Index
L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SalzburgNorm
ForstG 1975 §1a;Rechtssatz
Die Anwendung des Slbg NatSchG hängt nicht nur nach seinen (einfachgesetzlichen) Bestimmungen nicht davon ab, ob "Wald" im Sinne des Forstgesetzes 1975 vorliegt oder nicht, sondern es besteht auch keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, die Bestimmungen des Slbg NatSchG in diese Richtung einschränkend zu interpretieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007100009.X02Im RIS seit
04.09.2007