Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit den Schriftsätzen vom XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein nichtamtlicher Dolmetscher, erbrachte am 13.03.2018 zwischen 09:00 bis 12:00 Uhr bei der belangten Behörde eine Übersetzungsleistung. 2. Am 28.03.2018, 08:49 Uhr, übermittelte der Beschwerdeführer die Gebührennote vom 13.03.2018 und eine weitere, nicht verfahrensgegenständliche Gebührennote. Diese Gebührennote war nicht unterfertigt. 3. Mit E-Mail vom 28.03.2018, 09:47 Uhr, teilte die belangte Behörde dem Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX beraumte die Gerichtsabteilung XXXX des Bundesverwaltungsgerichtes eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 21.11.2017 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. In der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX beraumte die Gerichtsabteilung XXXX des Bundesverwaltungsgerichtes eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. In der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem V... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 07.02.2017 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 05.12.2016 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 05.12.2016 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 02.10.2017 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein nichtamtlicher Dolmetscher, erbrachte am 20.11.2017 bei der belangten Behörde eine Übersetzungsleistung. 2. Am 05.12.2017 (Datum des Einlangens bei der belangten Behörde) machte der Beschwerdeführer für diese Übersetzungsleistung eine Gebühr geltend. Diese Gebührennote übergab der Beschwerdeführer zudem der belangten Behörde persönlich am 07.12.2017. 3. Mit E-Mail vom 20.12.2017 hielt die belangte Behörde dem... mehr lesen...