Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist XXXX . Er betreibt an der Adresse XXXX in XXXX eine Ordination. Der Beschwerdeführer (BF) ist römisch 40 . Er betreibt an der Adresse römisch 40 in römisch 40 eine Ordination. Im Verfahren XXXX des Landesgerichts XXXX als Arbeits- und Sozialgericht wurde er an der Adresse der Bezirksstelle XXXX ( XXXX ), die er leitet, als Zeuge zur Verhandlung am XXXX geladen. Der Ladung waren Informat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im Verfahren 12 Cg 3/20v vor dem Landesgericht Salzburg wurde XXXX am 31.07.2020 (Beginn der Verhandlung: 11 Uhr; Ende: 13:13 Uhr), als Zeuge einvernommen. Am 31.07.2020 machte der Zeuge seine Gebühren geltend. Im Verfahren 12 Cg 3/20v vor dem Landesgericht Salzburg wurde römisch 40 am 31.07.2020 (Beginn der Verhandlung: 11 Uhr; Ende: 13:13 Uhr), als Zeuge einvernommen. Am 31.07.2020 machte der Zeuge seine Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im Verfahren 13 Cg 70/22g vor dem Landesgericht Salzburg wurde XXXX für den 22.03.2023, 17:30 Uhr, als Zeugin geladen. Die Verhandlung wurde am 14.03.2023 abberaumt. Im Verfahren 13 Cg 70/22g vor dem Landesgericht Salzburg wurde römisch 40 für den 22.03.2023, 17:30 Uhr, als Zeugin geladen. Die Verhandlung wurde am 14.03.2023 abberaumt. Mit Bescheid des Präsidenten des Landesgerichts Salzburg vom 30.01.2024, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im Verfahren 13 Cg 70/22g vor dem Landesgericht Salzburg wurde XXXX für den 22.03.2023, 17:30 Uhr, als Zeuge geladen. Die Verhandlung wurde am 14.03.2023 abberaumt. Im Verfahren 13 Cg 70/22g vor dem Landesgericht Salzburg wurde römisch 40 für den 22.03.2023, 17:30 Uhr, als Zeuge geladen. Die Verhandlung wurde am 14.03.2023 abberaumt. Mit Bescheid des Präsidenten des Landesgerichts Salzburg vom 30.01.2024, Zl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die mitbeteiligte Partei XXXX (in Folge: Zeugin) wurde in einer mündlichen Verhandlung am 28.06.2022 in einem Verfahren vor dem Handelsgericht Wien von 13.40 bis 14.20 Uhr als Zeugin einvernommen. Die Zeugin beantragte Zeugengebühren in Höhe von insgesamt EUR 858,53 Einkommensentgang. Sie sei Rechtsanwältin und habe eine Tagsatzung vor dem Bezirksgericht Bruck an der Leitha nicht verrichten können, die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Im Verfahren XXXX des Landesgerichts XXXX (Strafsache gegen den Beschwerdeführer, im Folgenden kurz BF) wurden die Gebühren des Zeugen XXXX für die Teilnahme an der Verhandlung vom XXXX mit dem angefochtenen Bescheid mit insgesamt EUR 328,80 bestimmt, davon EUR 133,60 an Reisekosten, EUR 30,40 an Aufenthaltskosten und EUR 164,80 an Entschädigung für Zeitversäumnis. Letzteres wird damit begründet, dass der Zeuge selbständig sei. Er habe die Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im Verfahren 2 C 90/23s vor dem Bezirksgericht Tamsweg wurde XXXX für den 16.11.2023, 11:00 Uhr (voraussichtliches Ende: 11:10 Uhr), als Zeuge geladen. Am 16.11.2023 machte der Zeuge Gebühren geltend (u.a. 26 Stunden Entschädigung für Zeitversäumnis gem. § 18 Abs. 1 GebAG) und legte diesbezügliche Belege vor. Im Verfahren 2 C 90/23s vor dem Bezirksgericht Tamsweg wurde römisch XXXX für den 16.11.2023, 11:00 Uh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde in der Verhandlung zur Zl. 5 C 192/20y vor dem Bezirksgericht St. Johann im Pongau am 12.11.2020 als Zeuge einvernommen. Mit Antrag vom 12.11.2020 machte der Beschwerdeführer als „Aufwandsentschädigung für Mühewaltung“ einen Zeitaufwand von 8 bis 12 Uhr, inkl. Fahrzeit, von € 75, pro Stunde und eine Kfz-Pauschale geltend. Der Beschwerdeführer beantragte daher folgende Gebühren: „4 Std. à 75, € 300, € KFZ ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Die Beschwerdeführerin, eine selbständige Masseurin, wurde mit Ladung vom 12.12.2016 als Schöffin zur der im zu Zl. XXXX vor dem Landesgericht Wiener Neustadt geführten Verfahren durchgeführten Hauptverhandlung am 21.02.2017 (8 Uhr 45) geladen. Gleichzeitig wurde die für den 14.12.2016 vorgesehene Hauptverhandlung abberaumt. Die Ladung, die auch die Abberaumung enthielt, wurde der Beschwerdeführerin am 16.12.2016 zugestellt. 1.2. Für... mehr lesen...