Norm: BSVG §124GSVG §133
Rechtssatz: Die dauernde Erwerbsunfähigkeit ist die Erscheinungsform des Versicherungsfalles der geminderten Arbeitsfähigkeit im Bereich der Pensionsversicherung der Selbständigen (GSVG und BSVG). Entscheidungstexte 10 ObS 47/96 Entscheidungstext OGH 26.03.1996 10 ObS 47/96 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern vom 24. April 1990 wurde auf Grund des Antrages der Klägerin vom 23. Jänner 1990 festgestellt, daß sie nicht erwerbsunfähig sei (§§ 124, 124 a BSVG). Die Klägerin erhob dagegen rechtzeitig Klage mit dem Begehren, die beklagte Partei sei schuldig, ab Antragstellung die Erwerbsunfähigkeit der Klägerin iS des § 124 BSVG "anzuerkennen". Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Es stellte im wesentlichen f... mehr lesen...
Norm: GSVG §133
Rechtssatz: Die mehr als sechzig Kalendermonate, in denen der Versicherte zuletzt die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendige persönliche Arbeitsleistung erbrachte, müssen nicht aufeinanderfolgen. Entscheidungstexte 10 ObS 217/90 Entscheidungstext OGH 26.06.1990 10 ObS 217/90 Veröff: SZ 62/112 = SSV-NF 4/93 10 O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 13. September 1935 geborene Kläger war in den letzten Jahren vor Antragstellung auf Zuerkennung einer Invaliditätspension als Kraftfahrer und Bierfahrer beschäftigt. Der Kläger ist für leichte und mittelschwere Arbeiten, vorwiegend im Sitzen, zu einem Drittel der Arbeitszeit auch im Gehen und Stehen, bei normaler Arbeitszeit und den üblichen Pausen geeignet. Ausgeschlossen sind Arbeiten im Knien, auf Leitern und Gerüsten sowie Pedaltätigkeiten mit dem l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das Begehren des Klägers auf Zuerkennung einer Invaliditätspension ab 1. Dezember 1987 ab. Es stellte im wesentlichen fest, daß der am 4. März 1936 geborene Kläger den Beruf eines Maschinenschlossers erlernt hat und in den letzten 15 Jahren überwiegend als Dreher gearbeitet hat. Der Kläger ist in der Lage leichte, halbzeitig mittelschwere Arbeiten - diese nicht in geschlossener Folge - im Sitzen, Gehen und Stehen zu verrichten. Arbeiten in... mehr lesen...
Norm: GSVG §133
Rechtssatz: Vom Versicherten kann nur verlangt werden, daß er die selbständige Tätigkeit, deren Ausübung ihm aufgrund seines körperlichen und geistigen Zustands noch zugemutet werden kann, in einer Form ausübt, bei der seine persönliche Arbeitsleistung zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig ist, weil er sonst den Versicherungsschutz verlieren würde. Auf Berufstätigkeiten, bei denen letzteres der Fall wäre, darf ein Versic... mehr lesen...
Norm: GSVG §133
Rechtssatz: Häufige oder länger dauernde Krankenstände können bewirken, daß die Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr bewertet wird und die Versicherten daher von diesem ausgeschlossen sind. Entscheidungstexte 10 ObS 385/89 Entscheidungstext OGH 05.12.1989 10 ObS 385/89 Veröff: SZ 62/196 = SSV-NF 3/152 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs3 DcASVG §273 Abs3BSVG §124 Abs1GSVG §133
Rechtssatz: Voraussichtliche Krankenstände von acht Wochen im Jahr nehmen die Fähigkeit sowohl zu einer unselbständigen wie auch zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Entscheidungstexte 10 ObS 385/89 Entscheidungstext OGH 05.12.1989 10 ObS 385/89 Veröff: SZ 62/196 = SSV-NF 3/152 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs1 DaASVG §255 Abs3 DdASVG §273 Abs1GSVG §133
Rechtssatz: Kann ein Versicherter eine Verweisungstätigkeit jedenfalls noch ohne Einschränkung ausüben ist eine Prüfung, ob weitere Verweisungstätigkeiten möglich sind, nicht mehr erforderlich. Entscheidungstexte 10 ObS 206/89 Entscheidungstext OGH 04.07.1989 10 ObS 206/89 10 O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen schon das Berufungsgericht verneint hat, können mit Revision nicht mehr geltend gemacht werden (SSV-NF 1/32). Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (§ 48 ASGG). Kann ein Versicherter eine Verweisungstätigkeit jedenfalls noch ohne Einschränkung ausüben ist eine Prüfung, ob weitere Verweisungstätigkeiten möglich sind, nicht meh... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...