Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist Dolmetscher für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 22.05.2019 von 10:00 Uhr bis 11:15 Uhr für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, XXXX , durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme, in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ (AS 18) entstand und (rück)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist Dolmetscher für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 15.04.2019 von 08:25 Uhr bis 09:05 Uhr für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, XXXX durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme, in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ (AS 18) entstand und (rück)üb... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 30.07.2020, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht die Durchführung einer Beweisaufnahme für den 12.08.2020 in der Justizanstalt Eisenstadt an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer wurde am 15.03.2019, 27.03.2019, 03.04.2019 und 07.05.2019 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) der Einvernahme indischer Staatsangehöriger als Dolmetscher hinzugezogen. Im Zuge dieser Einvernahmen übersetzte der Beschwerdeführer im Rahmen seiner Dolmetschertätigkeit in den Verfahren mit den Behördenzahlen 810658805, 609921004, 1122061310 und 1209959107... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer wurde am 15.03.2019, 27.03.2019, 03.04.2019 und 07.05.2019 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) der Einvernahme indischer Staatsangehöriger als Dolmetscher hinzugezogen. Im Zuge dieser Einvernahmen übersetzte der Beschwerdeführer im Rahmen seiner Dolmetschertätigkeit in den Verfahren mit den Behördenzahlen 810658805, 609921004, 1122061310 und 1209959107... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer wurde am 15.03.2019, 27.03.2019, 03.04.2019 und 07.05.2019 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) der Einvernahme indischer Staatsangehöriger als Dolmetscher hinzugezogen. Im Zuge dieser Einvernahmen übersetzte der Beschwerdeführer im Rahmen seiner Dolmetschertätigkeit in den Verfahren mit den Behördenzahlen 810658805, 609921004, 1122061310 und 1209959107... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer wurde am 15.03.2019, 27.03.2019, 03.04.2019 und 07.05.2019 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) der Einvernahme indischer Staatsangehöriger als Dolmetscher hinzugezogen. Im Zuge dieser Einvernahmen übersetzte der Beschwerdeführer im Rahmen seiner Dolmetschertätigkeit in den Verfahren mit den Behördenzahlen 810658805, 609921004, 1122061310 und 1209959107... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist Dolmetscherin für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 08.04.2019 für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, XXXX , XXXX , durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme übersetzte die Beschwerdeführerin acht auf Englisch abgefasste – zur Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates erforder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist Dolmetscherin für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 26.06.2019 für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ entstand und (rück)übersetzt wurde - übersetzte die Beschwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache ALBANISCH und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 12.09.2019 für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion Oberösterreich, XXXX , durchgeführten Vernehmung herangezogen. Der von der belangten Behörde ausgestellten Bestätigung ist zu entnehmen, dass die Anwesenheit des BF in dieser Dienststelle am 12.09.2019 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist Dolmetscherin für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 07.03.2019 für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, XXXX , XXXX , durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ entstand und (rück)übersetzt wurde - übers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) ist Dolmetscherin für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 06.03.2019 für Dolmetscherleistungen bei zwei in der Regionaldirektion WIEN, XXXX , XXXX durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in denen jeweils auch eine „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ entstand und (r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) ist Dolmetscherin für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 03.04.2019 für Dolmetschleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, XXXX , XXXX durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in denen auch eine „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ entstand und (rück)übers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) ist Dolmetscherin für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 25.06.2019 für Dolmetschleistungen bei drei in der Regionaldirektion WIEN, XXXX , XXXX durchgeführten Vernehmungen (IFA 1171642303, IFA 1102697603, und IFA 1184726307) herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahmen – in denen auch jeweils eine „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DE... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 08.06.2020, Zlen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 08.07.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Ladung vom 08.06.2020, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 23.06.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Weiters wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.07.2020, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 23.07.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglieder... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.07.2020, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 23.07.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglieder... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 08.05.2020, Zlen. XXXX XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 21.07.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 07.05.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 29.06.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstige... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin dolmetschte für die belangte Behörde am 25.03.2019 sowie am 19.06.2019 in Einvernahmen und machte mit Gebührennoten Nr. 75J/BFA/2019 sowie Nr. 149J/BFA/2019 unter anderem jeweils eine Gebühr für die Übersetzung von Schriftstücken, die nicht während der Vernehmung angefertigt wurden, geltend. Die belangte Behörde gab den Gebührenanträgen im Wesentlichen statt, lediglich die Gebühr für die Übersetzung von Schriftst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin dolmetschte für die belangte Behörde am 25.03.2019 sowie am 19.06.2019 in Einvernahmen und machte mit Gebührennoten Nr. 75J/BFA/2019 sowie Nr. 149J/BFA/2019 unter anderem jeweils eine Gebühr für die Übersetzung von Schriftstücken, die nicht während der Vernehmung angefertigt wurden, geltend. Die belangte Behörde gab den Gebührenanträgen im Wesentlichen statt, lediglich die Gebühr für die Übersetzung von Schriftst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 04.03.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglieder... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 04.06.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglieder... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 22.06.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglieder... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 24.06.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglieder... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 18.11.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 10.12.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglied... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 19.11.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 11.12.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglied... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.09.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 14.11.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglied... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 22.01.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 15.06.2020 eine öffentliche mündliche Verhandlung an, zu welcher der Antragsteller (ordnungsgemäß) als Dolmetscher geladen wurde. In der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der ... mehr lesen...