Norm
StVO §11 Abs2Rechtssatz
Ein zweimaliges bis dreimaliges Blinken, nach welchem sich der Blinker infolge der Blinkerrückstellungsautomatik wieder abstellt, kann nicht als ausreichende Anzeige des bevorstehenden Wechsels des Fahrstreifens angesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0073777Dokumentnummer
JJR_19811117_OGH0002_0020OB00213_8200000_001