Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Hon.-Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Wolfgang Höfle (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Georg Eberl (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Èedo B*****, Fotograf... mehr lesen...
Begründung: Die am 17. 10. 1958 geborene Klägerin hat keinen Beruf erlernt und war bis 1997 als Regalbetreuerin für Kühlwaren beschäftigt. Mit Bescheid vom 30. 6. 2004 hat die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Antrag der Klägerin vom 17. 4. 2003 auf Gewährung der Berufsunfähigkeitspension abgelehnt. Mit Urteil vom 1. 12. 2004 (ON 19) wies das Erstgericht die dagegen erhobene Klage im ersten Rechtsgang ab, ausgehend unter anderem von folgenden Feststellungen: „Zusammenfassend... mehr lesen...
Begründung: Nach den Feststellungen des Erstgerichtes hat der am 18. 12. 1944 geborene Kläger den Beruf eines Karosseurs erlernt. Seine Gewerbescheine für das Karosseriebauergewerbe, das Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 beschränkt auf den Kleinhandel mit Kraftfahrzeugen sowie [als] Kraftfahrzeugmechaniker gemäß § 94 Z 41 GewO 1973 und [für den] Betrieb einer Servicestation, lauten infolge einer Umwandlung der bisherigen Rechtsform seines Unternehmens per 19. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung, dass der Kläger nicht erwerbsunfähig iSd § 133 Abs 3 GSVG ist, weil er kalkülsüberschreitende Tätigkeiten durch "zumutbare Umorganisationsmaßnahmen" vermeiden kann, ist zutreffend, sodass gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung, dass der Kläger nicht erwerbsunfähig iSd Paragraph 133, Absatz 3, GSV... mehr lesen...
Norm: GSVG idF SVAG 2000 §133 Abs3
Rechtssatz: Die zu § 131c GSVG und zu § 133 Abs 2 GSVG von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Frage der Möglichkeit einer "zumutbaren" Umorganisation des Betriebes können weiterhin angewendet werden; so schon 10 ObS 147/03w. Entscheidungstexte 10 ObS 15/04k Entscheidungstext OGH 30.03.2004 10 ObS 15/04k ... mehr lesen...
Begründung: Der am 16. 7. 1944 geborene Kläger hat nach 8 Jahren Volksschule ein Jahr lang eine Schlosserlehre absolviert und in der Folge die Ausbildung abgebrochen. 1973 machte er sich als Tankstellenpächter selbständig und betrieb zunächst eine BP-Tankstelle. Von April 1974 bis Mai 1997 war der Kläger Pächter einer AGIP-Tankstelle, die nach der Errichtung einer Umfahrungsstraße und dem daraus resultierenden starken Geschäftsrückgang sowie der bestehenden Veralterung geschlossen w... mehr lesen...
Begründung: Der am 5. 8. 1944 geborene Kläger hat den Beruf des Maschinenschlossers erlernt und im gesamten Berufsleben (ab 1958) mit Ausnahme einer kurzen Zeit in Deutschland immer ausgeübt. Dabei war er durchgehend bei der Firma G***** Textil beschäftigt. Zusätzlich zur Lehrausbildung hat der Kläger spezielle Maschinenkurse im Herstellerwerk für die Reparatur von Getrieben der Webmaschinen absolviert und den Staplerführerschein erworben. Dieser hatte ihn berechtigt, innerbetrieb... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs1 AASVG §255 Abs4 CaASVG §273 Abs2BSVG §124 Abs2GSVG §133 Abs1GSVG §133 Abs3
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 255 Abs 4 ASVG gilt auch für jenen Versichertenkreis, welcher bereits seinen Berufsschutz aufgrund einer erlernten oder angelernten Tätigkeit hat. Entscheidungstexte 10 ObS 56/03p Entscheidungstext OGH 29.04.2003 10 ObS 56/03p Veröff: SZ 2003/5... mehr lesen...
Begründung: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der Beklagten amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I Nr 1/2002). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der Beklagten amtswegig von "Pensions... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes richtig ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes richtig ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senates ist ein Ausschluss vom Arbeitsmarkt nur dann anzunehmen, wenn die maßgebliche ... mehr lesen...
Begründung: Der am 19. 3. 1947 geborene Kläger hat den Beruf eines KFZ-Mechanikers erlernt. Nachdem er zunächst in seinem erlernten Beruf und als Kraftfahrer gearbeitet hatte, war er ab 1973 zunächst als Arbeiter und ab 1975 als Betonmischmeister (im Angestelltenverhältnis) beschäftigt. Seit 1997 ist der Kläger arbeitslos. Mit Bescheid vom 29. 11. 1999 lehnte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten den Antrag des Klägers vom 10. 6. 1999 auf Gewährung einer Berufsu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, wonach der am 22. 1. 1949 geborene Kläger die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Erwerbsunfähigkeitspension gemäß § 133 Abs 1 und 2 GSVG nicht erfüllt, ist zutreffend. Den Revisionsausführungen des Klägers ist folgendes entgegenzuhalten: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, wonach der am 22. 1. 1949 geborene Kläger die Voraussetzungen für die Zu... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei lehnte mit Bescheid vom 15. 1. 1999 den Antrag des am 23. 6. 1939 geborenen Klägers vom 28. 1. 1998 auf Zuerkennung einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit gemäß § 131c GSVG ab. Der Kläger sei noch im Stande, jener selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen, die er zuletzt durch mindestens 60 Monate ausgeübt habe. Die beklagte Partei lehnte mit Bescheid vom 15. 1. 1999 den Antrag des am 23. 6. 1939 geborenen Klägers vom 28. 1. 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Bereits das Berufungsgericht hat die Relevanz der Nichteinholung eines berufskundlichen Gutachtens verneint, sodass dieser Verfahrensmangel erster Instanz nicht mehr mit Erfolg in der Revision geltend gemacht werden kann (SSV-NF 3/115, 7/74 ua). Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Ber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Sie ist auch mit der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu den Voraussetzungen nach § 131c GSVG in Einklang (SSV-NF 11/145 mwN). Nach den Feststellungen waren im Gewerbebetrieb des Klägers, der aus zwei Hauptbetrieben und z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, wonach der am 24. 1. 1941 geborene Kläger die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Erwerbsunfähigkeitspension ab 1. 6. 1994 gemäß § 133 Abs 2 GSVG erfüllt, ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Sie steht auch mit der im ersten Rechtsgang vom Obersten Gerichtshof in seinem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, dritt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt, wie der Oberste Gerichtshof geprüft hat, nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Die Frage, ob ein weiteres Sachverständigengutachten zu demselben Beweisthema (Umorganisierung des Betriebes) einzuholen gewesen wäre, stellt sich nur im Rahmen der vom Obersten Gerichtshof nicht z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Aktenwidrigkeit und Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegen nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 3. Satz ZPO keiner
Begründung: . Der Revisionswerber versucht hiemit vielmehr in unzulässiger Weise (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 1 zu § 503), die Beweiswürdigung der Vorinstanzen zur im Revisionsverfahren ausschließlich strittigen Frage der künftigen Krankenstandserwartungen des Klägers zu b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Unter dem Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens werden nur Feststellungsmängel geltend gemacht, welche richtigerweise der Rechtsrüge zuzuordnen sind. Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist indes zutreffend, wobei es gemäß § 510 Abs 3 Unter dem Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens werden nur Feststellungsmängel geltend gemacht, welche richtigerweise der... mehr lesen...
Begründung: Der am 24. 9. 1945 geborene Kläger war in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1. 3. 1997) ausschließlich als Hilfsarbeiter beschäftigt. Er hat keinen Beruf erlernt. Insbesondere aufgrund diverser degenerativer Veränderungen im Wirbelsäulen- und Schulterbereich, einem (geringen) Leberschaden sowie Zustand nach wiederholten Magenschleimhautreizungen ist er nur mehr in der Lage, leichte Arbeiten in grundsätzlich jeder Körperhaltung und grundsätzlich jeder Position... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Nach den maßgeblichen Feststellungen der Vorinstanzen ist die Klägerin aufgrund des medizinischen Leistungskalküls weiterhin in der Lage, ihre bisherige Beschäftigung als Küchengehilfin und Bedienerin auszuüben; Krankenstände von sieben Wochen oder mehr sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten. Die daraus vom Berufungsgericht rechtlich gezogene Schlußfolgerung, daß die Klägerin nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der allein geltend gemachte Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache nach § 503 Z 4 ZPO liegt nicht vor. Der allein geltend gemachte Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache nach Paragraph 503, Ziffer 4, ZPO liegt nicht vor. Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß es genügt, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). ... mehr lesen...
Begründung: Der am 28. 2. 1940 geborene Kläger ist ausgebildeter Ingenieur für Elektrotechnik. Seit 1972 ist er als selbständiger Handelsvertreter erwerbstätig. Dabei hatte er eine Hauptvertretung, die ihn zu rund 95 % auslastete, und zwar für die Firma V*****, welche im wesentlichen physikalisch-magnetische Werkstoffe herstellt und deren Produktspektrum unter anderem Magnetlegierungen umfaßt. Die Haupttätigkeit des Klägers bestand bisher in Kundenbesuchen in Österreich und Unga... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 18. 8. 1939 geborene Klägerin betreibt seit 1985 mit einer Halbtagskraft eine Tabaktrafik. Zeitweise helfen auch ihr Sohn und ihre Tochter in der Trafik aus. Aufgrund ihres vom Erstgericht im einzelnen festgestellten Gesundheitszustandes ist die Klägerin nur mehr für leichte Arbeiten überwiegend im Sitzen, bis zu einem Drittel der Arbeitszeit auch im Gehen und Stehen, geeignet. Ausgeschlossen sind Arbeiten auf Leitern und Gerüsten. Mit Bescheid vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, daß die Revision gemäß § 46 Abs 3 Z 3 ASGG auch ohne Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des Abs 1 leg cit zulässig ist. Es bedarf daher keiner gesonderten Zulassungsbeschwerde (§ 506 Abs 1 Z 5 ZPO). Die "außerordentliche" Revision des Klägers wird sohin als zulässige ordentliche Revision behandelt; sie ist jedoch nicht berechtigt. Vorauszuschicken ist, daß die Revision gemäß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß hierauf verwiesen werden kann (§ 510 Satz 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist dem Revisionswerber entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß hierauf verwiesen werden kann (Paragraph 510, Satz 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist dem Revisionswerber entgegenzuhalten: Richtig ist, daß nach der neueren Rechtsprechung des Obersten Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . (Angebliche) Mängel erster Instanz, die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - nicht mehr in der Revision gerügt werden (Kod... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO ... mehr lesen...