Index: 80/02 Forstrecht93 Eisenbahn
Norm: EisenbahnG 1957 §18 Abs4;ForstG 1975 §1 Abs4 lite;
Rechtssatz: Die Auffassung, § 1 Abs 4 lit e ForstG 1975 finde nur auf Grundflächen Anwendung, die im Eigentum des Eisenbahnunternehmens stehen, ist unzutreffend. Aus den Bestimmungen des EisenbahnG, insbesondere aus § 18 Abs 4 EisenbahnG, ergibt sich, daß Eisenbahnanlagen, die dem unmittelbaren Betrieb der Eisenbahn dienen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug von der belangten Behörde erlassenen Bescheid vom 24. August 1987 wurde festgestellt, daß die gesamte Parzelle Nr. 501/1 KG V. im Ausmaß von 0,5275 ha Wald im Sinne des Forstgesetzes sei. Aus Anlaß eines Verfahrens betreffend die Entfernung einer Bienenhütte leitete die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen (BH) von Amts wegen ein Waldfeststellungsverfahren betreffend das Grundstück der Beschwerdeführer Nr. 500/2 KG V. ein; das genannte Grundstück ist dem oben erw... mehr lesen...
Am 14. Oktober 1991 beantragte der Beschwerdeführer beim Bürgermeister der Stadtgemeinde Innsbruck die Feststellung, daß es sich bei den Grundstücken Nr. 939/1 und Nr. 940 der EZ 3026 KG H. im Ausmaß von insgesamt 10884 m2 nicht um Wald im Sinne des Forstgesetzes handle. Die Behörde holte Befund und Gutachten eines Sachverständigen ein. Dieser legte im wesentlichen folgendes dar: Die Grundstücke lägen auf einem mäßig steilen südexponierten Hangrücken; teilweise handle es sich um Fläch... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 31. Oktober 1988 beantragte der Beschwerdeführer u.a. die Feststellung, daß es sich beim Grundstück 3/4 der KG G nicht um Wald im Sinne des Forstgesetzes 1975 (in der Folge: ForstG) handle. Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (BH) führte an Ort und Stelle eine mündliche Verhandlung durch und holte ein Gutachten des forsttechnischen Amtssachverständigen ein. Danach habe die mit Fichten bestockte Teilfläche des Grundstückes 3/4 eine durchschnittliche Breit... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs4 idF 1987/576;ForstG 1975 §1 Abs4;ForstG 1975 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/07/0078 E 6. Juli 1982 RS 2 Stammrechtssatz Neubewaldung iS der Bestimmung des § 4 Abs 1 ForstG 1975 kann hinsichtlich einer Fläche, die schon bisher Wald war, die aber gem § 1 Abs 4 ForstG 1975 nicht als Wald galt, nicht eintreten. Hinsichtlich solcher Flächen können nur die ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs4 lita idF 1987/576;VwRallg;
Rechtssatz: Der Wortinterpretation des Begriffes "unbeschadet" in § 1 Abs 4 lit a ForstG 1975 ist die Bedeutung "ohne... zu berühren" zugrunde zu legen (Hinweis Österreichisches Wörterbuch siebenunddreißigste Aufl, 436). Die zitierte Regelung ist danach in dem Sinne zu verstehen, daß andere Vorschriften des ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs1;ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §1 Abs4 lita;ForstG 1975 §1 Abs7;ForstG 1975 §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine generelle Regel, wonach bei einem bestimmten Abstand von Bäumen zueinander der für die Qualifikation einer bestimmten Fläche als Wald erforderliche räumliche Zusammenhang bestünde bzw unterbrochen wäre, besteht nicht. Zum einen kann - je nach den im Einzelfall geg... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs4 lita idF 1987/576;ForstG 1975 §4;
Rechtssatz: § 1 Abs 4 lit a ForstG 1975 enthält eine offenbar die Konkurrenz der Vorschrift mit anderen Bestimmungen betreffende Regelung; die dort angeordnete Fiktion tritt nämlich "unbeschadet anderer Bestimmungen dieses Bundesgesetzes" ein. Diese Verweisung auf "andere Bestimmungen" betrifft auch den § 4 ForstG 1975 (Hinweis E ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs4 litb;
Rechtssatz: Der parkmäßige Aufbau des Bewuchses (§ 1 Abs 4 lit b ForstG 1975) setzt das Vorliegen eines (von Menschenhand) - unter Zuhilfenahme verschiedener, nicht nur in der Anpflanzung von Forstpflanzen gelegener Gestaltungsmittel - angelegten "Landschaftsgartens" voraus (Hinweis E 6.7.1982, 82/07/0078; hier erfolgte auf der betreffenden Teilfläche weder e... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs4 lita idF 1987/576;ForstG 1975 §13 Abs8;ForstG 1975 §4 Abs1;ForstG 1975 §4 Abs2;ForstG 1975 §5 Abs2;
Rechtssatz: Es kann dem Gesetzgeber, der sich sonst - sowohl beim Erwerb der Waldeigenschaft als auch bei deren Verlust - durchwegs an wesentlich kürzeren Zeiträumen als einer Waldgeneration orientiert, - zB zehn Jahre ab Durchführung der Aufforstung (§ 4 Abs 1 Forst... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs1;ForstG 1975 §1 Abs4 litd;
Rechtssatz: Aus der in § 1 Abs 1 ForstG 1975 genannten durchschnittlichen Mindestbreite von 10 m - die nicht zuletzt der Abgrenzung gegenüber "Baumreihen" iSd § 1 Abs 4 lit d ForstG 1975 dient - kann nicht gefolgert werden, daß in geschlossenen Waldgebieten der räumliche Zusammenhang - mit entsprechender Auswirkung auf die Waldeigenschaft ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs4 lita idF 1987/576;ForstG 1975 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Normenkonkurrenz zwischen § 1 Abs 4 lit a und § 4 Abs 1 zweiter Fall ForstG 1975 ist dahin aufzulösen, daß bei - nur dann, wenn die Fläche zuvor nicht Wald war, in Betracht kommender - Naturverjüngung die Grundfläche nach § 4 Abs 1 ForstG 1975 Wald wird, wenn der forstliche Bewuchs OHNE RÜCKSICHT AUF SEIN ALTER... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft A (im folgenden: BH) vom 19. Mai 1988 wurde gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440 in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 576/1987 (im folgenden: FG), festgestellt, daß die Grundstücke Nr. 1420/8, 1420/16 und 1420/54, KG X, Wald im Sinne des Forstgesetzes seien. In der Begründung: dieses Bescheides führte die BH aus, der Beschwerdeführer habe mit Eingaben vom 24. Dezember 1987 und vom 12. Februar 1988 die Feststellung bea... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs4 lita idF 1987/576;
Rechtssatz: Der Begriff der forstlichen Nutzung setzt begrifflich Nutzungsmaßnahmen irgendwelcher Art voraus. Eine forstliche Nutzung wird nicht nur durch eine andere Nutzung ausgeschlossen. Von einer Partei, die die forstliche Nutzung in Abrede stellt, ist daher auch nicht die Behauptung einer anderen Nutzung (z.B. als Weide) zu fordern. ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs4 lita idF 1987/576;
Rechtssatz: Auch eine (befugte) Brennholzentnahme ist eine forstliche Nutzung (Nutzungsmaßnahme). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989100209.X05 Im RIS seit 18.06.1990 Zuletzt aktualisiert am 23.12.2014 mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs4 lita idF 1987/576;ForstG 1975 §4 idF 1987/576;ForstG 1975 §5 idF 1987/576;
Rechtssatz: In einem Feststellungsverfahren gem § 5 ForstG ist es, wenn die Beh § 4 ForstG in Betracht zieht und auch § 1 Abs 4 lit a ForstG ins Treffen geführt wurde, erforderlich, das Ausmaß der Überschirmung des forstlichen Bewuchses festzustellen, wobei bei Anwendung der Ausnahmebestimmu... mehr lesen...
Index: Naturschutz Landschaftsschutz UmweltschutzL55009 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Wien80/02 Forstrecht
Norm: BaumschutzG Wr 1974 §1 Abs2 Z1ForstG 1975 §1 Abs1ForstG 1975 §1 Abs4 litb
Rechtssatz: Sind Bäume als Teil des unmittelbar angrenzenden Waldes anzusehen, so sind diese nicht "separiert" zu beurteilen. Schlagworte Sternwartepark European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: Naturschutz Landschaftsschutz UmweltschutzL55009 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Wien80/02 Forstrecht
Norm: BaumschutzG Wr 1974 §1 Abs2 Z1ForstG 1975 §1 Abs1ForstG 1975 §1 Abs4 litb
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob Wald vorliegt, ist es rechtlich unerheblich, ob die Bäume eine besondere Funktion (Aufgaben des Institutes für Astronomie der Universität) erfüllen und ob sie auf einem Streifen stock... mehr lesen...
I. (Z1. 83/07/0384) Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 24. Oktober 1983 wurde in dem auf Antrag der Beschwerdeführerin eingeleiteten Verfahren gemäß § 5 des Forstgesetzes 1975 (FG) ausgesprochen, dass es sich bei näher bezeichneten Flächenteilen der beiden zur Feststellung beantragten Grundstücke nnn/1 und nnn/5, beide KG G, um Wald im Sinne des angeführten Bundesgesetzes handle. In der Begründung: dieses Bes... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs1;ForstG 1975 §1 Abs4;ForstG 1975 §5 Abs1;ForstG 1975 §5 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):85/07/0125, 85/07/0126, 85/07/0127 Fortgesetztes Verfahren:88/10/0068 E 3. November 1989;
Rechtssatz: Die Bestockung einer Grundfläche mit Holzgewächsen der im Anhang zum Forstgesetz angeführten Arten in dem n... mehr lesen...