Begründung: Am 13. 7. 2006 gegen 21:00 Uhr ereignete sich auf der Stubaital-Bundesstraße B 183 in der Nähe von Straßenkilometer 3,3 auf Höhe eines Autohauses ein Verkehrsunfall, an dem der damals 15-jährige Kläger als Lenker und Halter eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugs und der Erstbeklagte als Lenker eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Kläger wurde bei diesem Verkehrsunfall erheblich verletzt. Der Kläger begehrte zuletzt die V... mehr lesen...
Begründung: Am 23. 12. 2006 ereignete sich in Lauterach an der Kreuzung der Scheibenstraße mit der unbenannten Zufahrtsstraße zu einem Firmengelände ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin und die Erstbeklagte als PKW-Lenkerinnen beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist Halterin, die drittbeklagte Partei Haftpflichtversicherer des von der Erstbeklagten gelenkten PKWs. Die Erstbeklagte befuhr die 7,6 m breite, durch eine Leitlinie geteilte Fahrbahn der Scheibenstraße, die - aus ihrer ... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines Rekurses gemäß § 519 Abs 1 Z 2 ZPO wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz iVm § 528a ZPO). Die Zurückweisung eines Rekurses gemäß Paragraph 519, Absatz eins, Ziffer 2, ZPO wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Abs... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko, Dr. Tittel, Dr. Baumann und Hon. Prof. Dr. Danzl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gertrude S*****, vertreten durch Dr. Gerolf Haßlinger und andere Rechtsanwälte in Deutschlandsberg, gegen die beklagten Parteien 1.) Abderrahim B*****, 2.) W***** AG, *****, beide vertreten dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 25. 9. 1999 gegen 15.00 Uhr ereignete sich im Gemeindegebiet von Kirchberg am Wagram auf der Landesstraße LH 14 im Freilandgebiet ein Verkehrsunfall zwischen einem vom Kläger gelenkten und gehaltenen PKW sowie einem vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden; beide Lenker wurden verletzt. Beide Fahrzeuglenker waren auf der Landesstraße Richtung Kirchberg unt... mehr lesen...
Norm: StVO §7 IIAStVO §11
Rechtssatz: Bei einspurigen Fahrzeugen können richtungsändernde Fahrbewegungen innerhalb eines Fahrstreifens zwar nicht als Fahrstreifenwechsel qualifiziert werden; eine Richtungsänderung liegt aber dann vor, wenn es nicht nur zu einem geringfügigen Ausschwenken, sondern zu einem mit Richtungsänderungen mehrspuriger Fahrzeuge vergleichbaren Abgehen von der eingenommenen Fahrtrichtung kommt; diesfalls sind die Pflichten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28. 6. 1997 ereignete sich auf der Attergau Landesstraße ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker des von ihm gehaltenen Motorrades Marke Suzuki, und der Erstbeklagte als Lenker eines vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten VW-Busses beteiligt waren. Der unfallskausale Schaden des Klägers beträgt S 138.887,--, jener des Zweitbeklagten S 20.662,20. Der Kläger begehrt von den beklagten Parteien Z... mehr lesen...
Norm: StVO §11
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen § 11 StVO liegt nicht erst dann vor, wenn - nach der verspäteten Anzeige des Fahrstreifenwelchsels - tatsächlich der ursprüngliche Fahrstreifen teilweise oder völlig verlassen und der angestrebte Fahrstreifen teilweise oder gänzlich befahren wird, sondern bereits dann, wenn in einer Weise an die zwischen den beiden Fahrstreifen angebrachte Leitlinie herangefahren wird, daß der dadurch behinderte P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger lenkte seinen PKW am 4.4.1989 um 9.15 Uhr mit etwa 100 km/h von einem Autobahnzubringer auf einen Beschleunigungsstreifen der Autobahn, der in einen Verzögerungsstreifen einer Autobahnausfahrt übergeht. Auf dem rechten Fahrstreifen der Autobahn bewegte sich eine Fahrzeugkolonne, unter anderem ein mit rund 70 km/h fahrendes Sattelfahrzeug mit einem Sattelaufleger mit jugoslawischem Kennzeichen. Der Kläger bewegte sich unter mäßiger Geschwindigkeitsverr... mehr lesen...
Begründung: Am 23.9.1988 ereignete sich auf der Bundesstraße 1 im Gemeindegebiet von R***** ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem PKW Mazda 323 und der Zweitbeklagte mit seinem bei der Erstbeklagten haftpflichtversicherten PKW VW Golf GTI beteiligt waren. Bei diesem Unfall wurde der Kläger verletzt und wurden beide Fahrzeuge beschädigt. Mit der am 11.4.1989 erhobenen Klage begehrte Franz A***** - vom Alleinverschulden des Zweitbeklagten ausgehend - von den Beklagten zur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11.6.1986 ereignete sich gegen 12,35 Uhr im Bereich der Einmündung der Dr. Schuhstraße in die Attersee-Bundesstraße in Seewalchen ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des Motorrades mit dem Kennzeichen O-116.711 und der am 22.1.1972 geborene Johannes E*** als Radfahrer beteiligt waren. Der auf der Attersee-Bundesstraße fahrende Radfahrer wurde bei dem Versuch, nach links in die Dr. Schuhstraße abzubiegen, von dem ihn überholenden Kläg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 15. Juni 1986 ereignete sich gegen 0,40 Uhr in Graz auf der Neutorgasse südlich des Andreas-Hofer-Platzes ein Verkehrsunfall, an dem Johannes C*** als Lenker des PKW des Klägers mit dem Kennzeichen G 506 und der Erstbeklagte als Lenker des Omnibusses mit dem Kennzeichen St 13.110 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Halter, die Drittbeklagte der Haftpflichtversicherer dieses Omnibusses. Die beiden in Richtung Süden fahrenden Fahrzeuge kollidierten bei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. April 1981 gegen 12,20 Uhr stieß der Kläger mit seinem PKW mit dem Kennzeichen T 264.303 auf der St.Johanner-Straße in Kitzbühel bei dem Versuch, den vom Erstbeklagten gelenkten nach links abbiegenden LKW-Zug, bestehend aus dem Zugfahrzeug mit dem Kennzeichen T 184.575 und dem Anhänger mit dem Kennzeichen T 94.634, links zu überholen, gegen eine Hausmauer. Dabei wurde der Kläger verletzt und sein Fahrzeug beschädigt. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflicht... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z17StVO §11StVO §19 Abs4 BIVcStVO §52 Z23
Rechtssatz: Münden zwei Straßen derart zusammen, daß die Fahrstreifen beider Straßen parallel zueinander weitergeführt werden, handelt es sich um eine Kreuzung. Der nach den Vorrangregeln Wartepflichtige muß dem anderen Verkehrsteilnehmer einen Fahrstreifenwechsel ermöglichen, doch hat dies zur Voraussetzung, daß der Vorrangberechtigte den Fahrstreifenwechsel rechtzeitig anzeigt. Sola... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. Juli 1982 ereignete sich auf der "Südosttangente" in Wien im Bereich von Kaisermühlen ein Verkehrsunfall, an welchem die Klägerin und der Erstbeklagte jeweils als Lenker von ihnen gehaltener PKW beteiligt waren. Haftpflichtversicherer des PKWs des Erstbeklagten war die Zweitbeklagte. Die Auffahrt von der Donaustadtstraße zur Südosttangente war 7,5 m breit (die Situation an der Unfallstelle wurde inzwischen verändert), links von dieser Auffahrt befand sic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 25. August 1982 ereignete sich gegen 17,50 Uhr im Ortsgebiet von St. Margarethen im Bereich der Einmündung der Schulgasse in die Landesstraße 553 ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker des Motorrollers mit dem Kennzeichen St 18.108 und der Erstbeklagte als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen St 317.574 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Die beiden Fahrzeuge kollidierten, als der Klä... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z2StVO §2 Abs1 Z5StVO §2 Abs1 Z17StVO §11StVO §12 Abs2 2StVO §13 Abs1StVO §19 AIIaStVO §52 litc Z23
Rechtssatz: Wird eine Straße, die in eine andere (von rechts) einmündet, auf eine längere Strecke in einem eigenen Fahrstreifen weitergeführt, der parallel zu den (für dieselbe Fahrtrichtung vorgesehenen) Fahrstreifen der anderen Straße verläuft (zuerst durch eine Sperrlinie, dann durch eine Leitlinie getrennt), so wird dieser ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. 8. 1983 gegen 13 Uhr ereignete sich auf der Salzburger Schnellstraße (Berchtesgadener Bundesstraße) kurz nach der Autobahnüberführung in Fahrtrichtung Salzburg ein Verkehrsunfall, an dem Helga P*****, die Tochter der Klägerin, mit deren PKW Colt 1200 (S *****) und der Erstbeklagte mit dem bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW der Zweitbeklagten VW-Variant (S *****) beteiligt waren. Dabei wurden beide Fahrzeuge beschädigt. Der Schaden am Fahrz... mehr lesen...
Norm: StVO §3 BIcStVO §11
Rechtssatz: Ein den ersten Fahrstreifen benützender Kraftfahrzeuglenker darf trotz Rechtsblinkens eines auf dem zweiten Fahrstreifen angehaltenen Fahrzeuges darauf vertrauen, dass das damit angezeigte Fahrmanöver (Fahrstreifenwechsel oder Fahrtrichtungsänderung) erst nach Überzeugung, dass dies ohne Gefährdung der Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist, vorgenommen wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIStVO §11StVO §12 Abs1 6
Rechtssatz: Verpflichtung zur Beobachtung des nachfolgenden Verkehrs eines Linksabbiegers, der sich nicht vorschriftsgemäß zur Fahrbahnmitte einordnete, wodurch er nicht nur seine eigene Sichtmöglichkeit nach hinten erschwert sondern insbesondere die Erkennbarkeit seiner Linkseinbiegeabsicht für den Folgeverkehr beträchtlich herabgesetzt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §11StVO §19 Abs6 BVIa
Rechtssatz: Der im fließenden Verkehr befindliche, gegenüber dem am Fahrbahnrand Haltenden bevorrangte Fahrzeuglenker ist nicht gehalten, ein Blinkzeichen des Wartepflichtigen im Sinne einer bedenklichen Verkehrssituation auszulegen und schon daraus zu entnehmen, daß der Wartepflichtige ohne Rücksicht auf die erkennbare Annäherung eines im Vorrang befindlichen Fahrzeuges anfahren werde. Entsc... mehr lesen...
Norm: StVO §11
Rechtssatz: Lenker von Fahrzeugen, die aus dem Halten oder Parken am Straßenrand anfahren, haben dies im Sinne des § 11 StVO anzuzeigen, sofern damit ein Wechsel des Fahrstreifens verbunden ist. Entscheidungstexte 8 Ob 146/80 Entscheidungstext OGH 02.10.1980 8 Ob 146/80 Veröff: ZVR 1981/184 S 234 Schlagworte SW: Auto ... mehr lesen...
Norm: StVO §11StVO §19 AIIaStVO §19 BVIII
Rechtssatz: "Reißverschlußverfahren" (oder "Einfädeln"), bei dem ungeachtet eines bestehenden Vorranges die Fahrzeuge aus beiden Richtungen wechselweise die eine weiterführende Fahrbahn benützen, bzw in diese einfahren, setzt die Beachtung der Bestimmungen über den Vorrangverzicht voraus. Entscheidungstexte 2 Ob 66/79 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: StVO §11StVO §21 Abs1
Rechtssatz: Für den Benützer des zweiten Fahrstreifens ist es "überraschend" und nicht vorhersehbar, daß ein Lastkraftwagen, ohne vorherige Anzeige vom äußerst rechten Fahrstreifen auf den zweiten Fahrstreifen wechselt, obwohl dort in drei - vier Meter Entfernung ein Personenkraftwagen fährt. Entscheidungstexte 2 Ob 52/79 Entscheidungstext OGH 08.05.1979 ... mehr lesen...
Norm: StVO §11StVO §19 AIIaStVO §19 BVIII
Rechtssatz: Das "Reißverschlußverfahren" ist dem österreichischem Straßenverkehrsrecht fremd. Entscheidungstexte 2 Ob 66/79 Entscheidungstext OGH 08.05.1979 2 Ob 66/79 Veröff: ZVR 1980/120 S 140 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0073530 Dok... mehr lesen...
Norm: dStVO §7StVO §11StVO §19 AIIaStVO §19 BVIII
Rechtssatz: Auseinandersetzung mit dem in der BRD gültigen "Reißverschlußverfahren". - Diese Regelung der dStVO betrifft nicht Vorrangsituationen. Entscheidungstexte 2 Ob 66/79 Entscheidungstext OGH 08.05.1979 2 Ob 66/79 Veröff: ZVR 1980/120 S 140 Schlagworte *D* E... mehr lesen...
Norm: StVO §11StVO §12 Abs1 6
Rechtssatz: Das Einordnen hat nicht nur die Funktion, ein Rechtsüberholen zu ermöglichen, sondern es soll auch einen Beitrag zur besseren Erkennbarkeit des Linksabbiegemanövers leisten. Entscheidungstexte 2 Ob 27/79 Entscheidungstext OGH 03.04.1979 2 Ob 27/79 Veröff: ZVR 1980/255 S 268 2 Ob 161/79 ... mehr lesen...
Norm: StVO §11StVO §12 Abs1 6
Rechtssatz: Das Einordnen hat sofort nach der Anzeige der Fahrtrichtungsänderung und der Vergewisserung über das Verhalten des Nachfolgeverkehrs zu erfolgen und muß eine geraume Strecke hindurch stattfinden. Entscheidungstexte 2 Ob 27/79 Entscheidungstext OGH 03.04.1979 2 Ob 27/79 Veröff: ZVR 1980/255 S 268 ... mehr lesen...