Norm
StVO §3 BIcRechtssatz
Ein den ersten Fahrstreifen benützender Kraftfahrzeuglenker darf trotz Rechtsblinkens eines auf dem zweiten Fahrstreifen angehaltenen Fahrzeuges darauf vertrauen, dass das damit angezeigte Fahrmanöver (Fahrstreifenwechsel oder Fahrtrichtungsänderung) erst nach Überzeugung, dass dies ohne Gefährdung der Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist, vorgenommen wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0073205Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.07.2011