beschuldigte die Motorradfahrer auf der Autobahn auf der rechten Seite überholt ... mehr lesen...
Mit dem gegenständlichen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 13.02.2001 zur ZI IVc/ST- 13957/99 wurde dem Berufungswerber nachfolgender Sachverhalt spruchgemäß vorgeworfen: ?Sie haben am 12.09.1999 um 15.00 Uhr als Lenker des KKW, Kennzeichen XXX, in Wörgl, A 12, Km 16,5, in Richtung Innsbruck 1. zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre. 2. ein Fahrzeug rechts überholt, obwohl n... mehr lesen...
Rechtssatz: Beim Vorhalt des nicht ausreichenden Abstandes iS des § 18 Abs 1 StVO zu einem vorausfahrenden Fahrzeug sind Feststellungen über die Fahrgeschwindigkeit und den dabei eingehaltenen Abstand für eine Unterbrechung der Verfolgungsverjährung notwendig. Das Nachfahren des Privatanzeigers mit überhöhter Geschwindigkeit hinter dem Beschuldigten ist kein geeignetes Beweismittel für die angebliche Geschwindigkeitsüberschreitung iS des § 20 Abs 2 StVO. Schlagworte Nachfahren, Privat... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurden dem Berufungswerber Übertretungen des § 15 Abs 1 StVO zur Last gelegt und hiefür gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO eine Gesamtgeldstrafe von S 2.000,-- (72 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gemäß § 64 VStG wurde als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens ein Betrag von S 200,- - vorgeschrieben. In seiner rechtzeitigen Berufung brachte der Berufungswerber im Wesentlichen vor, dass ein Rechtsüberholen auf der Autobahn nicht zu s... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Überholen auf derselben Fahrbahn im Sinne des § 2 Abs 1 Z 29 und § 15 Abs 1 StVO liegt nicht vor, wenn der beim Vorfahren verwendete Straßenabschnitt durch eine Begrenzungslinie im Sinne des § 7b BodenmarkierungsV von jener Fahrbahn getrennt ist, auf der sich das Fahrzeug befindet, dem vorgefahren wird. Im konkreten Fall wurde ein durch eine Begrenzungslinie abgegrenzter Teil der Autobahn befahren, auf dem mit Richtungspfeilen eine Abfahrt angekündigt wurde, die sich unmitt... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 01.03.1993 um 15.50 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 im Gemeindegebiet von Langkampfen bei Km 9,0 den PKW (D) in Fahrtrichtung Innsbruck gelenkt und dabei einen PKW-Lenker vorschriftswidrig auf der rechten Fahrspur überholt und habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung gemäß §15 Abs1 StVO begangen, wofür gemäß §99 Abs3 lita StVO eine Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage) sowie ein Bei... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Fahrzeuglenker in rechtswidriger Weise den linken Fahrstreifen nicht freigemacht hat, berechtigt den Beschuldigten dennoch nicht, diesen rechts zu überholen (vgl hiezu Erkenntnis des VwGH vom 23.5.1977, Zahl: 1295/76). mehr lesen...
Mit dem im Spruch: näher bezeichneten Straferkenntnis wurde Herr L W für schuldig befunden, am 27.09.1994 um 18.15 Uhr, auf der Inntalautobahn A12, zwischen Weer und Vomp, in Richtung Kufstein fahrend, mit dem PKW, Kennzeichen, mehrere Fahrzeuge rechts überholt zu haben, sodaß der Lenker des Kraftwagens mit dem Kennzeichen sein Fahrzeug stark abbremsen mußte. Gemäß §99 Abs3 lita StVO wurde über den Beschuldigten eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.500,-- verhängt. Dagegen wurde fristgerecht ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann unter Notstand im Sinne des § 6 VStG nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten verstanden werden, indem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß er eine allgemein strafbare Handlung begeht. Der Notstand darf nicht selbst verschuldet sein. Der Berufungswerber ist infolge seines eigenen grob fahrlässigen Verhaltens in die gegenständliche Situatio... mehr lesen...
Rechtssatz: In ihrer Berufung bringt Frau H. vor, es sei eine Notsituation vorgelegen. Gemäß § 6 VStG ist eine Tat nicht strafbar, wenn sie u.a. durch Notstand entschuldigt ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann unter Notstand im Sinne des § 6 VStG nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten verstanden werden, in dem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß er eine im allgemeinen strafbare H... mehr lesen...
Beachte Vgl. VwGH v. 9.9.1983, 82/02/0256; v. 23.10.1985, 85/11/0052; v. 22.5.1986, 86/02/0061; v. 9.7.1986, 86/03/0065. Rechtssatz: Wahlrecht eines Wacheorganes, ein Organmandat zu verhängen oder Anzeige zwecks Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens zu erstatten, erlischt erst mit der Beendigung der Ausfertigung eines Organmandates; kein Rechtsanspruch darauf, daß eine Verwaltungsübertretung lediglich im Wege eines Organmandates geahndet wird. Kein bloßes "Kolonnenspringen", so... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn K J das Straferkenntnis vom 6. Februar 1992, Zl 3-****-91, erlassen. Darin wurde ihm zur Last gelegt, er habe am 29. März 1991 gegen 12,45 Uhr als Lenker des PKW * ******B im Gemeindegebiet von K und S auf der A ** in Fahrtrichtung St 1. im Gemeindegebiet von K unmittelbar nach der AGIP-Tankstelle ca auf Höhe des Straßenkilometers 24,400 den PKW N ******3 rechts überholt, obwohl der Lenker dieses Fahrzeuges nicht die Absicht angezeigt habe, nac... mehr lesen...
Rechtssatz: "Kolonnenspringen" ist kein Überholen. mehr lesen...
Mit einer Anzeige einer Privatperson wurde dem Beschuldigten als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten KFZ zur Last gelegt, am 13.11.1991 um 18,23 Uhr auf der Autobahn A , Richtungsfahrbahn L , ca 500 m vor der Ausfahrt B den Anzeiger rechts überholend, die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h erheblich überschritten zu haben. Der Angezeigte wurde, nachdem er einem Beschuldigten-Ladungsbescheid nicht nachgekommen war, ohne weitere Anhöru... mehr lesen...
Rechtssatz: Kolonnenspringen kann nicht als Rechtsüberholen, sondern muß als Nebeneinanderfahren qualifiziert werden. mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte den Rechtsmittel- werber mit Straferkenntnis vom 19.Juni 1991, zu 3 , für schuldig, am 19. Februar 1991, um 16,05 Uhr, im Gemeindegebiet xx, R straße, von der K straße kommend Richtung O straße, 1. den PKW mit dem amtl Kennzeichen gelenkt zu haben, obwohl dies auf Grund des angebrachten Vorschriftszeichens "Fahrverbot in beiden Richtungen" mit einer Zusatztafel (Ausgenommen Anrainer) verboten war und die in der Zusatzt... mehr lesen...