Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.05.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 15.05.2020 eine Beweisaufnahme in der Ordination einer Sachverständigen an, zu welcher der Antragsteller (ordnungsgemäß) als Dolmetscher geladen wurde. In der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.05.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 15.05.2020 eine Beweisaufnahme in der Ordination einer Sachverständigen an, zu welcher der Antragsteller (ordnungsgemäß) als Dolmetscher geladen wurde. In der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.03.2020, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 05.05.2020 eine öffentliche mündliche Verhandlung an, zu welcher der Antragsteller (ordnungsgemäß) als Dolmetscher geladen wurde. In der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.01.2020, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 26.02.2020 eine Beweisaufnahme vor einem medizinischen Sachverständigen betreffend die Erstellung eines psychiatrisch-neurologischen Gutachtens eines somalischen Beschwerdeführers zur Zl. XXXX an, zu welcher die Antragstellerin (ordnungsgemäß) als Dolmetscherin geladen wurde. In der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.03.2019, XXXX , wurde der Antragsteller von der Leiterin der Gerichtsabteilung W201 in der Beschwerdesache des XXXX zum länderkundigen Sachverständigen bestellt und ihm die Beantwortung von Fragen „in einer Stellungnahme aus länderkundiger Sicht“ aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich zu erstatten. 3. Am 05.09.2019 brachte der Antragsteller im Wege des ERV das schriftlich erstellte Gutachten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.01.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 25.03.2019 um 09:00 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.01.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 25.03.2019 um 12:00 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.01.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 27.03.2019 um 09:00 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.01.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 27.03.2019 um 12:00 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.01.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 02.04.2019 um 12:00 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.02.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 04.04.2019 um 09:00 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.02.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 04.04.2019 um 11:00 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) erbrachte in einem Verfahren zu IFA: 13-800700508 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA, im Folgenden belangte Behörde genannt) am 26.08.2019 Dolmetscherleistungen. Am 16.09.2019 brachte der BF seine Gebührennote für die am 26.08.2019 erbrachten Dolmetscherleistungen per E-Mail bei der belangten Behörde ein. Gleichzeitig stellte der BF einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 11.09.2019, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 21.10.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 18.11.2019, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 22.11.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 10.09.2019, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 21.10.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 02.04.2019, Zlen. XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 20.05.2019 an, die mit Mitteilungen vom 23.04.2019, Zl. XXXX und XXXX , auf den 15.05.2019 verlegt wurde, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vern... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.08.2019, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 14.10.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.08.2019, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 10.10.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 22.10.2019, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 11.12.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.12.2019, Zl. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 10.12.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 20.08.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 18.09.2019 eine öffentlich mündliche Verhandlung an, zu welcher der Antragsteller (ordnungsgemäß) als Dolmetscher geladen wurde. In der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen G... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.11.2019 zu den GZen. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 21.11.2019 eine öffentlich mündliche Verhandlung an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher (ordnungsgemäß) geladen wurde. In der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 20.08.2019 zu den GZen. XXXX und XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 25.09.2019 zwei öffentlich mündliche Verhandlungen an, zu welchen der Antragsteller als Dolmetscher (ordnungsgemäß) geladen wurde. In der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufglie... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 19.09.2019 zur GZ. XXXX und vom 16.09.2019 zur XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 08.10.2019 zwei öffentlich mündliche Verhandlung an, zu welchen der Antragsteller als Dolmetscher (ordnungsgemäß) geladen wurde. In der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 25.10.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 17.12.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliede... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.10.2019, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 26.11.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 03.10.2019, XXXX, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 27.11.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 10.12.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 09.01.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 12.09.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 19.11.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliede... mehr lesen...