Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Schramm sowie die fachkundigen Laienrichter MR Dr. Richard Warnung (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Dr. Andrea Eisler (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei V*****, vertreten durch Dr. Philipp Götzl, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die bek... mehr lesen...
Begründung: Bei der am 7. 12. 1950 geborenen Klägerin, die in den letzten Jahren vor dem Stichtag (1. 10. 2004) als Postzustellerin der Österreichischen Post AG angestellt und mit unqualifizierten Hilfstätigkeiten beschäftigt war, bestand für den Zeitraum ab Antragstellung (17. 9. 2004) bis Ende des Jahres 2005 aufgrund einer wesentlich ausgeprägten psychischen Symptomatik, die auch mit diversen körperlichen Symptomen verbunden war, eine „deutlich erhöhte Krankenstandsprognose" im... mehr lesen...
Begründung: Bei dem am 8. 11. 1946 geborenen Kläger, der in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1. 12. 2005) überwiegend als Hilfsarbeiter beschäftigt war, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit leidensbedingten jährlichen Krankenständen von mehr als 7 Wochen zu rechnen. Der Zustand des Klägers ist behandel- und besserbar; insbesondere kann eine medikamentöse antidepressive Behandlung zu einer Verringerung der Krankenstandsprognose sowie zu einer höheren psychophysischen Belastb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Josef H***** (in der Folge: Verpflichteter) schuldet der klagenden Partei aufgrund des Versäumnisurteiles des Landesgerichtes Innsbruck vom 14. 7. 1998 zu 15 Cg 111/98w und der Exekutionsbewilligung zu 6 E 7919/98w des Bezirksgerichtes Kufstein EUR 7.267,28 samt 9,45 % Zinsen seit 21. 5. 1998 und EUR 1.791 Kosten samt 4 % Zinsen seit 17. 9. 1998 sowie die Kosten der Exekutionsbewilligung von EUR 269,94. Mit Bescheid vom 14. 11. 1997 lehnte die Beklagte den Antr... mehr lesen...
Begründung: Der am 2. 5. 1944 geborene Kläger hat nach Beendigung der Pflichtschule keine qualifizierte Berufsausbildung erworben. Er war in den Jahren 1972 bis 1980 in Österreich als Asphaltierer und im Zeitraum 1981 bis 1996 in Kroatien und Bosnien ebenfalls als Asphaltierer oder Tischlerhelfer beschäftigt. Diese Tätigkeiten kann er ohne Gefährdung seiner Gesundheit nicht mehr verrichten. Seit April 2001 ist dem Kläger die Ausübung einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nicht mehr ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Johannes Denk (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Johanna E*****, vertreten durch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Bezeichnung der beklagten Partei war von Amts wegen von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergegangen sind (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Novelle BGBl I 2002/1). Die Bezeichnung der beklagten Partei war von Amts wegen von "Pe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 3. 5. 1937 geborene, in Bosnien lebende Kläger brachte am 26. 4. 2000 beim bosnischen Versicherungsträger einen Pensionsantrag ein. Nach dem damals nicht mehr geltenden Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über soziale Sicherheit wurde der Antrag mit dem zweisprachigen Formular BH/A 13 an die beklagte Partei im Juli 2000 weitergeleitet. Dabei wurde von den vorgedruckten drei Möglichkeiten "Alte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Ausführungen des Revisionswerbers, dessen Invalidität unstrittig nach § 255 Abs 3 ASVG zu prüfen ist, ist Folgendes entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (Paragraph... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, dass die Klägerin die Voraussetzungen für die Erlassung der Invaliditätspension nach der für sie in Betracht kommenden Bestimmung des § 255 Abs 3 ASVG nicht erfüllt, weil sie - nach den Ausführungen des Berufungsgerichtes ausgehend vom festgestellten Leistungskalkül - auf die Tätigkeit einer Verpackungsarbeiterin für leichte Werkstücke oder einer Adjustiererin verw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 24. 6. 1946 geborene Kläger hat eine Betriebselektrikerlehre abgeschlossen. In den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1. 6. 1999) war der Kläger überwiegend als Elektromonteur beschäftigt. Bei Elektromonteuren handelt es sich um Absolventen der dreieinhalbjährigen Lehrausbildung zum Elektroinstallateur oder zu verwandten Lehrberufen (Betriebselektriker, Elektroinstallateur, Starkstrommonteur, Elektromechaniker, Elektromaschinenbauer). Die Tätigkeit von E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Vom Berufungsgericht verneinte angebliche Verfahrensmängel erster Instanz, wie die Unterlassung einer Parteienvernehmung oder das Unterlassen der Einholung von Sachverständigengutachten können mit Erfolg nicht mehr in der Revision geltend gemacht werden (SSV-NF 5/116, 7/12, 13/36) und begründen keinen Verfahrensmangel der zweiten Instanz. Ob ein Sachverständigengutachten eines Facharztes für Neurologie und Psych... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 31. 7. 1945 geborene Klägerin stellte am 20. 3. 2000 bei der beklagten Partei zum Stichtag 1. 8. 2000 den Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit. Mit Bescheid vom 11. 10. 2000 lehnte die beklagte Partei den "Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension" mangels Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit zum Stichtag 1. 8. 2000 ab. Der Antrag auf vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit sei gemäß § 274 Abs 4 BSVG als An... mehr lesen...
Begründung: Der am 19. 9. 1944 geborene Kläger hat nach Beendigung der Pflichtschule den Beruf eines Fleischers erlernt und später auch die Meisterprüfung abgelegt. Er arbeitete bis zum Dezember 1977 als unselbständiger und von diesem Zeitpunkt bis Juni 1997 als selbständiger Fleischer. Von Juli 1997 bis 30. 6. 1999 bezog der Kläger eine befristete Erwerbsunfähigkeitspension. Der Kläger besitzt Gewerberechtigungen zum Führen des Fleischergewerbes und des Handelsgewerbes (Klein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 dritter Satz ZPO). Angebliche Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens, die schon in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht aber verneint wurden (hier die Verletzung der Anleitungspflicht und die unterlassene Einholung weiterer Sachverständigengutachten) können nach der seit der Entscheidung SSV-NF 1/32 ständig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 28. 4. 1997 wurde der Antrag des am 21. 7. 1953 geborenen Klägers auf Zuerkennung der Invaliditätspension abgelehnt. Das Erstgericht wies das dagegen erhobene, auf Zahlung der Invaliditätspension ab dem Tag der Antragstellung (13. 2. 1997) gerichtete Klagebegehren mangels Invalidität des Klägers im Sinne des § 255 Abs 3 ASVG ab. Der Kläger sei gesundheitlich imstande, etwa den Beruf eines Sortierers oder eines Kontrol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Obgleich diese Beurteilung nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: bedürfte, ist den Revisionsausführungen kurz zu erwidern: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Obgleich diese Beurteilung nach Paragraph 510, Absatz 3, dritter Satz ZPO keiner
Begründung: bedürfte, ist den Revisionsausführungen kurz ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das auf Gewährung der Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1. 2. 1999 gerichtete Klagebegehren ab. Es gelangte zu dem Ergebnis, der am 29. 3. 1943 geborene Kläger, der keinen Beruf erlernt und zuletzt im Jahr 1983 als Bauhilfsarbeiter gearbeitet habe, könne auch auf verschiedene Hilfsarbeitertätigkeiten verwiesen werden, die mit seinem medizinischen (im Einzelnen festgestellten) Leistungskalkül vereinbar seien, so etwa Auspacke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 19. 6. 1996 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers vom 12. 1. 1995 auf Zuerkennung der Invaliditätspension mit der
Begründung: ab, dass Invalidität nicht vorliege. Das Erstgericht wies das gegen den abweisenden Bescheid der beklagten Partei gerichtete Begehren des Klägers, die beklagte Partei zur Gewährung einer Invaliditätspension zu verpflichten, ab. Der Kläger, der keinen Berufsschutz genieße, müsse sich auf die festgestellten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat zutreffend die Invalidität des Klägers verneint. Auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung kann daher hingewiesen werden (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend die Invalidität des Klägers verneint. Auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung kann daher hingewiesen werden (Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO). Ergänzend ist den Revisionsausführungen f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen ist daher nur folgendes entgegenzuhalten: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . De... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze entgegengehalten, daß der Kläger mit der Rüge, es sei kein berufskundliches Gutachten eingeholt worden, in Wahrheit - der rechtlichen Beurteilung zuzuordnende - Feststellungsmängel hinsichtlich der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei in Kürze entgegengehalten, daß die Frage, ob die Parte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der allein geltend gemachte Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache nach § 503 Z 4 ZPO liegt nicht vor. Der allein geltend gemachte Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache nach Paragraph 503, Ziffer 4, ZPO liegt nicht vor. Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, so daß es genügt, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO).... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, das speziell zur Frage der Gehfähigkeit eines Versicherten im Rahmen des maßgeblichen Leistungskalkül die Judikatur des Senates der letzten Jahre ausführlich dargestellt hat, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 2. Satz ZPO). Soweit in der Revision die Feststellungen zum medizinischen Leistungskalkül in Frage gestellt werden, handelt es sich um eine Bekämpfung der Bewei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 19.7.1996 lehnte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten den Antrag des Klägers vom 6.12.1995 auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension ab. Zur
Begründung: wies sie darauf hin, daß seine Arbeitsfähigkeit nicht so weit herabgesunken sei, daß ihm die Ausübung der bisherigen Tätigkeit als Lohnverrechner oder eine Tätigkeit innerhalb der gleichen Berufsgruppe nicht mehr möglich wäre und daher Berufsunfähigkeit nach § 273 A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO keiner
Begründung: .... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhaltes durch das Berufungsgericht ist richtig (§ 48 ASGG). Zu diesen Feststellungen gehören insbesondere die über die trotz eingeschränkten Leistungskalküls gegebene Arbeitsfähigkeit des Klägers mit leichter bis mittelschwerer körperlicher Belastung und die Anforderungen in den beispielsweise aufgezählten Verweisungsberufen. Soweit die Rechtsrüge von diesen F... mehr lesen...
Begründung: Der am 23.8.1941 geborene Kläger war seit 1978 als Raumpfleger beschäftigt. Am 12.5.1995 langte bei der beklagten Partei der Antrag des Klägers auf Gewährung der Invaliditätspension ein. Auf der ersten Seite des vom Kläger hiezu verwendeten Formblattes sind verschiedene Arten von Pensionsleistungen vorgedruckt, wobei in einem der betreffenden Leistung vorangesetzten Kästchen die Leistung, auf die sich der Antrag bezieht, anzukreuzen ist. Das Formblatt hat im beschrie... mehr lesen...
Norm: ASVG §253dASVG §254ASGG §67 Abs1GSVG §131cGSVG §132GSVG §133
Rechtssatz: Hat der Versicherte stets und ausschließlich eine Erwerbsunfähigkeitspension (§§ 132, 133 GSVG) und keine vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit nach (§ 131 c GSVG) begehrt, so handelt es sich insoweit - so wie etwa zwischen einer Invaliditätspension im Sinne des § 254 ASVG und einer vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (im Sinne ... mehr lesen...