RS Vwgh 2007/7/27 2007/10/0009

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Veröffentlicht am 27.07.2007
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Index

L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg
80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §1a;
NatSchG Slbg 1999 §18 Abs2 idF 2002/001;

Rechtssatz

Die Anwendung des Slbg NatSchG hängt nicht nur nach seinen (einfachgesetzlichen) Bestimmungen nicht davon ab, ob "Wald" im Sinne des Forstgesetzes 1975 vorliegt oder nicht, sondern es besteht auch keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, die Bestimmungen des Slbg NatSchG in diese Richtung einschränkend zu interpretieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007100009.X02

Im RIS seit

04.09.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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