Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 24.08.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 30.09.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.09.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 28.09.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schrift... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.09.2021, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 29.09.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.08.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 12.10.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 04.05.2021, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 09.06.2021 eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile, beim B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 04.05.2021, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 09.06.2021, eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile, beim Bu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 25.03.2021, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 15.06.2021, eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile, beim ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.09.2021, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 14.10.2021 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem V... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 16.09.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 07.10.2021 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstige... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 04.12.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 21.01.2021, eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurden. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile, b... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 31.03.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 28.05.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Ver... mehr lesen...