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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Im Strafverfahren betreffend die Nichteinhaltung eines forstrechtlichen Auftrages ist im Hinblick auf die Rechtskraft dieses Auftrages auf die Einwendungen gegen den Auftrag (etwa im Hinblick darauf, ob die vom Auftrag betroffenen Flächen Wald im Sinne des Forstgesetzes darstellen) nicht näher einzugehen.
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Diverses Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002100188.X01Im RIS seit
05.05.2003