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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §1 Abs4 lita idF 1987/576;Rechtssatz
Der Begriff der forstlichen Nutzung setzt begrifflich Nutzungsmaßnahmen irgendwelcher Art voraus. Eine forstliche Nutzung wird nicht nur durch eine andere Nutzung ausgeschlossen. Von einer Partei, die die forstliche Nutzung in Abrede stellt, ist daher auch nicht die Behauptung einer anderen Nutzung (z.B. als Weide) zu fordern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100209.X04Im RIS seit
18.06.1990Zuletzt aktualisiert am
23.12.2014