I. 1. Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid vom 12. Februar 2001 stellte der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß § 5 Forstgesetz 1975 (ForstG) fest, dass es sich beim Grundstück Nr. 1164, KG R., im Ausmaß von 2974 m2 und bei einer (näher umschriebenen) Teilfläche des Grundstückes Nr. 1167, KG. R., im Ausmaß von 1586 m2 um Wald im Sinne des ForstG handle. Begründend ging der Bundesminister davon aus, dass die in Rede stehenden Fläche... mehr lesen...
Nach Ausweis der Verwaltungsakten erstattete das Forstaufsichtsorgan der Forstaufsichtsstation Jennersdorf Ing. K. am 11. Mai 2004 die Mitteilung, dass die Waldbestände (Erlen und Kiefern) auf den Grundflächen Nr. 1158 (im Ausmaß von 2221 m2) und 1160 (im Ausmaß von 1327 m2) der KG. R. seit der letzten Walddurchforschung am 31. März 2000 gerodet worden seien. Zu letztgenanntem Zeitpunkt sei der Bewuchs bereits geschlägert, die Baumstöcke aber noch im Boden fest verankert gewesen. Dana... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1 idF 2004/I/083;ForstG 1975 §172 Abs6 lita idF 2004/I/083;ForstG 1975 §1a idF 2004/I/083;ForstG 1975 §5 Abs2 idF 2004/I/083;
Rechtssatz: Die Behauptung, bei den verfahrensgegenständlichen Flächen handle es sich um "Gestrüpp und Gesträuch" sowie um einen "völlig ungepflegten Kleinbaum- und Staudenbestand", stellt kein Tatsachenvorbringen dar, das im Sinne des § 1a A... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1 idF 2004/I/083;ForstG 1975 §172 Abs6 idF 2004/I/083;ForstG 1975 §172 Abs6 lita idF 2004/I/083;ForstG 1975 §1a idF 2004/I/083;ForstG 1975 §3 Abs1 idF 2004/I/083;ForstG 1975 §5 Abs2 idF 2004/I/083;ForstG 1975 §5 idF 2004/I/083; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/10/0037 E 3. Oktober 2008 RS 2 Stammrechtssatz Was die Frage der Waldeigenschaft der verfahrensgegenst... mehr lesen...
Rechtssatz: Was die Frage der Waldeigenschaft der verfahrensgegenständlichen Flächen im Zeitpunkt des Beginnes der widerrechtlichen Entfernung des forstlichen Bewuchses anlangt, so kommt es darauf an, ob diese zu diesem Zeitpunkt oder zu irgendeinem anderen Zeitpunkt innerhalb des unmittelbar davor liegenden genannten Zeitraumes - 15 Jahre nach der Rechtslage vor der Novelle BGBl. I Nr. 59/2002, nunmehr 10 Jahre - Wald gewesen sind (vgl. erneut das zu § 5 Abs. 2 ForstG in der Fassung vor d... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1 idF 2004/I/083;ForstG 1975 §172 Abs6;ForstG 1975 §1a idF 2004/I/083;ForstG 1975 §3 Abs1 idF 2004/I/083;ForstG 1975 §5 idF 2004/I/083;
Rechtssatz: Nach § 5 Abs. 2 erster Satz ForstG hat die Behörde, wenn sie im Zuge eines Waldfeststellungsverfahrens feststellt, dass die Grundfläche zum Zeitpunkt der Antragstellung oder innerhalb des unmittelbar vorangegangen Zeitr... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §172 Abs6 idF 2004/I/083;ForstG 1975 §1a idF 2004/I/083;
Rechtssatz: Die Behauptung, die verfahrensgegenständlichen Flächen seien mit "aus Anflug entstandenen und unkoordinierten Gehölzen jeder Art" bestockt gewesen, ist kein Tatsachenvorbringen, das geeignet wäre, die Waldeigenschaft einer Fläche als zweifelhaft erscheinen zu lassen (vgl. das erwähnte hg. Erkenntnis vom 2... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 22. Dezember 2003 stellten die Beschwerdeführer beim Magistrat der Stadt Salzburg den Antrag auf naturschutzbehördliche Genehmigung der Nutzung zweier näher bezeichneter Teilflächen im Ausmaß von 108 m2 beziehungsweise von 127 m2 des Grundstücks Nr. 1137/18, KG A, als Garten. Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich, dass sich auf dem im Eigentum der Erstbeschwerdeführerin stehenden Grundstück Nr. 1137/42 und dem im Eigentum des Zweitbeschwerdeführers un... mehr lesen...
Index: L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1a;NatSchG Slbg 1999 §18 Abs2 idF 2002/001;
Rechtssatz: Die Anwendung des Slbg NatSchG hängt nicht nur nach seinen (einfachgesetzlichen) Bestimmungen nicht davon ab, ob "Wald" im Sinne des Forstgesetzes 1975 vorliegt oder nicht, sondern es besteht auch keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, die Bestimmungen des S... mehr lesen...
Index: L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1a;NatSchG Slbg 1999 §18 Abs2 idF 2002/001;
Rechtssatz: Die Naturschutzbehörden sind nicht verpflichtet, bei der Erteilung von Bewilligungen nach dem Slbg NatSchG in ihrer Beurteilung auch ins Kalkül zu ziehen, dass allenfalls bereits eine Bewilligung für die betreffende Maßnahme nach dem Forstgesetz 1975 erteilt wor... mehr lesen...
Index: L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)80/02 Forstrecht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z10;B-VG Art15 Abs1;ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §1a;NatSchG Slbg 1999 §16;NatSchG Slbg 1999 §18 Abs2 idF 2002/001;
Rechtssatz: Die Vorschriften des Forstgesetzes 1975 und des Slbg NatSchG sind unabhängig vom jeweiligen Anwendungsbereich des anderen Gesetzes anzuwenden. Una... mehr lesen...
Im Zuge einer örtlichen Erhebung der Bezirksforstinspektion Villach wurde festgestellt, dass im Waldbereich der Parzelle 1085/1, KG G., und im Widerspruch zu den Bestimmungen des Forstgesetzes ein "Salettl" errichtet worden sei. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, das "Salettl" zu entfernen, widrigenfalls ein Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes eingeleitet werden müsste. Der Beschwerdeführer beantragte in der Folge die Erteilung einer Rodungsbewilligung zur... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1a;ForstG 1975 §5 Abs1 lita;ForstG 1975 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/10/0075 E 15. September 2003 RS 2(Hier: Die im Flächenwidmungsplan ausgewiesene Widmung "Grünland-Kurgebiet" steht einer behördlichen Waldfeststellung daher ebenso wenig entgegen wie die in der Katastral- oder Grundbuchsmappe ersichtlich gemachte Benützungsart.) Stammrechtssatz Ob Wald ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 24. Mai 2002 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 172 Abs. 6 lit. a iVm §§ 13 und 17 ForstG aufgetragen, auf bestimmten, näher bezeichneten Grundstücksteilen eine Grube im Ausmaß von rund 100 m2 sowie einen Teich (Streifentümpel) im Ausmaß von 65 x 5 m zuzuschütten, einzuebnen und an das umliegende Gelände anzugleichen sowie eine Rodungsfläche von insgesamt ca. 2.350 m2 auf eine näher bezeichnete Weise aufzuforsten. Der Beschwer... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1a;
Rechtssatz: Ob Wald im Sinne des Forstgesetzes vorliegt, richtet sich nach den Gegebenheiten im Sinne des § 1a ForstG und nicht nach der Flächenwidmung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2003100075.X02 Im RIS seit 17.10.2003 mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft W (BH) vom 17. März 1999 wurden die Beschwerdeführer unter Berufung auf § 6 des Kärntner Kulturflächenschutzgesetzes, LGBl. Nr. 54/1997 (K-KFSchG), verpflichtet, die an der Südwestecke des Grundstückes 304/5 der KG R angepflanzten forstlichen Holzgewächse bis 31. Dezember 1999 zu entfernen. Gegen diesen Bescheid erhoben die Beschwerdeführer Berufung. Mit Bescheid vom 30. April 1999 gab die belangte Behörde der Berufung Folge und h... mehr lesen...
Index: L61302 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz MindestpflanzabständeKärnten001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1a;ForstG 1975;KulturflächenschutzG Krnt 1997 §2;VwRallg;
Rechtssatz: Dass der Begriff der "Kulturumwandlung" iSd § 2 Krnt KulturflächenschutzG 1997 nicht nur solche Maßnahmen erfasst, die den Waldbegriff des ForstG 1975 erfüllen, ergibt sich (auch) daraus, dass § 2 legci... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. Oktober 2001 wurde der Agrargemeinschaft M, deren Obmann der Beschwerdeführer ist, der Auftrag erteilt, bis zum 2. November 2001 die auf einem näher bezeichneten Grundstück im Eigentum der Agrargemeinschaft festgestellte Waldverwüstung (sogenannte P-Schottergrube) durch folgende Maßnahmen zu beheben: 1. die abgelagerten Baurestmassen sowie den Strauchschnitt restlos zu entfernen und 2. die Fläche nachhaltig zu begrünen. Nachdem in der Folge a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §68 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z4;ForstG 1975 §1a;
Rechtssatz: Im Strafverfahren betreffend die Nichteinhaltung eines forstrechtlichen Auftrages ist im Hinblick auf die Rechtskraft dieses Auftrages auf die Einwendungen gegen den Auftrag (etwa im Hinblick darauf, ob die vom Auftrag betroffenen Flächen Wald im Sinne des Forstgesetzes darstellen) nicht ... mehr lesen...