Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 04.04.2024, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 13.05.2024 eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wochen nach Abschluss ihrer Tä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.) Mit Schriftsätzen vom 27.02.2024, GZ. XXXX sowie GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 28.05.2024 zwei Beschwerdeverhandlungen an, zu welchen die Antragstellerin jeweils als Dolmetscherin für die Sprache Paschto geladen wurde. Bereits in den Ladungen erfolgte der Hinweis, dass der Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wochen nach Abschluss ihrer Tä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 01.09.2023, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 31.10.2023 eine öffentliche mündliche Verhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wochen nach Abschluss ihrer Tätig... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.07.2023, GZ. XXXX , wurde die Antragstellerin vom Leiter der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zur Sachverständigen auf dem Fachgebiet der Neurologie und Psychiatrie bestellt und ihr, nach entsprechender Untersuchung des Beschwerdeführers, die Beantwortung von Fragen in einem schriftlich zu erstattenden Guta... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.11.2023, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 01.12.2023 eine öffentliche mündliche Verhandlung an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Mit Schreiben vom 15.11.2023, GZ. XXXX , wurde in der Folge die mündliche Verhandlung auf den 04.12.2023 verlegt. Bereits in der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührena... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 01.12.2023, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 29.12.2023 eine öffentliche mündliche Verhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wochen nach Abschluss ihrer ... mehr lesen...