Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Mitbeteiligte XXXX (im Folgenden: Zeuge), wurde in einer mündlichen Verhandlung am 12.10.2017 in dem Verfahren XXXXvor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (im Folgenden: LG) von 11:00 Uhr bis 11:30 Uhr als Zeuge einvernommen. Der Zeuge war mit schriftlicher Ladung des LG vom 23.06.2017, welche am 28.06.2017 an das Zustellorgan (Post) übergeben wurde, zu dem genannten Verhandlungstermin für 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr als Zeuge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Ladung vom 11.01.2016 wurde der Zeuge XXXX zur mündlichen Verhandlung am 26.01.2016 im zivilgerichtlichen Verfahren (zu 5 Cg 126/08x-26) für 13:00 Uhr zur Vernehmung vor das Landesgericht Feldkirch geladen. Das voraussichtliche Ende wurde auf der Ladung mit 18:00 Uhr ausgewiesen. 2. Im gegenständlichen Gebührenbestimmungsverfahren machte der Zeuge fristgerecht seinen Gebührenanspruch geltend, und zwar EUR 30,00 Reise... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: In der Strafsache des Landesgerichtes Innsbruck zu XXXX wurden die Gebühren der Zeugin XXXX, Belgien, für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung vom 17.11.2017 mit Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes Innsbruck vom 12.12.2017 zu XXXX, wie folgt bestimmt: 1. Reisekosten Anreise Beginn: 16.11.2017/ 08:00 Uhr - Rückreise/ Ende 18.11.2017, 16:00 Uhr mit dem PKW: XXXX/Belgien - Innsbruck/retour Mitreisegelegenhe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes Salzburg (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) wurde die Gebühr des Zeugen Mag. T. M aus Anlass seiner Vernehmung vor dem Landesgericht XXXX in einer näher genannten Strafsache am 25.04.2016 von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) wie folgt bestimmt: 1. Reisekosten § 6 GebAG Bahn Wien - XXXX - Wien EUR 103,80 2. Aufe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. In einem zivilgerichtlichen Verfahren vor dem Bezirksgericht Klosterneuburg war der Versicherungsmakler E. H. als Zeuge aus XXXX zur Verhandlung am 05.11.2015 für 11:30 Uhr zum genannten Bezirksgericht geladen worden, wobei in der Ladung als voraussichtliches Ende 12:00 Uhr angegeben war. Die Anwesenheit des Zeugen bei Gericht war bis 11:53 Uhr erforderlich. Der Zeuge gab bei der Vernehmung hinsichtlich seines Berufes an, selbständ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: In der Strafsache des Landesgerichtes XXXX zu XXXX wurden die Gebühren des Zeugen XXXX, XXXX, Belgien, XXXX, für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung vom 17.11.2017 mit Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes XXXX zu 1 Jv 5061-33/17a, wie folgt bestimmt: 1. Reisekosten Anreise Beginn: XXXX2017/ 08:00 Uhr - Rückreise/ Ende XXXX2017, 16:00 Uhr mit dem PKW: XXXX/Belgien - XXXX/retour lt. Routenplaner Google Maps ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer war am 29.03.2017 für 11:30 Uhr als Zeuge zur Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht XXXX geladen. Der Beschwerdeführer kam der Ladung ordnungsgemäß nach und war seine Anwesenheit bis 11:50 Uhr erforderlich. Seien Gebührenanspruch machte er noch am selben Tag mittels Formblatt geltend. Mit Schreiben vom 24.03.2017 teilte der Arbeitgeber des Beschwerdeführers mit, dass für die Ermittlung des Verdienstausfalles beim... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid bestimmte die belangte Behörde die Gebühren des Zeugen XXXX mit EUR 475,70, wobei die Reisekosten mit EUR 103,20, die Aufenthaltskosten mit EUR 12,50 und die Entschädigung für Zeitversäumnis mit EUR 360 (Pauschalbetrag zzgl. USt.) festgesetzt wurden. In der
Begründung: wurde angeführt, dass die Entscheidung in den angegebenen Bestimmungen des Gebührenanspruchsgesetzes 1975 idgF ihre Deckung findet. 2. Mit Schriftsat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Herr XXXX (in der Folge: Zeuge) wurde mit Ladung vom 7.8.2015 als Zeuge zu einer Hauptverhandlung vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien am 4.9.2015 (11 Uhr) geladen. Für die Teilnahme an der Verhandlung am 4.9.2015 von 11 bis 13 Uhr machte er mit e-mail vom 5.9.2015 (nach Weiterleitung am 7.9.2015 im Präsidium des Landesgerichtes für Strafsachen Wien eingelangt) Zeugengebühren von insgesamt 1375,02 Euro geltend. Er beantragte ua. e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In dem vor dem Bezirksgericht Döbling zur Zl. 11 C 731/16 z geführten Verfahren wurde der (in XXXX wohnhafte) nunmehrige Beschwerdeführer mit Ladung vom 03.10.2016 zu der für 04.11.2016, 9:00 Uhr (voraussichtliches Ende 11:00 Uhr), anberaumten Verhandlung als Zeuge geladen. 2. Nach seiner Vernehmung in der genannten Verhandlung machte der Beschwerdeführer als Reisekosten einen Betrag von EUR 122,10 für die Bahnfahrt von XXXX nach Wien u... mehr lesen...