Begründung: Mit Beschluss des Landesgerichts Ried im Innkreis vom 29. 4. 2002, AZ 17 S 27/02f, wurde über das Vermögen des Klägers das Konkursverfahren eröffnet. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern meldete für die Zeiträume 1. 10. bis 31. 12. 2001 und 1. 1. bis 29. 4. 2002 aufgrund zweier Rückstandsausweise 1.950,39 EUR an Beitragsrückständen zuzüglich Beitragszuschlag, Postgebühr und Verwaltungskosten, insgesamt 1.996,40 EUR an. Diese Forderung wurde im Konkurs als berechtigt... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 24. 5. 2005 hat die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch des Klägers auf Invaliditätspension ab dem 1. 3. 2003 anerkannt und ausgesprochen, dass die Pension ab dem 1. 3. 2003 EUR 197,62 (ab dem 1. 1. 2004: EUR 200,58, ab dem 1. 1. 2005: EUR 203,59) zuzüglich einer Ausgleichszulage von EUR 445,92 (ab dem 1. 1. 2004: EUR 452,61, ab dem 1. 1. 2005: EUR 459,40), gesamt EUR 643,54 (ab dem 1. 1. 2004: EUR 653,19, ab dem 1. 1. 2005: EUR 662,99) be... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 29. 4. 2002 wurde über das Vermögen des Klägers der Konkurs eröffnet. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern meldete an Beitragsrückständen für die Zeiträume 1. 10. bis 31. 12. 2001 und 1. 1. bis 29. 4. 2002 zwei Forderungen von zusammen EUR 1.996,40 an. Diese Konkursforderungen wurden auch anerkannt. Am 28. 8. 2002 wurde der Zwangsausgleich mit einer 20 %-igen Quote (10 % innerhalb von 30 Tagen, 5 % innerhalb von... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 22. Oktober 2003 anerkannte die Pensionsversicherungsanstalt - die nunmehrige Oppositionsklägerin (im Folgenden nur klagenden Partei) - den Anspruch der nunmehrigen Oppositionsbeklagten (im Folgenden nur Beklagte) auf Ausgleichszulage ab dem 27. Februar 1996. Für die Zeit vom 27. Februar 1996 bis 31. Oktober 2003 ergab sich daraus eine Nachzahlung von 46.910,57 Euro, wovon zunächst 44.167,61 Euro zur Verrechnung mit dem Sozialamt der Stadt Innsbruck als... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei eine Pensionsleistung, die ab 1. 1. 2003 eine monatliche Höhe von EUR 947,91 netto hatte. Seine Gattin bezieht eine Pension in Höhe von ca EUR 538,-- monatlich. Aus seiner selbständigen Erwerbstätigkeit schuldet der Kläger der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft EUR 19.065,33 an Beiträgen zur Sozialversicherung. Mit Bescheid vom 28. 11. 2002 sprach die beklagte Partei aus, dass diese offene Forderu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Schramm sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug und Eveline Umgeher (beide aus dem Kreis der Arbeitgeber) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Franz G*****, vertreten durch Dr. Martin Holzer, Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft seit 1. 4. 1996 die Erwerbsunfähigkeitspension. Der Kläger schuldet der Wiener Gebietskrankenkasse aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Landesgerichts Salzburg vom 17. 6. 1994, 2 Cg 352/93a, rückständige Sozialversicherungsbeiträge von (richtig) 202.953,36 ATS (richtig: 14.749,20 EUR) zuzüglich (richtig) 10,5 % Verzugszinsen aus 162.941,75 ATS (11.841,44 EUR) seit (ri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft seit 1992 eine Witwenpension und von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten seit 1. 6. 2000 eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer. Das Bezirksgericht Villach eröffnete mit Beschluss vom 5. 10. 2000, 18 S 88/00p-2, über das Vermögen der Klägerin das Schuldenregulierungsverfahren und sprach aus, dass dieser die Eigenverwaltung zustehe. Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei eine Pensionsleistung, die im Jahr 1999 eine Höhe von monatlich S 5.856,70 hatte. Am 20. 9. 1999 hat die beklagte Partei der Klägerin mitgeteilt, dass die Ausgleichszulage ab 1. 7. 1999 noch nicht feststellbar sei und daher aus dem Titel Ausgleichszulage als jederzeit verrechenbarer Vorschuss ein Betrag von S 1.855,30 monatlich angewiesen wird. Die Klägerin hat demnach im Zeitraum 1. 7. 1999 - 31. 12. 1999 folgende m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht ist zutreffend, sodass gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Sie steht auch im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes in vergleichbaren Fällen (vgl 10 ObS 119/01z, 10 ObS 152/01b, 10 ObS 252/01h ua). Die rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht ist zutreffend, so... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 26. 6. 2000, 38 S 24/00g-35, wurde das über das Vermögen des Klägers mit Beschluss vom 25. 2. 2000 eingeleitete Schuldenregulierungsverfahren nach rechtskräftiger Bestätigung des am 6. 6. 2000 angenommenen Zahlungsplanes gemäß § 196 KO aufgehoben. Die Kärntner Gebietskrankenkasse hatte in diesem Verfahren aufgrund des Rückstandsausweises vom 18. 4. 2000 eine - nicht bestrittene - Beitragsford... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei seit 1. 11. 1995 eine Erwerbsunfähigkeitspension (§ 132 GSVG) in einer Höhe von S 21.376,60. Mit rechtskräftigem Bescheid vom 25. 11. 1999 hat die beklagte Partei ausgesprochen, dass auf die Pension des Klägers ab 30. 12. 1999 ein Betrag von monatlich S 530,-- zur Deckung der offenen Forderung der Kärntner Gebietskrankenkasse an Beiträgen zur Sozialversicherung in Höhe von insgesamt S 2,161.868,11 zuzüglich Verzug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei eine Erwerbsunfähigkeitspension in Höhe von monatlich S 8.418,20, 14x jährlich. Weiters bezieht er von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt eine Versehrtenrente in Höhe von monatlich S 1.241,70, ebenfalls 14x jährlich. Seine Frau verdient als Teilzeitbeschäftigte bei der V***** in J***** monatlich rund S 4.000,-- netto. Mit Beschluss des Landesgerichts Leoben vom 6. 7. 1999, 17 S 305/99t, wurde über das Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4. 7. 1926 geborene Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherung seit 1. 1. 1994 eine Alterspension, die im Bescheid vom 13. 10. 1994 mit S 26.868 festgestellt wurde. Aufgrund verschiedener Exekutionen zur Deckung von Forderungen Dritter erhielt der Kläger im Jahr 2000 eine monatliche Nettopension von S 9.267,70 ausbezahlt. Mit Schreiben vom 14. 12. 1999 teilte die Salzburger Gebietskrankenkasse der Beklagten mit, dass ihr der Kläger aufgr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 27. 4. 1948 geborene Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter seit 1. 9. 1996 eine Invaliditätspension in Höhe von zuletzt S 11.179 netto. Auf Grund der vom Bezirksgericht Linz mit Beschluss vom 18. 7. 1997, GZ 22 E 3558/97a-2, bewilligten Pfändung der Pension des Klägers wird davon ein monatlich pfändbarer Betrag von derzeit S 875 in Abzug gebracht, sodass dem Kläger eine Nettoleistung von S 10.304 verbleibt. Aus sei... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 2. 8. 2000 rechnete die beklagte Partei gemäß § 71 Abs 1 GSVG auf die Pension des Klägers ab 1. 1. 2000 einen Betrag von monatlich S 540,00 (Euro 39,24) zur Deckung der offenen Forderung der Kärntner Gebietskrankenkasse an Beiträgen zur Sozialversicherung in der Höhe von insgesamt S 2,157.018,11 (Euro 156.756,62) zuzüglich Verzugszinsen auf. Mit Bescheid vom 2. 8. 2000 rechnete die beklagte Partei gemäß Paragraph 71, Absatz eins, GSVG auf die Pensio... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, kann gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden. Den Revisionsausführungen ist noch folgendes entgegenzuhalten: Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, kann gemäß Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden. Den Revisionsausführungen ist noch folge... mehr lesen...
Norm: ASGG §46 Abs3 Z3ASVG §103 Abs2GSVG §71 Abs2
Rechtssatz: Im Falle einer Aufrechnung mit laufenden Leistungen nach § 103 Abs 2 ASVG liegt ein Streit um wiederkehrende Leistungen nach § 46 Abs 3 Z 3 ASGG vor. Entscheidungstexte 10 ObS 123/01p Entscheidungstext OGH 12.06.2001 10 ObS 123/01p 10 ObS 215/01t Entscheidungstext OGH 30.... mehr lesen...
Norm: ASGG §89 Abs4ASGG §90 Z1ASVG §103 Abs2GSVG §71 Abs2
Rechtssatz: In den Fällen der Aufrechnung nach § 71 Abs 2 GSVG (§ 103 Abs 2 ASVG) kann die Höhe der laufenden Rückersatzrate nicht im Sinne des § 89 Abs 4 ASGG unanfechtbar vom Gericht bestimmt werden; der Rechtsmittelausschluss nach § 90 Z 1 ASGG ist nicht wirksam. Entscheidungstexte 10 ObS 123/01p Entscheidungstext OGH 12.06.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei eine Pensionsleistung, die ab 1. 1. 2000 eine monatliche Höhe von S 10.058,40 netto hatte. Er ist für seine am 23. 4. 1977 geborene Tochter sorgepflichtig, die ein Studium absolviert. Seine Gattin bezieht eine Pension in Höhe von etwa S 5.000,-- monatlich. Laut Rückstandsausweis vom 13. 1. 2000 schuldet der Kläger der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse S 129.868,24 an Beiträgen, Verzugszinsen, Kosten und Verwal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 5. 3. 1939 geborene Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten seit 1. 9. 1994 eine vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit in Höhe von netto S 10.905. Aus seiner früheren selbständigen Erwerbstätigkeit als Inhaber einer nicht protokollierten Einzelfirma, die er von 1963 bis zur Insolvenz im Jahr 1979 betrieb, schuldet er der Salzburger Gebietskrankenkasse laut deren (vollstreckbaren) Rückstandsa... mehr lesen...
Norm: EO §291aEO §293 Abs3ASVG §103 Abs2B-KUVG §44 Abs2BSVG §67 Abs2GSVG §71 Abs2KO §12a Abs2NVG §34 Abs2
Rechtssatz: § 103 Abs 2 ASVG ist eine dem eigentlichen Exekutionsrecht vorrangige speziellere
Norm: . Eine Aufrechnung in den pfändungsfreien Teil ist rechtlich zulässig; es bleibt dem alleinigen Ermessen des Sozialversicherungsträgers überlassen, die Höhe der Abzugsrate auf relativ niedrigem Niveau festzulegen (SSV-NF 7/100 = SZ 66/134). ... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs2B-KUVG §44 Abs2BSVG §67 Abs2GSVG §71 Abs2NVG §34 Abs2
Rechtssatz: Die in § 103 Abs 2 ASVG gewählte Wendung "der zu erbringenden Geldleistung" ist im Sinne des Nettopensionsbetrages zu verstehen, bis zu dessen Hälfte die Aufrechnung zulässig sein soll. Entscheidungstexte 10 ObS 245/98x Entscheidungstext OGH 18.08.1998 10 ObS 245/98x ... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs2B-KUVG §44 Abs2BSVG §67 Abs2GSVG §71 Abs2NVG §34 Abs2
Rechtssatz: § 103 Abs 2 ASVG schafft keine gleichheitswidrige und grundrechtswidrige Bevorzugung der Gläubigergruppe der Sozialversicherungsträger. Entscheidungstexte 10 ObS 245/98x Entscheidungstext OGH 18.08.1998 10 ObS 245/98x 10 ObS 392/98i Entscheidungstex... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4. 7. 1926 geborene Kläger bezieht von der beklagten Partei seit 1. 1. 1994 eine Alterspension in Höhe von (1997) netto S 20.982,80. Aus seiner früheren selbständigen Erwerbstätigkeit als Geschäftsführer einer insolventen Gesellschaft mit beschränkter Haftung schuldet er der Salzburger Gebietskrankenkasse laut deren (vollstreckbaren) Rückstandsausweises vom 9. 10. 1996 einen Betrag von insgesamt (inklusive Verzugszinsen) S 1,225.575,62; in diesem Betr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen im Rechtsmittel noch folgendes entgegenzuhalten: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen im Rechtsmi... mehr lesen...
Norm: EO §290 ffEO §293 Abs3ASVG §103 Abs2B-KUVG §44 Abs2BSVG §67 Abs2GSVG §71 Abs2NVG §34 Abs2KO §12a Abs2
Rechtssatz: Die Pfändungsbeschränkungen der Exekutionsordnung stehen auch in der Fassung der die EO-Novelle 1991 einer Aufrechnung bis zur Hälfte der vom Versicherungsträger zu erbringenden Geldleistung im Sinne des § 103 Abs 2 ASVG nicht entgegen. Entscheidungstexte 10 ObS 146/93 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 1.4.1987 entschied die beklagte Partei, daß der Klägerin ab 1.1.1987 gemäß § 292 ASVG zur Witwenpension eine Ausgleichszulage von 4.050,10 S monatlich gebührt. Außerdem heißt es in dem Bescheid: "Sie werden verpflichtet, die Zahlungsaufnahme des italienischen Versicherungsträgers binnen 14 Tagen zu melden sowie die italienische Nachzahlung zur Verrechnung mit dem entstehenden Überbezug an Ausgleichszulage zur Verfügung zu halten." Mit Besche... mehr lesen...
Norm: ASVG §103ASVG §354 Z1ASVG §355ASVG §367 Abs2ASGG §65 Abs1 Z1ASGG §67 Abs1ASGG §71 Abs1GSVG §71 Abs2
Rechtssatz: Bei der Aufrechnung auf die von den Versicherungsträgern zu erbringenden Geldleistungen handelt es sich um die Feststellung des Bestandes oder des Umfanges eines Anspruches auf eine Versicherungsleistung betreffende Angelegenheiten und damit um Leistungssachen und Sozialrechtssachen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...