Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft W. (BH) vom 16. März 2002 wurden dem Beschwerdeführer folgende Verwaltungsübertretungen zur Last gelegt: "Sie haben, wie bei Waldbegehungen am 09.11., 20.11. sowie 28.11.2000 durch ein Organ der Forstaufsichtsstation W. ... festgestellt wurde, in den Katastralgemeinden W. und L. folgende Fällungen durchgeführt bzw. durchführen lassen: 1) In der Abteilung 8, Bestand Nr. 33 und 39, Parz. Nr. 255, KG L., zusammen mit der Abteilung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z29;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z30;ForstG 1975 §82 Abs1;ForstG 1975 §82 Abs2;ForstG 1975 §85 Abs1;ForstG 1975 §85 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Übertretung nach § 174 Abs. 1 lit. a Z. 30 ForstG wird durch die Übertretung nach § 174 Abs. 1 lit. a Z. 29 leg. cit. konsumiert. Ein im Sinne des § 82 Abs. 1 lit. b ForstG vorhan... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, im Zeitraum zwischen Dezember 1999 und März 2000 auf dem Waldgrundstück Nr. 438/4 der KG J. einen Kahlschlag im Ausmaß von mehr als 0,5 ha (jedoch weniger als 1,00 ha) ohne Bewilligung der Behörde durchgeführt zu haben, obwohl Kahlhiebe ohne Bewilligung nur bis zu einem Ausmaß von 0,5 ha durchgeführt werden dürften (erste Übertretung). Der Beschwerdeführer habe dadurch § 174 Abs. 1 l... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z28;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z30;ForstG 1975 §80 Abs1;ForstG 1975 §85 Abs1 lita;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Zum Tatbestand der Verwaltungsübertretungen nach § 174 Abs. 1 lit. a Z. 30 iVm § 85 Abs. 1 lit. a ForstG 1975 und § 174 Abs. 1 lit. a Z. 28 in Verbindung mit § 80 Abs. 1 ForstG 1975 gehört weder der Eintritt eines Schadens noc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z28;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z30;ForstG 1975 §80 Abs1;ForstG 1975 §85 Abs1 lita;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs3;
Rechtssatz: Der Waldeigentümer hat selbst dann, wenn er die Bewirtschaftung seines Waldgrundstückes Fachleuten überträgt, ohne diese damit zu verantwortlichen Beauftragten zu bestellen, entsprechend zu überwachen (vgl. E vom ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z30;ForstG 1975 §175;ForstG 1975 §85 Abs1 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Nach § 85 Abs. 1 lit. a ForstG 1975 bedürfen Kahlhiebe erst ab einer Größe von 0,5 ha einer Bewilligung der Behörde. Die strafbare Tätigkeit der bewilligungslosen Kahlschlägerung ist somit erst mit Erfüllung dieses Tatbestandselementes abgeschlossen. Ob die Sch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z28;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z30;ForstG 1975 §80 Abs1;ForstG 1975 §85 Abs1 lita;VStG §51e Abs3 Z1 idF 1998/I/158;
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen des Beschuldigten in seiner Berufung, nicht ihn, sondern seinen Bruder treffe die Verantwortung, liegt keine Bestreitung der dem Straferkenntnis zu Grunde gelegten Tatsachenfeststellung, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Obmann der Agrargemeinschaft D Ende September 1989 in der Waldparzelle Nr. nn1, KG D, einen Kahlhieb in Verbindung mit einer einem Kahlhieb gleichzuhaltenden Einzelstammentnahme mit einem Flächenausmaß von ca. 0,70 ha, und zwar im nördlichen Parzellenteil, beiderseits der Forststraße, ohne Bewilligung der Behörde durchgeführt und dadurch § 174 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z30;ForstG 1975 §85 Abs1 lita;ForstG 1975 §85 Abs1 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Unter einer zusammenhängenden Fläche iSd § 85 Abs 1 lit a ForstG 1975 kann nur eine das kritische Ausmaß von einem halben Hektar erreichende Fläche gemeint sein, die nicht von Kahlflächen unterbrochen wird. European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §1 Abs7;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z30;ForstG 1975 §85 Abs1 lita;ForstG 1975 §85 Abs1 litb;
Rechtssatz: Da Forststraßen nach § 1 Abs 3 ForstG 1975 als Wald gelten und da sie naturgemäß ohne forstlichen Bewuchs sind, sind sie als Kahlflächen anzusehen. Da hier die Forststraße als Bindeglied zwischen den beiden Teilflächen der Hiebsfläche fungiert, sind d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. Juli 1991 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 9. Jänner 1990 auf dem Grundstück Nr. nn1 der KG O eine Fällung von 800 m2 (0,08 ha) ohne die hiefür erforderliche forstrechtliche Bewilligung durchgeführt, obwohl die Hiebsfläche im Osten an eine Kahlfläche von rund 0,8 ha und im Norden an eine Kahlfläche von 0,14 ha anschließe und somit ohne Rücksicht auf Eigentumsgrenzen die nunmehrige Hiebs... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte80/02 Forstrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1;ForstG 1975 §85 Abs1 litb;StGG Art2;StGG Art5;
Rechtssatz: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung des § 85 Abs 1 lit b ForstG 1975 im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz und den Grundsatz der Unverletzlichkeit des Eigentums, denn die dem Waldeigentümer durch § 85 ForstG 1975 auferlegt... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Auf Grund seines Fällungsantrages vom 22. September 1980 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Judenburg dem Mitbeteiligten mit Bescheid vom 8. Oktober 1980 gemäß § 88 Abs. 1 und 4 des Forstgesetzes 1975 (FG), BGBl. Nr. 440, die Bewilligung für zwei Kahlschläge auf dem Grundstück n1, KG P, im Ausmaß von ca. 0,35 und von ca. 0,40 ha. Die Beschwerdeführer waren diesem Verfahr... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §14 Abs2;ForstG 1975 §14 Abs3;ForstG 1975 §85 Abs1 lita;ForstG 1975 §88 Abs1;
Rechtssatz: Die Versagung einer Fällungsbewilligung unter Hinweis auf den gem § 14 ForstG zu gewährenden Deckungsschutz setzt das Vorliegen einer bewilligungspflichtigen Fällung voraus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988100076.X02 ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §172;ForstG 1975 §85 Abs1 lita;ForstG 1975 §88 Abs1;ForstG 1975 §91 Abs1;
Rechtssatz: Weder aus den Bestimmungen des § 172 ForstG über die Forstaufsicht noch aus der Bewilligungsfiktion des § 91 Abs 1 zweiter Satz ForstG noch aus der in § 173 Abs 2 ForstG verankerten Pflicht der Forstbehörden, auf Antrag des Waldeigentümers Gutachten zu erstellen, lässt sich ableiten, dass... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 12. Februar 1987 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe auf seinem Grundstück n1, KG G, in der Zeit vom 1. September 1985 bis 31. Oktober 1985 einen Kahlhieb auf einer zusammenhängenden Fläche im Ausmaß von mehr als 0,5 ha (nämlich ca. 1,4 ha) durchgeführt, a) ohne die erforderliche Bewilligung zu besitzen, und b) hiebei im Bereich der Grenzs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §14 Abs2;ForstG 1975 §85 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei einer Fällung entgegen der Bestimmung des § 85 Abs 1 ForstG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. Die Nichtgewährung von Deckungsschutz entgegen § 14 Abs 2 ForstG ist ein Erfolgsdelikt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987100118.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §14 Abs2;ForstG 1975 §85 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9;
Rechtssatz: Ausführungen zur Verantwortlichkeit des Waldeigentümers für Verstoß gegen die Bestimmungen des § 14 Abs 2 ForstG und § 85 Abs 1 ForstG durch den Oberförster, dem, ohne damit zum verantwortlichen Beauftragten nach § 9 Abs 3 VStG bestellt worden zu sein, die Bewirtschaftung eines Waldgr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 19. April 1983 schuldig erkannt, er habe in der Zeit zwischen Spätsommer 1981 und Herbst 1981 auf dem mittleren Teil seines Waldgrundstückes Nr. n1, KG. S, eine unbefugte Kahlschlägerung im Ausmaß von rund 0,70 ha durchgeführt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 85 Abs. 1 Forstgesetz 1975 (FG) begangen. Gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 30 FG wurde gegen den Beschwerdeführer eine Gel... mehr lesen...